PhiSa
Hallo zusammen, nachdem ja nun die Klageschrift an das Gericht rausging, kamen in den letzten Wochen nun die entsprechenden Antworten. Das nun jetzt alles genau aufzuschreiben, würde ich glaube ich den Rahmen eines Beitrages sprengen. Es sind ja doch einige maschinengeschriebene A4-Seiten, von daher versuche ich das wichtigste mal aufzuschreiben. Also im Februar erhielten wir die Klageabweisung des Frauenarztes mit folgendem Inhalt: Er schreibt, dass er zu jedem Zeitpunkt die von einem Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe zu beachtete Sorgfalt eingehalten wurde. Das die Hebammen die Geburtshelfer nur rufen, wenn es zur Geburt kam und/oder Gefahr in Verzug war. Der FA wurde um 10.20 Uhr von der die Geburt betreuenden Hebamme gerufen. (Grund: weil Geburt zu Ende kam und/oder Gefahr in Verzug - wie ja oben geschrieben wurde...). CTG zeigte eine DIP I, der sich jedoch immer erhole. Der FA befand sich zu diesem Zeitpunkt zu Hause und solle nach dem Frühstück (............................ da fällt mir nichts mehr zu ein!) vorbeikommen. Es handele sich um einen Sonntag (FALSCH! genau genommen war es ein Samstag!!!! und überhaupt dieser Hinweis ist für mich sowas von unsinnig). Als der FA dann um 11.09 im KH ankam, wurde er noch von einer anderen Hebamme gerufen um einen OBT (ich glaube es ist eine wehenbelastungstest) abzuzeichen (dafür ist noch Zeit?!?!?). Um 11.10 traf er dann endlich bei uns im kreissaal ein. erkannte sofort!!! das path. CTG und prüfte die möglichkeit der VE (saugglocke). das köpfchen des kindes stand noch nicht tief genug, so dass zunächst versuchte wurde, mit einem pressversuch das tiefertreten des kindes voranzubringen. der FA bereitete dann alles für die VE vor (saugglockenentbindung). dann wg. meines vorangegangenen kaiserschnitts (die ihm natürlich zufällig erst da einfiel...), sollte die VE im op-saal unter KS-bereitschaft stattfinden. heißt; alles vorbereitete rückgängig machen, mich in op bringen, op-team bereit machen etc... wieder wichtige zeit, die verloren ging... um 12.05 war das kind leblos geboren.. der anästhesist übernahm das kind. aus der sicht des FA muß es meinem kind schon lange vor eintreffen des arztes schlecht geganegn sein (mag sein..., aber gerade deswegen hätte er früher reagieren müssen und nicht mit einem pressversuch und diesem hin und her mit der VE etc.) und dass es auf die geschehnisse nach dem eintreffen des FA nach 11.10 uhr im ergebnis wohl nicht mehr angekommen wird. es wird die schuld auf die hebamme geschoben. achja. es wurde noch geschrieben, dass der FA jetzt chefarzt einer größeren abteilung ist und es beschäftigt ihn immer noch sehr. AHA! und vor ein paar tagen erhielt ich das schreiben des anästhesisten. das hab ich abgeschrieben, dass kopiere ich mal in den nächsten beitrag.
