Elternforum Die Grundschule

Widerspruch gegen Schulverweis

Widerspruch gegen Schulverweis

Romani1

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Hallo liebe Eltern, ich bin hier noc.h neu, aber ich habe folgendes Problem:. Mein Sohn ist 6 Jahre und hat am 28.11.12 die Diagnose: starkes AD H S erhalten. Die Lehrer auch die Erzieher (1 Klasse) sind in Kenntnis gesetzt, dass wir in Behandlung sind, da seit Anfang Oktober unser Sohn permanent den Unterricht stört. Wir haben auch sämtl. Einverständniserklärungen: Anmeldung "I" Status, und dass sich seine Klassenlehrerin auch mit unser Kinderpsychologin austauschen kann, abgegeben. Auf Einmal (genau am 28,11,) erhielt ich einen Anruf um 10.50 Uhr vom Sekretariat von der Sekretärin: ich solle sofort mein Sohn abholen, er hat ein unmögliches Verhalten. Da dieses schon 2 x vorgekommen ist und jedes mal von meiner Gleitzeit abgeht, wurde bereits mit der Klassenl. + die Erzieherin besprochen, dass ich nicht immer von der Arbeit fehlen kann. Die Sekretärin teilte mir nur mit, wenn ich ihn nicht abhole, so habe es für MICH konsequenzen. Sie sagte nur noch, dann geht mein Sohn jetzt in den Hort. Gegen 14. 30 Uhr holte ich mein Sohn ab, mir reichte ein Erziher dann den Schulverweis nach § 63 Schulg. und sagte, dass auch Ausschluss vom Hort sei. ich versuchte sofort eine Klärung mit der Schulleiterin zu führen aber vergebens, da sie mir sagte, ich störe eine Sitzung, und wenn ich mein Kind nicht erziehen kann, so nicht ihr Problem, sie müsse lediglich ihr Lehrerpersonal schützen, sie verwies mich aus dem Schulgebäude. Mein Mann kam hinzu und hörte dieses zum Glück. Unser Sohn erzählte folgendes: er wollte mit Laufen im Sportunterricht - er hatte aber eine Entschuldigung, da er sich auf dem Schulhof den Knöchel stark verstaucht hatte, - da hatte mich keiner Angerufen - unser Sohn konnte nämlich nicht mehr laufen. Röntgenbilder erwiesen keinen Bruch - Entschuldigung konnte von meiner Seite aus 2 Wochen bis 12.12.12 geschreiben werden - als er Laufen wollte, schleuderte die Sportlehrerin ihn so stark, dass er gegen den Türpfosten geflogen ist, danach wurde er bereits grantig und schrie, sie lief zu ihm, er stürzte auf dem Boden, sich schnappte sich ihn und hielte ihn umklammert fest, darauf trat er um sich zu befreien. Am nächsten Tag meldete ich es der Schulaufsichtsbehörde und bekam gleich einen Anruf von der Schulleiterin -zu freundlich- keine Beanstandung, aber da wusste ich noch überhaupt nichts von dem Bluterguss an seinem Schenkel. Unser Sohn will nicht, dass man ihm zusieht wenn er badet, sich umzieht, etc. Es war wirklich durch Zufall, da das Toilettenpapier alle war. Den Bluterguss sah ich erst am 30.11.12. Ich wollte Anzeige erstatten, aber mein Mann war der Meinung, dass es zu spät wäre, Wir aber auch auf Grund dessen uns beim Schulamt jetzt kommenden Dienstag wenden, ebenso habe ich gleich am Montag, 03.12.12 eine Mail an das Schulamt - Schulaufsichtsbehörde - gesandt. Wir hatten schon öfter Gespräche mit den Lehrern gehabt, immer wieder wurde von seiner Klassenehrerin mir die Schuld zugewiesen, immer wurde in unserem Privatbereich versucht zu stochern. Wir sind mit unseren Nerven völlig daneben. Unser Sohn bekommt seit 04.12.12 nun Medikinet retard. Vielleicht hat jemand noch eine Idee. Liebe grüße


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von Romani1

Was versprichst Du Dir von einem Widerspruch ? Sollte dem stattgegeben werden, willst Du das Kind dann weiter an diese Schule schicken bei der klar ist das sie mit Deinem Kind nicht klarkommen ( wollen ) ?


