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Schornsteinfeger

Thema: Schornsteinfeger

Guten Morgen! Von wegen Glück... Ich steh unter der Dusche, da klingelts. Tropfnass aus dem Fenster geschaut - der Schornsteinfeger. Dem wollte ich nun nass und nackt nicht aufmachen, also habe ich mich blitzschnell angezogen, derweil haben die Hunde ein irres Spektakel gemacht. Als ich runterkam, stand der gute Mann AUF der Terasse (d.h. er hat das verriegelte Tor aufgemacht) und wühlte im Kamin vor der Küchentür (vom Kachelofen). Ich dann raus und gefragt, ob man denn einfach aufs Grundstück laufen müsste,... Da sagt er, die Hunde würden ja auch bellen, wenn er nicht durch das Tor ginge, sondenr nur davorstünde Was wäre gewesen, wenn die beiden im Garten gewesen wären, während ich geduscht habe? Erstens wegen Haftung (es hat noch nie einer der beiden einen Fremden gebissen, aber ein großer schwarzer Mann mit einer langen Bürste in der Hand wäre ein guter Kandidat...) und zweitens wegen der Hunde - wenn das Tor offen ist, könnten sie auf die Straße laufen, vor allem unser Junghund. Lg Fredda sauer, Hundewarnschild kaufen gehend

Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 09:20



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hallo, mal ganz abgesehen von den hunden, finde ich es ausserordentlich unverschämt eigenhändig ein verriegeltes tor zu öffnen und ein fremdes grundstück zu betreten. das hätte ich dem mann auch sehr deutlich gemacht! lg

von pothi am 22.02.2012, 10:03



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So was unverschämtes, der ist ganz schön mutzig, also bei uns hätte er das nicht machen dürfen, er hätte keine großen Überlebenschancen gehabt und unsere bellen auch vorher nicht! Unsere können nämlich raus wie sie wollen! Ein Fremder hat unaufgefordert auf Deinem Grundstück nichts zu suchen, auch nicht der Schornsteinfeger! Wenn keiner aufmacht dann hätte er eben ein anderes Mal wiederkommen müssen! LG Andrea

von Andrea_30 am 22.02.2012, 10:06



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Hallo, der Schornsteinfeger hat vielleicht Nerven. Anscheinend ist er noch nicht von einem Hund gebissen worden. Wären Deine Hunde draußen gewesen und hätten ihn gebissen, dann trifft Dich keine Schuld. Es ist Dein Grundstück. In den USA dürfen die Leute sogar dafür erschossen werden, wenn sie ein fremdes Grundstück betreten. Gut , dass Du Dir jetzt ein Schild an das Tor machst, denn sicher ist sicher. Vielleicht sogar zusätzlich mit der Warnung "Betreten verboten". ;) Unsere Schornsteinfeger sind leider auch immer so dreist. Die gehen überall rein und denken sich gar nichts. Ist echt schlimm. Ich mag diese Menschen nicht - sie kommen unangemeldet und können sich nicht mal die Schuhe ausziehen, wenn sie durch die Wohnung müssen. Wäre ich ein Hund, dann würden sie ganz oben auf meiner Liste stehen, für die , die ich gerne mal........... Grüßle Mandy

von Mango76 am 22.02.2012, 10:09



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Wie das wegen der Hunde ist, weiss ich jedoch nicht. MfG

von 77shy am 22.02.2012, 10:17



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Ein Grundstückbesitzer ist verpflichtet, dem Schornsteinfeger Zutritt z.B. zum Dach oder zu relevanten Räumen zu gewähren. Soweit ich aber weiss, darf der Schornsteinfeger nicht einfach geschlossene Grundstücke betreten, sondern muss auf den Eigentümer warten, der ihm den Zutritt gewährt. Er hätte dich also fragen müssen, ob er schonmal reindarf oder auf dich warten müssen. Leider denken die Herren Schornsteinfeger, sie wären Gott persönlich und hätten alle Rechte. Was das Thema beissen betrifft: Ich hab ja bei unserer Fusshupe öfter das Problem, daß irgendwelche wildfremde Leute den Hund hochnehmen oder streicheln, ohne mich vorher zu fragen. Ich hab dann mal bei der Haftpflicht nachgefragt wie das dann mit der Haftung ausschaut, wenn unser Hund doch irgendwann zubeisst. Die Antwort der Versicherung war, daß derjenige in diesem Fall auf seinem Schaden sitzen bleibt und keinerlei Ansprüche weder an die Versicherung noch an den Halter stellen darf. Denn der Halter hat in diesem Fall seine Aufsichtsplicht nicht vernachlässigt (Hund an der kurzen Leine) und wurde auch nicht gefragt, also persönliches Pech wenn da was passiert. Schätze mal bei euch wäre das ähnlich, da er unbefugt auf das PRIVATgrundstück gegangen ist.