kläger: 1 ich 2 mein mann beklagte 1 Gem.Praxis 2 FA 3 Anäst. klageabweisung - begründung: die gegen den beklagten zu 3) gerichtete Klage ist unbegründet. den klägern stehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem beklagten zu 3) zu. I. die beklagten zu 1) und 2) unterhielten zum hier in Frage stehenden zeitpunkt auf der grundlage eines mit der kreiskrankenhaus XXX-XXX GmbH abgeschlossenen Belegarztvertrages eine belegstation im krankenhaus XXX. bei dem beklagten zu 3) handelt es sich um einen bei der st. XXXXX-XXX gmbh angestellten oberarzt. II. am 18.10.2008 wurde der beklagte zu 3) gegen ca. 11.45 uhr von dem beklagten zu 2) mit dem Wunsch "Anästhesie "stand-by" bei notfallmäßiger VE im OP" angerufen. das op-team wurde daraufhin sofort informiert. der beklagte zu 3) begab sich in den kreissaal, wo er die klägerin zu 1) mündlich über eine evt. notwendige narkose informierte. danach lief er in den op und bereitete dort eine evt. notwendige narkose vor. die klägerin zu 1) befand sich dort ca. 5 min. später. kurz vor 12 uhr begann der beklagte zu 2) mit der VE. Um 12.02 uhr geburt eines asphyktischen, offenbar dystrophen kindes. die hebamme, frau xxx, stimulierte das kind und saugt es ab. erster apgar: 0, pH 7,04, BE -21 ab 12.03 uhr erfolgte auf anweisung des beklagten zu 3) die herzdruckmassage durch den beklagte zu 2) im wechsel mit frau XXX. die herdruckmassage wurde kontinuierlich (bis auf zwei kurze unterbrechnungen aufgrund intubationsversuchen) durchgeführt. das kind konnte von dem beklagten zu 3) mittelt perivent und beatmungsmasek mit 100% sauerstoff gut ventiliert werden (thoraxexkursion); auskultation; keine herztöne, asystolie zweiter apgar: 0 auf zuruf des beklagten zu 3) sedierte die schwester, frau XXX, die beklagte zu 1) mit midazolam, wie sie jeweils auf mündiche anordnung des beklagten zu 3) mehrfach während der reanimiation des neugeborenen wiederholte. zeitgleich wies der beklagte zu 3) die schwester frau XXX an, das neugeborenen-reanimations-team des KH "XXX" in XXX zu alarmieren. Ca. 2 min. später konnte die Schwester Frau XXX dort die zuständige abteilung erreichen. die weitere behandlung des kindes durch den beklagten zu 2) stellt sich wie folgt dar: - nach zwei erfolglosen intubationsversuchen positionierung eines tubus ID 2,5 in "Rachenposition" und suffiziente ventilation mittels "Perivent", 100% O2 Dritter Apgar 2 - mit dem Tubus in Rachenposition kurzfristige fortführung der ventilation unter anleitung des beklagte zu 3) durch frua Dr. XXX, während der beklagte zu 3) eine 24G Kanüle am linken handrücken verbringt und 0,005mg adrenalin i. v. verabreicht. - nach ca. 25-30 min. kontinuierlicher herzdruckmassage und beatmung erstmals auskultierbare herztöne (bradykardie mit 40/min), herzdruckmassage wird fortgeführt. kurze zeit später trafen die ärzte des KH LDW ein. unter weiterer, 15 min. fortgeführter herzdruckmassage erfolgte ein langsamer anstieg der eigenherzfrequenz auf 100/min (ca 1 std. nach beginn der reanimation) sinusrythmus Der kindernotarzt übernahm daraufhin die reanimation und verabreichte weiter adrenalin-boli, einen andrenalin-perfusor mit 1 mg/50 ml 0,5-1ml/h, insgesamt 15 ml Natrium-Bikarbonat-Puffer 8,4%, 10 ml NaCl 0,9 sowie G5% und NaCl 0,9% als Dauerinfusion sowie Ampicillin. Ca 25. min. nach eintreffen des Kindernotarztes intubierte dieser das kind für den transport endotracheal und ventilierte es mandatorisch mit 100% O2. ab 13 uhr erstmals meßbare blutdruck- sowie sauerstoff-sättigungswerte, BGH