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An alle wg.Lohnsteuerklasse

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Ich bleib nach der Entbindung ja erstmal daheim, von daher sollte man die Lohnsteuerklassen auf 3 und 5 wechseln, wann macht man das? Ich bekomm ja nach der E.noch 8 Wochen Geld, erst danach? Und auf wessen Karte kommt der Kinderfreibetrag? Danke, hab mit so was ja null Ahnung..


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Hallo, bin zwar eine Mädel, kann aber trotzdem was nützliches beitragen. Die Lohnsteuerklassen kannst du gleich nach der Geburt wechseln. Also bei uns war´s so, daß unser Sohn am 12.09. zur Welt kam und ab 01.10. hatte ich die 5er und mein Mann die 3er - trotz Mutterschaftsgeld. Hat auf die Höhe des Mutterschaftsgeldes keine Auswirkungen. Wie das mit dem Freibetrag ist,weiß ich auch nicht. Wenn überhaupt, hat den bei uns mein Mann, weil der ja arbeiten geht. LG Conny mit Paul


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Der Kinderfreibetrag wird bei IV/IV mit je 0,5 verteilt. Bei III/V hat IMMER die Lohnsteuerklasse III den vollen Kinderfreibetrag (1,0). V hat nichts. Die Klassen wechseln solltet Ihr erst nach der Geburt des Kindes, weil das Mutterschaftsgeld die Aufstockung zum letzten Nettogehalt ist und dieses ist bei Steuerklasse V deutlich niedriger als bei Steuerklasse IV. Ich hoffe, das hat geholfen. P.S: Ihr müßt sowieso beide mit Euren Steuerkarten zum Bezirks- oder Finanzamt. Da machen die die korrekt Eintragung der Kinderfreibeträge ganz automatisch.


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Wir hatten das Glück, daß der Beginn des Mutterschutzes auf einen Monatsanfang (2. März '05)fiel. Daher haben wir Ende Februar schon die Steuerklasse gewechselt, gültig ab März. Da das Mutterschaftsgeld ja als Lohnersatzleistung nicht versteuert wird, bekomme ich immer noch die selbe Summe, die ich auch mit IV erhalten hätte, während mein Mann nun schon 6 Wochen vor der Geburt von III profitieren kann.


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Ich will ja nicht besserwisserisch klingen, aber Mutterschaftsgeld wird sehr wohl versteuert - allerdings indirekt (progressiv) im Zuge der Einkommensteuererklärung, ebenso wie z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld und diverse andere Lohnersatzleistungen. Nur bei der Auszahlung gibt es (vorläufig) keinen Steuerabzug. Allerdings ist es wie gesagt die Differenz zwischen dem, was die Krankenasse zahlt und dem letzten (normalen) Nettogehalt. Wenn man zu früh die Steuerklasse wechselt und das letzte Netto (wenn auch nur teilweise) nach der neuen Lohnsteuerklasse V berechnet wird, dann hat man vollkommen unnötig erhebliche finanzielle Einbußen. Das mit dem steuerfrei ist übrigens eine genauso große Volksvera... wie das mit den Kinderfreibeträgen. Bis die greifen und das ausgezahlte Kindergeld übersteigen, muß man so viel Geld verdienen, dass einem die 3 Euro dann auch egal sein können...