Mahira
Mit Erlaubnis von Frau Beisel (Leere Wiege) poste ich ihre Nachricht: "Hallo, am 17.12. hat der rheinlandpfälzische Landtag die Änderung des Bestattungsgesetzes einstimmig beschlossen. Noch vor Weihnachten soll es im Verordnungsblatt veröffentlicht werden, so dass es voraussichtlich zum 01.01.2015 in Kraft tritt. Nach über 4 Jahren meines Bemühens, ist es nun endlich soweit! Demnach müssen alle Kinder (Fehlgeburt) und Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbruch unter 500 g bestattet werden - wenn nicht individuell von den Eltern, dann von den med. Einrichtungen oder dem Arzt/Arztpraxis. Außerdem muss auf das Bestattungsrecht hingewiesen werden und der Bestattungsort ist zu dokumentieren. Eine Hinweispflicht auf die Bestattungsmöglichkeit ist bei einem Schwangerschaftsabbruch nicht vorgesehen. Besonderheit für Rheinland-Pfalz: Als einziges Bundesland gibt es eine Ausnahme-Regelung bei Schwangerschaftsabbruch, wonach eine individuelle Bestattung nur mit Einwilligung der Frau erfolgen kann."
.
Das verstehe ich nicht! Dieses Gesetz gibt es doch bereits seit 2006????!!!! Oder ist das Länderabhängig?
Die letzten 10 Beiträge
- Beistand für Freundin
- 17 Jahre nach Fehlgeburt immer am Geburtstag fix und fertig
- Früher Abgang oder nicht?
- Du fehlst mir so
- Kerze anzünden für unsere Sternenkinder
- Missed Abortion - Abgang mit Cytotec
- Ausschabung
- Habt ihr euch schwanger gefühlt bei leerer Fruchthöhle?/ windei?
- Einleitung seit 8 Tagen... 23. SSW
- Fehlgeburt: Wie einem Kleinkind das Warum erklären?