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Mahira

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Mit Erlaubnis von Frau Beisel (Leere Wiege) poste ich ihre Nachricht: "Hallo, am 17.12. hat der rheinlandpfälzische Landtag die Änderung des Bestattungsgesetzes einstimmig beschlossen. Noch vor Weihnachten soll es im Verordnungsblatt veröffentlicht werden, so dass es voraussichtlich zum 01.01.2015 in Kraft tritt. Nach über 4 Jahren meines Bemühens, ist es nun endlich soweit! Demnach müssen alle Kinder (Fehlgeburt) und Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbruch unter 500 g bestattet werden - wenn nicht individuell von den Eltern, dann von den med. Einrichtungen oder dem Arzt/Arztpraxis. Außerdem muss auf das Bestattungsrecht hingewiesen werden und der Bestattungsort ist zu dokumentieren. Eine Hinweispflicht auf die Bestattungsmöglichkeit ist bei einem Schwangerschaftsabbruch nicht vorgesehen. Besonderheit für Rheinland-Pfalz: Als einziges Bundesland gibt es eine Ausnahme-Regelung bei Schwangerschaftsabbruch, wonach eine individuelle Bestattung nur mit Einwilligung der Frau erfolgen kann."


Zwillingsmama04

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Antwort auf Beitrag von Mahira

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Tantechrisi

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Antwort auf Beitrag von Mahira

Das verstehe ich nicht! Dieses Gesetz gibt es doch bereits seit 2006????!!!! Oder ist das Länderabhängig?