von mama von Joshua am 22.02.2012, 10:42



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Das Anbringen eines Schildes “Warnung vor dem Hunde” oder ähnlich gut gemeinte Vorsichtsmaßnahmen von Hundehaltern, die ungebetene Besucher auf die Anwesenheit eines Hundes im betreffenden Grundstück hinweisen möchten, befreien den Halter dennoch nicht von der Haftung, wenn es zu einem Angriff durch den Hund kommt. Vielmehr kann der Geschädigte Schadenersatz geltend machen, wenn er durch den Hund verletzt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Zutritt unbefugt oder unerbeten war. Laut BGB §833 (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Halter eines Hundes verpflichtet, einem durch den Hund Geschädigten den verursachten Schaden zu ersetzen. “Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das man sein Grundstück als Hundehalter so abgesichert haben muss, dass sich niemand Zutritt verschaffen kann.”, erläutert Philip McCreight, Leiter des Haustierzentralregisters TASSO.

von pothi am 22.02.2012, 10:53



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Das ist doch aber totaler Nonsens. Stell dir vor, du hast ein Grundstück, das von einem WACHhund bewacht wird. Der Wachhund ist so abgerichtet, daß er Eindringlinge beisst oder was auch immer. Nachts steigt ein Einbrecher über die Mauer, der Wachhund tut seinen Job und macht den Einbrecher handlungsunfähig. Hiesse ja dann, daß der Einbrecher Anspruch auf Schadensersatz hätte und das kann ja dann eigentlich nicht sein, oder ?

von mama von Joshua am 22.02.2012, 11:27



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http://dejure.org/gesetze/BGB/833.html

von pothi am 22.02.2012, 11:30



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Ich werde mal meinen Hausjuristen fragen- kann mir kaum vorstellen, dass man ein verschlossenes Tor öffnen und da herumtrampeln kann. Vor allem, der Schornsteinfeger ist dauernd hier in der Straße unterwegs, er hätte einfach nochmal kommen können... Sein Vorgänger hat das nicht gemacht, wenn da keiner zuhause war, ist er wiedergekommen.

Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 12:14



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Unter anderem möchte ich auch wegen der Kinder nicht, dass da einfach Tore zur Straße hin aufgemacht werden von irgendwelchen Fremden.

Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 12:14



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ein verschlossenes tor zum grundstück ist gleich wie eine verschlossene tür zum haus. da darf selbst der gute schornsteinfeger nicht einfach so rein. vorallem fing er ja wohl schon an, da rumzuvorwerkeln am kamin, das geht GAR NICHT!!

von pothi am 22.02.2012, 12:23



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Ja. Er hat den Riegel, der an der Innenseite des Törchens ist, aufgemacht, und den Kamin aufgemacht und gekehrt.

Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 12:27



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hast du ihn denn mal gefragt was das soll? lg

von pothi am 22.02.2012, 12:47



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Ja, klar. Er hat nur gesagt, die Hunde würden ja sowieso bellen. Und das nächste Mal könnte er dann ja ein Kärtchen einwerfen (das hatte ich ihm vorgeschlagen). Aber frech war er. Ich überleg grad, was er wohl für einen Dienstherrn hat

Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 13:03



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Vielleicht ist dein Schornsteinfeger Japaner ? Hier bei uns ( Kleinstadt) ist es ganz normal, dass Leute sogar ins Haus kommen. Ohne zu klingeln, die Haustür auf : "Hallo, jemand zu Hause?" Und warten im Haus.

