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Kennt sich jemand mt Tierschutz/artgerechte haltung aus?

Kennt sich jemand mt Tierschutz/artgerechte haltung aus?

Dani208

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Hallo, Brauch mal hilfe ich wohne schräg gegenüber von einem Kleingartenverein..dort ist ein Großer Hund der sitz da in einen großem zwinger immer und alleine..der weint ganz ganz oft..der ist bei Wind und wetter da draußen.. Ich hab im letzten Jahr schonmal die Polizei gerufen weil der Hund mir so leid tat..aber da ist net wirklich was passiert.die haben den besitzer kommen lassen blabla das wars.. an wem kann ich mich da noch wenden oder habe ihr ne idee was ich tun kann der hund tut mir einfach sehr leid.. Lg Dani


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von Dani208

Ordnungsamt oder Veterinäramt. Sag das du schonmal die Polizei gerufen hast.


Dani208

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Okay dann mache ich das..weil so gehts net weiter..


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von Dani208

Hoffentlich erreicht du was, das arme Tier. Find ich echt eine Frechheit.


Dani208

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

ich versuchs auf jedenfall den so geht das nimmer weiter..wir haben seit heute nacht wieder schnee d.h es ist arschkalt und der arme hund sitz draußen


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Die Polizei macht da nicht viel, wir riefen bei dem gleichen thema auch die Polizei und die sagten mir wenn soll man Feuerwehr rufen, den die können das Tier auch im schlimmsten Fall mitnehmen. Hab ich auch nicht gewust, aber der Hund der hier immer jaulte und weinte, ist nun auch bei einer anderen Familie. Da ich dann Ordnungsamt und Vermieter informierte.


Dani208

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

such mir gerade die nummer halte euch auf dem laufenden wie es ausgeht


mcmdl

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Antwort auf Beitrag von Dani208

Huhu gegen Zwingerhaltung ist im prinzip nichts ein zu wennden wenn die grösse stimmt , den dem zwinger muss noch eine hundehütte damit der hund sich schützen kann. E.v.t. schaust du mal ob die besitzer jeden tag raus gehen zum hund , laufen lassen und dein futter geben. was ist das für ein hund? Wir hatten es immer so gemacht, hund war auch ein zwingerhund, aber sobald es kälter wurde haben wir ihn in die wohnung mit genommen wo er sich gar nicht wohl gefühlt hat. Wir sind jeden tag raus gefahren und haben ihn laufen lassen und gefüttert. Ich denke wenn alles stimmt wirst du mit den Ämtern auch nicht weiter kommen, wie geschrieben die grösse sowie eine hundehütte drin ist das Aund O und ob sie jeden tag raus gehen um ihn zu füttern und laufen zu lassen. lg


Dani208

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Antwort auf Beitrag von mcmdl

Ich kann leider da net in den garten rein schaun der is so zugewachsen usw..also er kommt schon der besitzer aber das er mit dem hund spazieren geht habe ich noch nie gesehen..und was das für nen hund ist weiss ich net..


Morla72

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Antwort auf Beitrag von mcmdl

Ein Hund kann "mal" im Zwinger sein... oder, von mir aus, wenn er es gewöhnt ist, über Nacht. Aber Hunde sind Rudeltiere und brauchen den Anschluss an ihr Rudel! An die Menschen, in dem Fall. Den ganzen Tag den Hund allein auf einem Grundstück im Zwinger lassen und dann ihn "mal laufen lassen" ist alles, aber nicht artgerecht. Ordnungsamt oder beim örtlichen Tierschutzverein nachfragen, die sollten sich ja auch mit sowas auskennen!


mcmdl

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Antwort auf Beitrag von Morla72

da kann man drüber streiten. Ob das nun artgerechte haltung ist oder nicht ist alles nicht das thema , ich denke wenn der besitzer sich ordnungsgemäss um das tier kümmert und alle richtlinen beachtet kann ein aussend stehender mensch nichts machen. Es gibt so viele die ein hund in zwinger halten........ Natürlich wurde ich auch keinen hund in zwingerhaltung abgeben. wir hatten wie gesagt einen AC weissen schäferhund und er war es gewohnt drausen zu leben und auch wenn wir in mit nach hause genommen haben suchte er den balkon und lag da drausen weil es ihm drin einfach zu warm war. Er war trotz zwingerhaltung stubenrein , kinderlieb und ein totales kuschelmonster, aber dennoch hat er die wohnungshaltung nicht gemocht.... Viele sagen hund haben nichts in der wohnung zu suchen , viele sagen das hund nichts im zwinger zu suchen haben...... das ist alles meinungssache. Ich meine das man ein chihuahua , französiche bulldogge , spitz e.c.t. nicht in zwingerhalten soll ist wohl jeder klar. wenn alles stimmt, wird kein amt was unternehmen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Morla72

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Antwort auf Beitrag von mcmdl

Es ist ja nichts dagegen zu sagen, wenn der Hund lieber draußen liegen will. Trotzdem sollte ihm die größte Zeit des Tages Familienanschluss gewährt werden. Und wenn das nicht ermöglicht wird, ist das einfach nicht artgerecht und ja, im Zweifel kann da durchaus etwas gegen unternommen werden.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Morla72

Das waere ja schoen. Kannst du einen Hinweis auf entsprechende Paragraphen geben?


Morla72

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Nö. Hab aber schon solche Geschichten von Tierschützern gehört...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Dani208

Bitte setz dich so schnell wie moeglich mit dem Tierschutzverein in Verbindung. Die sollen sich die Situation mal anschauen. Aus deinem Beitrag wird nicht klar, ob der Hund eine geeignete Hundehuette hat und ob er regelmaessig gefuettert und gewaessert wird. Auf die Auskunft der Polizei hierzu wuerde ich mich nicht verlassen.


Dani208

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Hallo..ich habe sie informiert sie wollen sich das anschaun hörte sich auch so an als ob die den schon kennen..denk da wird nix groß rum kommen bei


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Dani208

Ist euer Tierschutzverein eher schwach auf der Brust oder haben die eben festgestellt, dass gegen keine Verordnungen verstossen werden, ergo Hund bekommt Futter, Wasser, Unterkunft etc.? Fuers Gassigehen gibt m.W. keine Pflicht und Familienanschuss ist natuerlich nett, aber auch bei einem Wachhund nicht der Fall.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Er darf aber auch nicht die ganze Zeit bellen oder winseln. Da greift dann zwar der Nachbar- und nicht der Hundeschutz aber trotzdem. Ich würde ja mal in den Garten reinschauen auch wenn der zugewachsen ist.


Dani208

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Antwort auf diesen Beitrag

Erstens kommst du in den Garten garnicht rein abgeschlossen.. zweitens bin ich im neunten Monat schwanger da werde ich solche aktionen net machen den ich hab schon genug probleme mit der schwangerschaft. und drittens kommen die vom Ordnungsamt jetzt ja dann und schaun.. Lg


mcmdl

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Antwort auf Beitrag von Dani208

ich glaube kaum das das amt was macht, aller höchstens eine auflage gibt , das bis dahin die unterkunft abgeändert wird e.c.t. mehr werden sie nicht machen, es sei denn das er diese auflage dann nicht nach geht. Solange der hund ordnungsgemäss gehalten wird , können sie gar nichts unter nehmen. Du könntest dich aber wegen lärm belästigung beim gartenverein (fals vorhanden) beschweren, mehr kannst du nicht machen.... solange wie die grösse des zwingers, eine hundehütte im zwinger, der hund regelmässig versorgt wird, ist nichts vom amt einzuwenden.