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was wenn er nicht mind.500gr. wiegt???

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Hallo- ich heiße Annalena, werde bald 30Jahre alt und habe 2 Kinder- wir leben an der Grenze zu Dänemark und sind glücklich verheiratet- nun bin ich mit unserem 3. Kind schwanger- es wird ein kleiner Junge- schon vor ein paar Tagen wurde uns diagnostiziert, das unser kleiner Sohn wohl nicht leben wird können- der erste Schock ist -wie soll ich sagen- vorbei? ODer vielleicht sind wir noch im Schockzustand- fassen aber wieder klare Gedanken und es stand nie in Frage das wir ihn begleiten-auf welchem Weg auch immer- aber nun- Gestern war sein Herzschlag nur noch sehr schwach- ich weis, das er wahrscheinlich nciht mehr bis zum Ende der Schwangerschaft leben wird, ich bin nun in der 21.Woche- er wird auf 250gramm geschätzt- was wenn er nun stirbt und nicht 500gramm wiegt? Können wir ihn beerdigen? Ich habe die ganze Nacht im Internet gesucht und bin nun sehr ratlos, verzweifelt undhabe Angst-was passiert wenn es nun so ist? Was passiert mit ihm? Schon vor der schwangerschaft stand ein Name fest, allerdings sind wir uns nun nicht mehr sicher- ein so besonderes Kind darf keinen Namen bekommen, den man kannte bevor man ihn kannte- ich hoffe wir werden, wenn wir ihn sehen, uns ganz sicher sein wie er heißen soll-daher kann ich ihn im Moment nicht beim Namen nennen und nur Er schreiben...entschuldigt das bitte- und auch meine wirren Gedanken-wir waren so gefasst- nun habe ich große Angst ich hoffe das mir hier jemand helfen wird können- er soll eine würdige Beerdigung haben, einen eigenen kleinen Garten! Annalena L.


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Hallo Annalena, wenn Du an der Grenze zu Dänemark wohnst, sind wir wohl Nachbarn ;) Ich weiß nicht wie ich Dir helfen soll,kann Dir nur ein Beerdigungsinstitut empfehlen,vl kann Dir da weiter geholfen werden. Herr Stühm hat die Beerdigung meiner Stiefmutter gemacht und es war sehr schön und er war auch vorher und nachher für meinen Vater und mich da. http://www.trauerwelt.de/ Ich drücke Dich unbekannterweise .Darfst Dich auch gerne per PN melden LG Claudia


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Es gibt keine Worte, die dich trösten können... Ich wohne ebenfalls in Schleswig-Holstein in der Nähe der dänischen Grenze und weiß von einer Bekannten, dass sie ihr Baby beerdigen durfte, das vor der 20. SSW still geboren wurde und ebenfalls unter 500 g wog. 2 Jahre vorher hatte sie bereits eine stille Geburt um die 34. SSW herum, da wog das Baby natürlich schon mehr - um die 2000g - und wurde "normal" beerdigt. In das gleiche Grab kam das zweite Baby auch - ich weiß also nicht, ob der Pastor (und/oder wer das sonst entscheidet) es deshalb "zugelassen" hat. Ich wünsche dir, dass du deinen Jungen beerdigen und ihm einen schönen Platz gestalten darfst. Stille Grüße Tina


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hallo ich hab meine tochter damals unter 500 gr. beerdigen lassen können. glaub sie hatte bissl was um die 200 bis 300 gramm gehabt und hab sie beerdigen dürfen. hatte damals um die 600 euro mit sarg und allem drum und dran bezahlt ( ohne stein, da nur 3-5 jahre das grab existiert ausser du lässt es verlängern ) die 500 gramm babys da kriegst halt nur eine geburtsurkunde so viel ich weiß..... traurige stille grüße manu mit 3 ***


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hallo bei uns gibt es ein sternengrab die baby´s liegen in eine art moseskorb und werden anonym beerdigt wir hätten unsere tochter auch bei oma oä mit einlegen lassen können aber das wollten wir nicht unsere tochter hat 440 gramm gewogen schaue doch mal ob es bei euch auch sterngräber gibt oder frage im kh nach lg tanja mit deike 22 ssw ganz tief im herzen


