Vielleicht für einige interessant! Liebe Grüße Sabine Wird ein Kind pflegebedürftig geboren, darf die gesetzliche Krankenkasse nicht von der Mutter verlangen, es zunächst fünf Jahre in der Familie mitzuversichern, bevor sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erwarten kann. Das Bundessozialgericht entschied: Es genügt, wenn ein Elternteil die entsprechende Vorversicherungszeit erfüllt (Aktenzeichen B 3 P 1 / 06 R). Quelle: Apotheken Umschau, September 2007, Seite 21