Mitglied inaktiv
...bei einer Zwangsversteigerung? Wir haben am Donnerstag von der Sachverständigen des Landkreises (NICHT von unserem Makler!) erfahren, dass unsere (und auch andere Wohnungen) unseres Mehrfamilienhauses versteigert werden. Die Sachverständigerin kommt nächsten Samstag um die Wohnung zu begutachten (für Käufer). Ich bin zum Einen sehr sauer auf unseren Makler, dass wir das nicht über ihn erfahren haben. Seit einigen Monaten müssen wir (und die anderen betroffenen Mieter) die Miete auf das Maklerkonto überweisen wegen "Zahlungsschwierigkeiten" des Vermieters an den Makler. Von einer Versteigerung war aber nicht die Rede. Andererseits weiß ich nicht, was genau auf uns zukommt. Ich hab mich schon informiert, dass ein neuer Eigentümer uns nicht so ohne weiteres einfach kündigen kann (außer bei Eigenbedarf), was mich schon etwas beruhigt. Aber wie geht es denn weiter? Kann ich der Sachverständigerin glauben, dass eine JETZT eingeleitete Zwangsversteigerung erst in EINEM JAHR vollzogen wird? Kann es theoretisch sein, dass interessierte Käufer vorab unsere Wohnung anschauen wollen (dürfen sie das, bzw. hätte ich auch dieser Sachverständigerin den Zugang zu unserer Wohnung nächste Woche verweigern können)? Wer kennt sich damit aus oder hat das als Mieter schon mal mitgemacht? lG tini
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...Kauf oder Versteigerung bricht nicht die Miete. Zugang muss niemandem gewährt werden - das ist das Risiko, wenn jemand aus einer Zwangsversteigerung kauft. Ich würde auch keine SV reinlassen - je weniger Infos, desto schwerer und langwieriger wird der Verkauf... Gruß, Speedy
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