pH6,8 durch den kindernotarzt wurde ein nabelvenenkatheter gelegt. nach 14 uhr erfolgte die verlegung des neugeborenen in das KH "XXX". bei verlegung: RR 65/25, Herzfrequenz 100/min, sauerstoff-sättigung 99%, Temp. 34,2°, BGA pH 6,92 III. aus dem vorstehenden ergibt sich, dass die gegen die beklagten zu 3) erhobenen vorwürfe jeglicher grundlage entbehren. soweit behauptet wird, das der beklagte zu 3) maßnahmen zur erhaltung der lebensnotwendigen körperfunktionen des neugeborenen unterlassen habe, ist dies in zweifacher hinsicht falsch. das neugeborene kam nämlich asystol, dh. ohne herzschlag und ohne eigenatmung auf die welt. es galt somit nicht, die körperfunktionen zu erhalten, sondern vielmehr herzustellen, was ein ungleich schwieriges unterfangen darstellt. im einzelnen wird unter ziff 3 der klageschrift behauptet, der beklagte zu 3) habe eine insuffiziente behandlung durch unterlassen weitere versuhe den endotrachealen intubation durchgeführt. das ist falsch. wie vorstehend unter ziff. II ausgeführt, hat der beklagte zu 3) zweimal versucht, das neugborene, welches kontinuierlich eine herzdruckmassage erhielt, zu intubieren. um 1) eine zu lange unterbrechnung der herzdruckmassage zu vermeiden und 2) eine traumatisierung der oberen luftwege des kindes und damit eine verschlechterung der intubations- und beatmungsbedingungen durch verschwellen zu verhindern, hat der beklagte zu 3) sich zum legen eines tubus transnasal in Rachen-CPAP-position entschieden. hierbei handelt es sich um ein anerkanntes verfahren zur ventilation von neugeborenen. auch zuvor konnte das neugeborene gut mittels "perivent" und maskenbeamtung ventiliert werden, was sich sowohl durch thoraxexkursion als auch auskultatorisch kontrollieren ließ. das die beatmung mit rachen-cpap sachgerecht war, wird dadurch bestätigt, dass der eintreffende kindernotarzt die ventilation hierfür fortsetzte. unter ziff. 3 der klageschrift wird weiter behauptet, der beklagte zu 3) hätte es unterlassen, einen intravenösen zugang zu legen. aus dies ist falsch. der beklagte hat vielmehr, wie vorstehend unter ziff. II dargestellt, mehrere versuche unternommen, eine venöse kanül zu verbringen. letztlich gelang es, eine 24G-kanüle am linken handrücken zu verbringen und hierüber andrenalin zu geben. bei eintreffen der kindernotarzt hatte das zuvor leblose kind einen puls von 70-75/min und wurde weiter mittels herzdruckmassage und 100%sauerstoff-ventilation reanimiert. erst ca. 15. min. nach eintreffen der ärzte aus dem XXX konnte das neugeborene eine herzfrequenz von über 100/min aufweisen und erst ca. 10 min. danach konnte ein blutdruck gemessen werden. die weiter stabilisierung der jetzt wieder vorhandenen kreislauffunktionen sowie ausreichnede instrumentierung des kindes lag wiederum erst eine stunde später, so dass erst nach 14 uhr die verlegung des neugeborenen ins XXX erfolgen konnte.
zwischenzeitlich bekamen wir post vom gericht, dass nun ein gutachter bestellt wird und dieser vorschlag traf nun gestern ein. unser anwalt hat bei diesem gutachter keine bedenken, da ich zu diesem gutachter nichts sagen kann, haben wir uns nun der einschätzung unseres anwalt ´angeschlossen´. im raum steht nun, ob evt. noch die hebamme mit in die klage genommen wird. allerdings möchte unser anwalt erstmal abwarten, was beim gutachten rauskommt. ja, das ist jetzt der aktuellste stand der dinge... da hier auch ein paar mit mir (uns) mitge"fiebert" haben, wollte ich euch nun auch mal wieder auf den laufenden halten.
