Jadannebenneuernick
Hallo, ich habe für meine beiden Mäuse einen Antrag aus dem Bildungs-und Teilhabepaket gestellt bezüglich der Kostenübernahme Sportverein. Leider wurde dieser nun abgelehnt. Hintergrund, ich beziehe ergänzend Hartz 4, aber nur für mich. Die Kinder bekommen Unterhalt vom Vater (jeweils 250 Euro) und Kindergeld, damit ist deren Bedarf abgedeckt. Was über dem Hartz 4 Bedarf (zzgl. Freibetrag wg. Berufstätigkeit) wird mir aber vom Bedarf abgezogen, da wir ja eine Bedarfsgemeinschaft sind. Also habe ich im Endeffekt auch nicht mehr Geld für die Kinder zur Verfügung, wie wenn sie keinen Unterhalt bekämen und sie in Hartz 4 fallen würden. aber dann hätten sie Anrecht auf Bildung und Teilhabe. Das kann doch nicht richtig sein, oder?
bl
Die letzten 10 Beiträge
- Ein Zahn nach dem anderen
- Trocken werden, wie „schützt“ ihr den Fußboden und Teppiche? Sind Töpfchen/Trainingshosen eine Alternative?
- Geteilte Geschenke oder doppelt?
- Kind in Laser von Selbstscannerkasse geschaut
- Kind 4 Jahre „hungern“ lassen? Wir sind komplett verzweifelt
- Brille nötig?
- Kita-Kind und Wochenbett
- Tochter ist komplett anders wenn Mama dabei ist
- Verstopfung
- Reibeisenhaut