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Schülerbeförderung - Nachteilsausgleich?

Schülerbeförderung - Nachteilsausgleich?

Abbey

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Hallo, zählt die Schülerbeförderung eines Kindes mit SBA (80% GBH, Asperger Autist) zum Nachteilsausgeich? Gibt es hier rechtliche Regelungen bezüglich des Anrechts auf die Beförderung und die Umstände der Fahrt? (Also vor allem die max. Fahrtweg/zeit). Wo finde ich diesbezüglich fundiert-Schriftliches? Benötige recht schnell Argumente für eine Einzelbeförderung unseres Sohnes, da er in einem Sammelbus über 1,25 Stunden Fahrtweg zu seiner Schule hätte. Geschweige denn, dass er schon um 7.05 abgeholt werden würde, bei einem Unterrichtsbeginn von 8.20Uhr. Die Begleitung, die wir beantragt haben (für den Anfang, denn wir wissen nicht, wie er auf eine Busfahrt mit anderen kindern reagieren wird), würde erst auf halber Strecke zusteigen, da sie dort schon ein anderes Kind betreut o_O Hoffentlich kann mir jm. weiterhelfen. Danke, Abbey


Jo64

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Antwort auf Beitrag von Abbey

Hallo, also mein Sohn (13, Atyp. Autismus und ADS) hatte im vorigen Schuljahr Fahrdienst in Anspruch genommen. Übers DRK, beantragt wurde dies auf Empfehlung des Jugendamtes beim Schulamt. Die haben dann auch den Anbieter festgelegt (bei uns DRK). Im kleinen Bus waren dann nur 5 Kinder, der Fahrer und eine Begleitperson zum Aufpassen. DAs hat immer super geklappt. In diesem Jahr hätte mein Sohn Einzeltransport bewilligt bekommen, aber wir haben geübt, mit dem normalen Bus zu fahren, da er absolut keinen Fahrdienst mehr wollte. Eer hat sich das ganze Jahr furchtbar beschwert und immer wieder gebockt, dass die Kinder im Bus zu laut wären. Deshalb wäre es jetzt ein Einzeltransport geworden. Aber er fährt nun super gut mit dem normalen Bus und wir brauchen den Fahrdienst nicht mehr in Anspruch nehmen. Also wie gesagt, beim Schulamt beantragen und die zahlen das dann. Die sagen dir auch, welche Sachen die brauchen (Berichte etc.). Falls du noch ne Frage hast, gerne. LG JO


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Jo64

Hallo Abbey, Ich bin mir nicht sicher, ob das nicht sogar von Stadt zu Stadt verschieden ist? Ein Problem könnte es werden, nachzuweisen, dass Dein Sohn eine Einzelfahrt benötigt. Und das wird sehr schwierig werden, denn tatsächlich beantragt Ihr diese Einzelfahrt „NUR“, weil er so früh aufstehen müsste und einen langen Fahrtweg hätte. Und nicht, weil er „gemeingefährlich“ ist und beim Transport mutwillig den Bus kaputt macht und anderen Kindern die Köpfe abhaut. Tatsächlich hatten wir in unserem damaligen Schulbus (auch mein Sohn hatte hier Sonderbedarf) Kinder, die seit 6.30 Uhr in diesem saßen, Sommer wie Winter, nur, um halb Acht in der Schule anzukommen. Das waren die, die mitten in der Pampa wohnten. Erkundige Dich mal, was so ein Fahrtdienst KOSTET (also nicht, was er Dich kostet, Dich kostet es ja nichts – aber den Träger, die Stadt) Dann wirst Du auch verstehen, warum man nicht Einzelfahrten anbieten kann. Wenn Du eine solch individuelle Betreuung benötigst für Dein Kind, wirst Du sie selbst zahlen müssen. Oder zumindest anteilig. Oder Ihr habt Glück und in Eurer Nähe befinden sich noch weitere Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf und Ihr könnt Euch zusammen tun, nur hier müsst Ihr dann ebenfalls eine neue Route und Fahrt beim Amt bestellen.