Ich finde es ganz toll wir ihr kämpft! Ich hoffe sehr, dass ihr zu eurem recht kommt! Ich kann nicht fassen, dass einige Hebammen Und Ärzte so unfähig sind. Ich hatte m Februar auch so eine unterbelichtete Hebamme, die anscheinend keine Ahnung und alles unterschätzt hat.. Liebe Grüße
wenn ich das so lese.....hat eindeutig die hebamme zuerst Mist gebaut und das path. CTG nicht erkannt. Ist das jetzt wirklich so passiert wie du es aufgeschrieben hast, oder ist das die Stellungnahme des Arztes der das so schreibt um die hebamme als unfähig dastehen zu lassen???? Als zweites kann natürlich nicht sein, dass da noch 50 Minuten rumgeschissen wird wenn das CTG schon so pathologisch ist. Das sind wohl 2 Idioten aufeinendergetroffen. Sorry wenn ich das so deutlich schreibe. Ein Krankenhaus mit Geburtsabteilung sollte in der Lage sein innerhalb von 7 Minuten einen Notkaiserschnitt durchzuführen. Von der Entscheidung dazu bis zum Herausheben des Kindes. Zum Anästhesisten kann ich nicht viel sagen. ich weiß, dass es schwer sein kann ein Neugeborenes zu intubieren. Wenn er das nicht geschafft hat..keine Ahnung ob man ihm da einen Vorwurf machen kann...es gibt Gott sei Dank nicht so viel Möglichkeiten sowas zu üben... Was sagt denn die hebamme zu dem Ganzen? grüße von reni
Oh man-harte Kost! Respekt, dass ihr so für euren Sohn kämpft; d.h.ja auch sich mit der sachlichen Darstellung der Geschehnisse zu befassen/befassen zu müssen! MIR reicht schon das Erlebte um immer wieder in Tränen auszubrechen, wenn ich´s dann noch so klar und -sry-herzlos/emotionslos vor mir liegen hätte...-Hut ab!! Ich finde es einfach erschreckend, dass eine falsche Entscheidung, ein nicht richtiges interpretieren/ auskennen solch gravierende Folgen haben kann! Erschreckend auch, weil man sich in einem KH mit Geburtsstation, Hebammen, Geburtshelfern und Ärzten gut aufgehoben und sicher fühlen sollte-schließlich helfen sie dabei das Wertvollste auf die Welt zu bringen-eigentlich! Liebe Grüße Mellie
erstmal fühl dich gedrückt!! ich kenne deine/eure geshcichte so zwar nich kann aber den briefen etc das gröbste entnehmen!!! für mich siehts auch so aus als ob die hebi hätte viel eher erkennen müssen das wa snich ok is u den arzt sehr viels chnelle rholen u der hätte ja wohl mal nich entspannt fertig frühstücken u rumwuseln sollen sondern direkt kommen! unfassbar!!! inwieiwet die medizinishc unternommenen massnahmen angepasst waremn kann ich nicht einschätzen! ich drücke euch aber ganz ganz feste die daumen das ihr u phillip gerechtigkeit erfahrt, zumindest auf rechtlicher seite!!! viel kraft!!!!
Huhu, ich lese auch jetzt erst was Du schreibst, aber Fragen die mir kämen wären: - Wie war das CTG und die Herztöne als der Arzt dazukam ? Ist die Entscheidung VE zu versuchen legitim oder schon fehlerhaft ? Ist dieser Zeitpunkt / Entescheidung dokumentiert ??? - Wie war das "Rufen des Arztes" der Hebamme davor, hatte sie Null Hinweis auf ein eiliges Anfordern oder was genau wurde da besprochen ? - Was wurde von Seite des Arztes dann in Richtung Sectio veranlasst: Notsectio oder eilige Sectio ? Was war die Grundlage / der Befund dafür ? Wenn Du magst kannst Du mir auch mal ne pn schreiben, aber letztlich ist ein (hoffentlich guter!) Gutachter jetzt sicher der richtige Schritt. Wünsche Dir viel Kraft, LG Cosma
Huhu, habs nochmals durchgelesen, also ich denke es ist ziemlich klar: Wenns um 11 Uhr ungefähr ein patholog. CTG gab (Dokumentation bestätigt das ?) dann hätte eine NOT Sectio stattfinden müssen. Die maximale Zeit dafür, die rechtlich vorgegeben ist beträgt 20 Minuten. http://www.dggg.de/fileadmin/public_docs/Leitlinien/3-6-1-ee-zeit-2010.pdf Ich denke ihr habt gute Chancen, denn da lief etwas definitiv zu langsam, egal wie es deinem Kindchen vorher schon ging, nach Erkennen und Eintreffen des Arztes hätte es bei entsprechendem Befund KEIN Ausprobieren mittel VE geben dürfen. LG
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