Romani1

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Antwort auf Beitrag von Pebbie

Schließlich liegt der Schulverweis in der Schülertakte, ohne Stellungnahme wird er immer Probleme haben. Letztendlich ist er 6 Jahre. Hier wurde das Ermessen nicht angewendet ebenso zwang man mich. Oder hast du nicht richtig gelesen was ich geschrieben habe? Oder schreibst du so hart, weil dein Kind ebensolches Kind in der Klasse hat und du am liebsten möchtest, dass es aus der Schule geht? Klar, ich suche eine andere Schule. Und daher muss eine Stellungnahme gegeben werden.


Jule9B

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Antwort auf Beitrag von Romani1

Naja, ganz ehrlich, ich bin selber Lehrerin und kann einfach nicht glauben, dass dein Sohn von der Lehrerin herumgeschleudert wurde und so. Das muss dir wohl dein Sohn erzählt haben, dabei warst du ja wohl nicht ... also was meinhst du denn, warum man Lehrer wird? Sicher nicht, weil man so mit Kindern umgeht. Und wenn dein Sohn den Unterricht wiederholt so stört, dass man sich keinen Rat mehr weiß als dass du ihn abholen sollst, musst du das tun, denn du bist für die Erziehung ja zuständig. Interessiert in der Schule nicht, ob du arbeiten musst oder so. Da musst du deine Kindkrank-Tage einsetzen oder so. Das ist dein Problem. Überleg dir halt auch mal, dass dein Sohn ja nicht der einzige ist, sondern dass da locker 25 oder mehr Kinder drunter leiden, wenn er da den Terror veranstaltet. Vom Lehrpersonal, das da versucht zu unterrichten, mal abgesehen. Es ist nicht der Job der Lehrer, solche Kinder erstmal in die Lage zu versetzen dem Unterricht zu folgen. Das müssen die Kinder schon von zuhause "mitbringen". Man könnte überlegen sonderpädagogisches Personal, falls an der Schule evrfügbar, um Hilfe zu bitten, und ein AOSF Verfahren einzuleiten. So könnte man evtl. eine zusätzliche Betreuung in der Schule für das Kind, zumindest für ein paar Schulstunden die Woche, bekommen, was dem Kind sicher gut täte. Viele Grüße Jule


