Mitglied inaktiv
hallo, vielleicht kennt sich jemand hier aus? wenn ich als Privatperson mein Auto privat verkaufen möchte, wie sieht es eigentlich mit der Haftung aus? Muss ich die Gewährleistung übernehmen? Das Auto ist 10 Jahre alt und ich kann nicht behaupten, dass es in Zukunft problemlos läuft. Also bei Ebay gibt es doch so ein Satz:"Gewährleistung ist ausgeschlossen, da dies ist ein Privatverkauf"- und wie ist es mit dem Autoverkauf?? Liebe Grüsse und freue mich auf ein paar Antworten.
außer natürlich Du verschweigst wissentlich was (Unfall, Schaden) etc. aber sonst kann man dir als Privatfrau nicht unterstellen beurteilen zu können (wie Werkstätten) wie sich das Auto zukünftig verhält. Achte jedenfalls auf einen ordentlichen Kaufvertrag. Grüßle
lesenswert und zu beachten: BHG, Urteil v. 06.07.2005, VIII ZR 136/04
Grüßle
Hier geht es ja um den Gewährleistungsausschluß trotz verschwiegenen Mängel oder Sachverhalte. "Gekauft wie gesehen" bezieht sich ja auf erkennbare und nicht auf verschwiegene Mängel! Grüßle
nene, es geht hier um die Wirkung des handschriftlichen Zusatzes unter einen vorgefertigten Vertrag und die Frage, wann ein Mangel zu erkennen ist ;-) Besonders für Private interessant.
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als Privatperson muß man keine Gewährleistung oder Garantie übernehmen. Nicht wenn man an privat oder an geschäftlich verkauft.Sollte allerdings zur Sicherheit imVertrag noch mal festgehalten werden. Anders sieht es aus wenn man selbständig ist und das Auto über das Geschäft lief, dann muß man egal ob an privat oder geschäftlich 1 Jahr Garantie gewähren.