von Katrin-Japan am 22.02.2012, 13:36



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Aber meine Ex Schwiegermutter hatte dann eindeutig japanische Gene

Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 13:44



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Egal ob eure Hunde an der Leine jemanden beißen, der sie einfach gestreichelt hat oder euch beschützen an der Leine, weil ihr überfallen werdet oder ob der Hund einen Einbrecher beißt... damit habt ihr laut BGB eure Hunde nicht gerichtigt gesichert sondern in dem Fall gelten die sogar als Waffe. Hatte mal das Problem, dass meine Hündin mal jemand anging, der mir handgreiflich gegenüber wurde und da kam die Diskussion mal auf.

von dunklerHimmel am 22.02.2012, 14:19



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das halte ich für falsch - wie gesagt, nachher wird der Hausjurist interviewt (Über die Waffe muss ich grad grinsen, die eine Waffe hat 39 cm Schulterhöhe, die andere ist 7 Monate alt )

Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 14:28



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Außerdem könnte ich ihn dann ja wegen Hausfriedensbruch belangen... Lach, jetzt driftets aber ab, er soll ja nur die normalen Benimmregeln einhalten ;-) (Wir hatten auch schonmal einen Hermes-Mann auf der Terrasse hinter dem Haus, als ich im Bikini in der Sonne lag und einen "Nachbarn" aus der Kleingartenanlage, weil man von uns aus so gut auf die Baustelle ddes Nachbarn gucken konnte , der kam sogar in Pantoffeln...)

Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 14:40



Antwort auf Beitrag von dunklerHimmel

Klar, meine "Waffe" ist stolze 4 kg schwer, 25 cm hoch und tut sich mit normal großen Hundefutterbrocken schwer. Da bin ich schon öfter drübergestolpert, das ist mordsgefährlich *brüll und auf die Schenkel klopf* Wenn mein Hund an der kurzen Leine ist, brav neben mir sitzt und irgendeine Hohlfrucht dann von hinten angeschlappt kommt und den Hund begrabscht, wo ist das denn nicht richtig gesichert ? Was soll ich dann noch machen ? Den Hund in die geschlossene Handtasche packen ? Maulkorb weil andere zu doof sind ? Hund immer zu Hause lassen ? Wie gesagt, Info der Versicherung ist, daß der Geschädigte keinerlei Anspruch hat. Weder an den Halter noch an die Versicherung. Kein Mensch hat einfach an einen fremden Hund zu gehen.

von mama von Joshua am 22.02.2012, 15:24



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Das wuerde mich auch sehr nerven, aber mein Gartentor ist abgeschlossen. Da kann kein Schornsteinfeger oder andere ungebetene Gaeste rein. Wie waere es, wenn du auch einfach in Zukunft abschliesst?

von Pamo am 22.02.2012, 16:23



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Da muss ich aber 100x am Tag rein und raus und da es ein Riegel ist, müsste ein Vorhängeschloss hin. Ich hab jetzt ein schönes Hundeschild bestellt.

Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 16:56



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Hier kommt keiner, GSD. Aber kaum hatte man in Dtl. ein Haus bezogen, stand der schon morgens um 6:30 vor der Tuer, dabei hatte ich keinen bestellt. Dem hab ich glatt auch nackt aufgemacht, mir ist sowas ja nicht peinlich. Mir fiel das unheimlich schwer eine Dienstleistung zu akzeptieren und zu bezahlen!!!, die ich nie in Auftrag gegeben hatte. Ich bin sowieso eine Streithenne. Die armen Kerle haben mich bestimmt noch heute in Erinnerung. Deshalb waren ihm die Hunde wohl wurscht, er kann Schlimmeres gewoehnt sein, Eimer Wasser von oben, ne Nackte mit dem Nudelholz??? Was ist schon ein Hundebiss dagegen?

von Cata am 22.02.2012, 21:55



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Das Nudelholz haette der sicher nicht bemerkt.

von Pamo am 22.02.2012, 22:53



Antwort auf Beitrag von Pamo

Aber sicher mache ich mich damit genauso strafbar wie mit einem Hund hinter einem auf der Innenseite verriegelten Gartentor.

Mitglied inaktiv - 23.02.2012, 08:26