Mitglied inaktiv
Hallo, habe über das bekannteste Auktionshaus bei einem gewerblichen Verkäufer 2 Artikel ersteigert, die mir nun aber überhaupt nicht zusagen. Also möchte ich gerne von meinem Rückgaberecht Gebrauch machen. Der Verkäufer nimmt die Sachen auch zurück, behält aber mehr als 25% des Preises ein. Begründet wird das mit Versandkosten (seh ich eventuell ja noch ein), Einstellgebühren und Provision, die aber viel höher angesetzt wurden, als sie tatsächlich sind, (außerdem könnte er ja an den Zweitbietenden verkaufen oder von xbay das Geld zurückerstatten lassen) Bearbeitungspauschale etc. Ist das überhaupt zulässig? Muß er mir nicht den vollen Kaufpreis zurückerstatten und sogar, da der Warenwert weit über 40 Euro liegt, auch die Versandkosten tragen? Weiß da jemand Bescheid, vielleicht sogar, wo ich sowas nachlesen kann? Danke Euch! Gruß, Moni
Also ich selbst habe es in meiner Zeit als gewerbliche Ebay-Händlerin so gehandhabt, daß ich Ware zwar zurückgenommen habe, aber nur den reinen Gebotsbetrag erstattet habe. Man macht sonst einfach zu viel Verlust wenn man die Versandkosten hin und zurück auch tragen muß. Allerdings dürfen Ebaygebühren und Bearbeitungsgebühren soweit ich weiß nicht umgelegt werden, das ist eine Umgehung des Rückgaberechts und meiner Meinung nach nicht zulässig. Die 40 Euro Grenze gilt bei fast allen Versendern, außer du hast abweichende Richtlinien mit Gebotsabgabe akzeptiert, das muß dann aber auch für dich erstichtlich gewesen sein, ein Verweis auf die "MICH" Seite des Verkäufers genügt da nicht, das muß im Auktionstext drin sein. LG Nicole
hallo! der verkäufer bekommt die provision von ebay zurück erstattet! ich würde im im notfall einfach mit ebay direkt in verbindung setzten und nachfragen! viel glück!!!!
Steht alles drin: http://pages.ebay.de/help/sell/your-return-policy.html#3 LG Isabelle
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