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von Romani1

Nein, in den Klassen meiner Kinder sind keine "ebensolche" Kinder. Aber mein Sohn war 5 Jahre auf einer Sprachförderschule und in meiner Eigenschaft als Schulpflegschaftsvorsitzende habe ich einiges mitbekommen. Vor allem habe ich mitbekommen das sich bei dem Versuch irgendwelche Sachverhalte zu klären die Schüler - und Lehrerversionen ganz schön unterscheiden können. Alleine diesen Vorfall kann man auch anders interpretieren: "Unser Sohn erzählte folgendes: er wollte mit Laufen im Sportunterricht - er hatte aber eine Entschuldigung, da er sich auf dem Schulhof den Knöchel stark verstaucht hatte, - da hatte mich keiner Angerufen - unser Sohn konnte nämlich nicht mehr laufen. Röntgenbilder erwiesen keinen Bruch - Entschuldigung konnte von meiner Seite aus 2 Wochen bis 12.12.12 geschreiben werden - als er Laufen wollte, schleuderte die Sportlehrerin ihn so stark, dass er gegen den Türpfosten geflogen ist, danach wurde er bereits grantig und schrie, sie lief zu ihm, er stürzte auf dem Boden, sich schnappte sich ihn und hielte ihn umklammert fest, darauf trat er um sich zu befreien." Dein Sohn hatte eine Entschuldigung das er nicht laufen durfte. Die Lehrerin weiss das, sieht Deinen Sohn loslaufen und hält ihn z.B. an der Hüfte fest ( was Du auch immer mit schleudern meinst ). Durch den Schwung fällt er gegen den Türrahmen. Was hätte die Lehrerin machen sollen wenn er sofort "austickt" ? Sie hat versucht ihn zu beruhigen durch festhalten und er tritt um sich. Auch wenn es sicherlich nicht in Ordnung ist auf welche Art die Schule versucht Deinen Sohn los zu werden, fehlt es mir Deinerseits auch etwas an Einsicht das das Verhalten Deines Sohnes problematisch zu sein scheint und es nicht damit getan ist der Schule die alleinige Schuld zu geben. Genausowenig in Ordnung ist das Verhalten der Schule in Ordnung, Euch zu beschuldigen das Ihr nicht richtig erzogen habt. Aber ich denke es ist nicht Aufgabe einer Regelschule solche Verhaltensweisen aufzufangen. LG


Expo2

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Antwort auf Beitrag von Jule9B

Hi, also grundsätzlich musst du schon widersprechen, das hast du ja schon getan. Ansonsten brauch er wohl Schulbegleitung, andere Schule, denn bei euch sind die Fronten so verhärtet, dass nix mehr Gutes bei rum kommt. Was für Therapien bekommt er und wie denkst du wird seine schulische Laufbahn sein? Ich nehme auch an, dass das hier der Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen brachte und schon viel im Vorfeld ungeklärt und störend empfunden wurde. Wenn dein Kind sämtliche Prognosen erfüllt ist es ja logisch, dass ein "normalo" Lehrer in einer "normalo" Klasse komplett überfordert ist und da sämtliche Atteste nix nutzen weil die Situation entgleitet und garantiert auch dein Kind durch seine Krankheit massiv aufgefallen ist. GLG Ex


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von Pebbie

Für mich passt da auch ganz viel bei deiner Geschichte nicht zusammen. Du meldest etwas dem Schulamt ohne überhaupt beide Seiten zu kennen ? Du wunderst dich, dass du das Schulgebäude verlassen musst wenn du eine Sitzung störst ? Verlangst du, dass auf der Stelle die Sitzung unterbrochen wird weil du sofort was willst ? Woher weist du woher der Bluterguss kommt ? Ja, mein Sohn hat so ein Kind in der Klasse und leidet darunter. Ständig hängen sie im Stoff nach weil die Lehrerin damit beschäftigt ist dieses Kind zu bändigen. Die Mutter fühlt sich auch ständig nur angegriffen und alle anderen sind Schuld, die Lehrer, die anderen Kinder und die anderen Eltern, ich kann es nicht mehr hören. Du fühlst dich angegriffen und läufst Sturm, nur, tust du deinem Sohn damit keinen gefallen, im Gegenteil, du schadest ihm damit.


Möhrchen

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

Also ich finde auch, dass hier sehr viel auf die Schule abgewälzt wird...man soll dich bitte-danke nicht anrufen, wenn es Probleme gibt, weil Du arbeiten mußt - er stört den Unterricht und die anderen Kinder leiden darunter?!...egal...es ruft sicher keine Schule bei den Eltern an, weil es unnötig ist...Und wenn Du dann Gesprächsbedarf hast, sollen alle alles liegen und stehenlassen...?! Seit Oktober ist er in der Schule auffällig...ich kann mir allerdings NICHT vorstellen, dass das hier noch keine Anzeichen vor der Einschulung gab - dass starkes (!) ADHS so urplöztlich auftaucht?! Kam das wirklich so überraschend und plöztlich für euch?