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Ich habe mich im Internet informiert - und folgendes gefunden: "Bestattungsrecht Der Bereich Bestattungsrecht/Leichenwesen ist Ländersache, d.h. jedes Bundesland hat seine eigenen Bestattungsgesetze und -verordnungen, die z.T. erheblich voneinander abweichen. Allen Bestattungsgesetzen gemeinsam ist die Bestattungspflicht für menschliche Leichen. Als menschliche Leichen gelten u.a. neben verstorbenen Kindern, die lebend geboren wurden (unabhängig vom Körpergewicht) auch Totgeburten, das sind totgeborene Kinder mit einem Gewicht von mindestens 500 g. Für Fehlgeburten (= totgeborene Babys unter 500 g) besteht zwar keine Bestattungspflicht, aber nach neuerer Auslegung durchaus ein Bestattungsanspruch der Eltern (s. St. Rixen „Die Bestattung Fehlgeborener Kinder als Rechtsproblem", FmRZ 1994, H. 7, S. 417 - 425). Bezüglich der Abgrenzung der Begriffe Lebendgeburt/Totgeburt/Fehlgeburt orientieren sich die Bestattungsgesetze der Länder üblicherweise an § 29 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes. Werden Fehlgeborene Kinder nicht bestattet, dann haben die Kliniken die Pflicht, für die „hygienisch einwandfreie und dem sittlichen Empfinden entsprechende Beseitigung" zu sorgen (Beseitigungspflicht). Aber keinesfalls kann eine Klinik unter Hinweis auf die Beseitigungspflicht den Eltern die Bestattung einer Fehlgeburt verweigern. In solchen Fällen empfiehlt es sich, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten. Auch die Friedhofssatzung einer Gemeinde kann den Bestattungsanspruch der Eltern nicht außer Kraft setzen. Da für Fehlgeburten keine Todesbescheinigung (Totenschein) ausgestellt wird, sollten sich Eltern, die ihr Fehlgeborenes Kind bestatten lassen möchten, die Fehlgeburt durch die Klinik bescheinigen lassen. Eine eindeutige Verankerung des Rechts auf die Bestattung Fehlgeborener Kinder gibt es momentan nur in den Bestattungsgesetzen der Länder Hamburg und Bremen. Allerdings gilt dies nicht für Fehlgeburten, die innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis erfolgten. - Die Entwicklung in den anderen Bundesländern ist derzeit durch entsprechende Gesetzesentwürfe noch im Fluss." (Quelle: http://www.initiative-regenbogen.de/index.htm?http://www.initiative-regenbogen.de/gesetze.htm) Im Schleswig-Holsteinischen Bestattungsgesetz (?) stand folgendes: "Nach allgemeiner Anschauung, insbesondere nach den Vorstellungen von Eltern, aber auch wegen der personenstandsrechtlichen Einordnung besteht ein Bedürfnis dafür, totgeborene oder in der Geburt verstorbene Kinder mit einem Gewicht unter 1000 Gramm zu bestatten und es daher bestattungsrechtlich grundsätzlich als Leiche zu behandeln. Dem wurde entsprochen und eine Bestattungspflicht auch für Totgeborene unter 1000 Gramm eingeführt. Für Fehlgeburten (mit einem Gewicht unter 500 Gramm) besteht weiterhin das Recht der Eltern oder eines Elternteils auf Bestattung (§ 13 Abs. 1 Satz 2)." (Quelle: http://www.schleswig-holstein.de/MSGF/DE/Gesundheit/OeffentlicherGesundheitsdienst/Bestattungsgesetz/BegrBestG05,templateId=raw,property=publicationFile.pdf) Demnach hast du ein Recht darauf, deinem Engel eine würdige Beerdigung und einen eigenen Garten zu ermöglichen. Leider, leider werden für Babys unter 500 g keine Geburtsurkunden ausgestellt... :( Kennst du einen Pastor, mit dem du darüber sprechen kannst?


