Mitglied inaktiv
Und zwar hab ich damals bei meiner Tochter 1998-1999 Erziehungsurlaub genommen, und zwar 1 jahr genau, damals gabs 600 DM dafür. nun hab ich mal gehört das man noch bis zum 8 Lj nochmals Erziehungsurlaub sprich Elternzeit nehmen kann. Da es ja damals noch keine Budgetregelung hab , hab ich ne Frage. kann ich noch 1 Jahr auf meine Tochter beantragen und würde ich da denn noch 300 € Erziehunggeld bekommen? Wie ist das?? Und wenn ja, kann man das auch noch beantragen wenn man arbeitslos ist???Wer weiss das???LG Kathrin
Hallo! Auf den "kinderstadt"-Seiten (z.B. www.hamburg.kinder-stadt.de) findet man ganz viele Infos und auch Links auch zum Thema Elternzeit. Oder schau mal auf eure Behördenseiten! LG Claudia
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