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Möhrchen

Wie kann ein Kind von einer normalen Grundschule verwiesen werden? Es besteht Schulpflicht. Das Kind kann für einige Tage Unterrichtsausschluss bekommen, aber die Schule kann das Kind normalerweise nicht einfach so "rausschmeißen". Normalerweise wird versucht mit den Eltern und Jugendamt die richtige Beschulung für das Kind zu finden, sei es Integrationshelfer, E-Schule oder Förderschule. Wenn die Eltern das ablehnen, ist das ein ziemliches Verfahren, in Bayern muss, soweit ich informiert bin, den Eltern in schulischen Dingen das Sorgerecht entzogen werden, damit das Kind zwangsweise gesondert beschult werden kann. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie so etwas so ganz unangemeldet ablaufen soll. LG Ineg


Hilfe

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Antwort auf Beitrag von Pebbie

Hallo Romani1, ich habe auch schon viel über Lehrer gehört. Aber das die Lehrerin deinen Sohn geschleudert hat das er gegen den Türpfosten geflogen ist. Das trau sogar ich keinem Lehrer zu. Vielleicht wollte sie ihn festhalten weil er ja nicht laufen durfte. Er hat sich dann losgerissen. Rede mit der Lehrerin was sie zu der Aussage von deinem Sohn sagt. Schöne Grüße Hilfe


kemax

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Antwort auf Beitrag von Jule9B

müsstest du es eigentlich genau wissen: ja, es kommt vor, dass Lehrer ausrasten. Sind ja schließlich auch nur Menschen. Zu dem Thema kam kürzlich ein Film. Ich fand den Film interessant, er sollte für dieses Thema sensibiliesieren. Ich persönlich fühlte mich hin und hergerissen und wusste am Ende auch nicht, ob ich so ein kind auf der Schule wöllte. Aber zumindestens im Film konnte das Kind mit Medikamenten "ruhig gestellt" werden. kemax


momworking

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Antwort auf Beitrag von Romani1

Was hast du die vergangenen 6 Jahre mit ihm gemacht? Was sagte der Kindergarten dazu? Wie waren die Vorsorgeuntersuchungen? Wie lief die Schuleingangsdiagnostik? Und aktuell: "Anmeldung "I" Status" was soll das heißen? Läuft ein sonderpädagogisches Fördergutachten? Und wenn ja, gibt es doch bestimmt schon einen Förderplan? Was wurde in diesem festgelegt? Kann es vielleicht sein, dass die Lehrerin dir einige unangenehme Wahrheiten über dein Kind gesagt hat (bereits im Vorfeld) und du jetzt an dieser Situation deine Wut darüber ablässt? Oder warum fragst du nicht erstmal nach, was wirklich los war? Irgendwas stimmt da nicht und deine Reaktion auf die erste Antwort einer anderen Userin (diese Antwort war vollkommen neutral!) zeugt davon, dass du selbst genau weißt, dass ihr erheblich in der Patsche steckt und vermutlich da ohne fremde Hilfe nicht mehr hinauskommt. Alles Gute, Annette


desire

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Antwort auf Beitrag von momworking

sei mir nicht böse aber das frage ich mihc auch. Gibt viele Eltern die einfach viel zu spät dran sind etwas zu unternehmen...oft fallen ADS Kinder ja schon im Kindergarten auf...hatte er nie eine Förderung? Bzw. warum wurde er nicht VOR der Schule schon auf Medikamente eingestellt?


kati1976

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Antwort auf Beitrag von desire

hat dein Kind jetzt erst ADS bekommen? das kann ich mir nicht vorstellen, da muss ich den anderen zustimmen ob die lehrerin deinem kind gewalt angetan hat, kann ich nicht sagen, da musst du dir die andere seite anhören das du angerufen wirst auf arbeit kann ich versteehen, denn das sind ganz normale Lehrer und keine sonderpädagogen und es gibt noch ganz viele andere Kinder die er mit seinem verhalten stört


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Romani1

Ihr solltet euch noch weitere Hilfe suchen, die euch vielleicht auch zu Gesprächen begleitet. Wenn du so redest wie du schreibst, können sie dich ja nur der Schule "verweisen", mit soviel Hass, Durcheinander und "stören Sie mich nicht, warum ruft mich keiner an?" kann doch niemand zwischen Tür und Angel umgehen.