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hallo, erst mal tut es mir wahnsinnig leid für dich. ich wünsche dir viel kraft für die kommende zeit. wir wohnen in flensburg und dort gibt es sternenkindergräber. das wird von der diako organisiert und finanziert. unser sohn ist nach einer stillen geburt dort mit mehreren kinder begraben wurden.uns hilft es sehr ihn dort immer besuchen zu dürfen.vor allem ist es auch für unsere kinder einfacher zu verstehen. liebe grüsse claudia mit nele ,merle, larja an der hand und lark für immer im herzen


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Liebe Annalena, ist gibt keine Worte des Trostes.....:°-( Ich nehm virtuell unbekannter Weise in den Arm..... Meines Wissens nach MÜSSEN Kinder ab 500gr beerdigt werden, unter 500gr DÜRFEN sie beerdigt werden.... Das würde heißen, dass du deinen kleinen Krümel ganz normal beerdigen darfst.....gebe deinem Baby ruhig einen Namens, das macht es einbisschen einfacher, sofern man von einfach reden kann.....auf den Grabstein, dürft ihr normelweise, auch den Namen drauf schreiben. Ich wünsche dir alles Gute, nehme dir viel Zeit um dich zu verabschieden.... und habe viele liebe Menschen um dich, die dir in dieser schweren Zeit beistehen... stille Grüße Dany


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liebe Annalena! Ich wünsche dir, das dein kleiner Sohn....eine würdige Beerdigung bekommt :-((( Ich wünsche dir, ganz, ganz viel Kraft! es tut mir unendlich leid! stille Grüße, Andrea mit Kathrin und Nadinchen und *** und * (meinen Junior)


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Liebe Annalena, auch ich komme aus Flensburg und weiss von meiner Freundin, die Bestatterin ist, dass die Diako zusammen mit dem Beerdigungsinstitut Berg/Picard die Sternengräber auf dem Mühlenfriedhof (Marienallee) ''unterhält'' (entschuldige das Wort, mir fiel kein anderes ein ...) Rufe doch dort einfach mal an, ich war schon einmal dort um mein Sternchen zu betrauern und es ist wunderschön und würdevoll gestaltet.... Stille Grüße, Jazzy


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Liebe Annalena, es tut mir unendlich leid, das Du Deinen kleinen Sohn hergeben mußt und wünsche Dir unendlich viel Kraft in den kommenden Wochen und Monaten! Auch ich habe meine kleine Jule gehen lassen müssen. Sie wog leider auch "nur" 450 g. Wir hatten jedoch eine sehr nette Seelsorgehelferin im KH, die uns die Möglichkeiten aufgezeigt hat, das wir uns von unserer Tochter würdevoll verabschieden konnten und jetzt unseren Platz haben, an dem wir trauern können. Es gibt, wie schon geschrieben, 2 Möglichkeiten, wenn Dein Sohn unter 500 g wiegen wird. Es gibt die Möglichkeit einer normalen Beerdigung. Leider werden die Gräber nach spätestens 5 Jahren (abhängig vom Bundesland, wir leben in BaWü) wieder geräumt. Wir haben uns für ein "Sternenkindergrab" entschieden. Die Asche unserer Jule wurde zwar mit anderen Sternenkindern begraben, diese Grabstätte wird aber im Gegensatz zu einem "normalen" Grab, nicht irgendwann beseitigt, so das wir immer und jederzeit zu unserem Kind gehen können. Wir haben uns von einem Steinmetz zwei kleine Herzen ausarbeiten und den Namen unserer kleinen Tochter einmeißeln lassen. Ein Herz liegt jetzt auf ihrem Grab und ein Gleiches haben wir bei uns zu Hause. Ich möchte Dir aber zudem auch ans Herz legen, alles was Dich an Deinen kleinen Sohn erinnern könnte, aufzubewahren. Nimm Dir nach der Geburt so viel Zeit wie Du brauchst um ihn zu sehen und zu berühren. Ich hatte große Angst meine Tochter überhaupt anzuschauen. Aber ich hätte es schwer bereut, wenn ich es nicht getan hätte. Auch haben wir Fotos von unserem kleinen Baby. Es werden leider die einzigen Augenblicke sein, die Ihr gemeinsam haben werdet. Stille Grüße, Yvonne (mit Anna (10)+ Maria (9) fest an der Hand sowie Sternchen Jule (01/09) und Sternchen Babylein (05/09) tief im Herzen)