Elternforum Kleine Engel

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Sarah1990

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hallo, ich habe meinen kleinen engel leider verloren. In der 13 ssw musste eine ausschabung gemacht werden da kein herzschlag da war! Nun meine frage kann ich das kind beim standesamt eintragen lassen? Wenn ja was brauche ich für unterlagen? Und wie ist das mit dem namen? Weil ich ja nicht weiß ob es ein mädchen oder junge war ? :( liebe grüße


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sarah1990

Hallo, Also unter 500g ist das mit der Sterbeurkunde nicht möglich (wurde mir so mitgeteilt) Ich habe den Bericht der Pathologie letzte Woche erst erhalten mit cm Angabe und Geschlecht.... Dabei wollte ich das alles nicht wissen.... Nun weiß ich das unser Baby ein junge geworden waere mit 5,6cm groesse in ssw 11 und einen schweren zellteilungsfehler hatte. Der Eingriff war am 24.9.13 Es tut mir leid das dieses schlimme Schicksal euch widerfahren ist... Lg


-chOcO-

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Antwort auf Beitrag von Sarah1990

Hallo Sarah, du bekommst die Bescheinigung beim Standesamt. Du brauchst einen Beweis über die Schwangerschaft. Das kann der Mutterpass oder auch eine ärztliche Bescheinigung des Arztes sein. Ich hatte die Mutterpässe und die Arztberichte über die Ausschabungen und die stille Geburt dabei. Den Namen kannst du dir so aussuchen, wie du es möchtest. Bei meinem ersten Sternenkind ist das Geschlecht nicht bekannt, aber mein Gefühl sagte, das es ein Mädchen war. Somit bekam sie einen weiblichen Namen. Bei den anderen beiden weiß ich aufgrund der Chromosomenuntersuchung und der stillen Geburt das es Jungs waren. Wenn der Vater mit eingetragen werden möchte, muss er mit zum Standesamt gehen. Ich hab problemlos für alle 3 Sternchen die Bescheinigungen bekommen. Alles Gute.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Tut mir echt leid :( Aber muss dir sagen das es wohl von Gemeinde zu gemeinde unterschiedlich ist. Bei uns gibt es diese 500g Regel. Vorher gibt's keine Eintragung auf dem Standesamt. Glg


LUSI29

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Bei uns musste auch erst nachgefragt werden,das Standesamt hat mich dann angerufen une mittgeteilt,das ich nur einen Beweis über die bestandenen SS haben muss.Ich hatte dann Mutterpass und Bescheinigung vom KH.Ich brauchte das für mich,damit ich besser abschließen kann.


hyam

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Das ist nicht Gemeindeabhängig! Seit Mai 2013 gibt es in Deutschland die Bescheinigung nach Paragraph 31 Absatz 3 der Personenstandsverordnung. Diese kann man sich beim zuständigen Standesamt ausstellen lassen. Dazu braucht man einen Beweis darüber das die Schwangerschaft existiert hat.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von hyam

Also bei uns wollten sie nichts darueber wissen... Ich wurde weggeschickt. Wirklich!


-chOcO-

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Du kannst aber darauf bestehen. Das GESETZ ist seit dem 15.05.2013 gültig und da kann sich keine Gemeinde drüber hinwegsetzen.