Christina mit Flo

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Antwort auf Beitrag von Romani1

Hab dir ne pn geschrieben, das sprengt hier den Rahmen LG


montpelle

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Antwort auf Beitrag von Romani1

Mit deinen Schuldzuweisungen gegen die Schule machst du es dir ziemlich einfach.


Suki

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Antwort auf Beitrag von Romani1

wie war denn die situation zu kindergartenzeiten? alles paletti? suki


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Romani1

Hallo! Nimms mir nicht übel, aber dein Posting liest sich ziemlich chaotisch. Ich komm mir vor, als hätte ich nur die Hälfte begriffen. Außerdem kommt es immer wieder zu Widersprüchen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das beabsichtigt war. Doch dadurch fällt es schwer, dir einen Rat zu geben bzw die Situation richtig zu beurteilen. Ich für mich, kann mir nicht vorstellen, dass die Lehrerin so mit deinem Kind umgegangen ist. Mal abgesehen davon hat sie nicht nur DEIN Kind zu betreuen sondern noch einige mehr. Sicherlich war es nicht das 1. Mal, dass dein Sohn gestört hat. Die Diagnose ADHS ist nichts, was nicht im Vorfeld nicht schon aufgefallen wäre - sprich vor Schulbeginn. Ich finde gut, dass dein Kind in ärztlicher Behandlung ist, aber um (ein echtes) ADHS richtig behandeln zu können, braucht es mehr, als nur Pillen. Seid ihr beispielsweise bei einem Kinderpsychologen in Behandlung? Hast du ggf eine Art Elterntraining (z.B Triple P) gemacht? Bist du in der Erziehung Konsequent? Ich verstehe, dass du grad ziemlich durcheinander und auch wütend bist. Aber ich lese nur deine negativen Emotionen gegenüber der Schule/Lehrkraft heraus. Wie sieht das mit den Konsequenzen von EURER Seite bei eurem Sohn aus? Ich meine - er hat sich nicht korrekt verhalten. Egal, ob er es mag oder nicht, wenn man ihn ansieht: Er hat niemanden zu schlagen. Und schon gleich gar nicht, einen Erwachsenen. Oder lasst ihr euch von ihm schlagen, wenn ihm daheim etwas sauer aufstößt? Bitte berichte etwas mehr... LG h


mama von Joshua

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Ich verstehe die Lehrerin schon und wundere mich immer über die Eltern, die dann meinen die Lehrer hätten sonst nichts zu tun, als sich um das eine Kind, das aus der Reihe tanzt zu kümmern. In einer Klasse sind 20-25 Kinder, die auch ein Recht auf Unterricht haben und das ist nunmal nicht möglich, wenn ein Kind ständig den Unterricht stört. Warum sollen immer alle anderen auf dieses eine Kind Rücksicht nehmen ? Wie hier schon andere schrieben, kann auch ich mir nicht vorstellen, dass ADHS nicht schon vor Schulbeginn ein Thema war, denn richtiges ADHS kommt nicht von heute auf morgen. Du warst bei der beschriebenen Situation nicht dabei und machst total die Wellen- wäre es nicht sinnvoller gewesen mit deinem Sohn zusammen mal die Sichtweise der Lehrerin anzuhören und dann zu handeln ? ***Es war wirklich durch Zufall, da das Toilettenpapier alle war. *** Verstehe da leider den Zusammenhang nicht. ***Den Bluterguss sah ich erst am 30.11.12.**** Bei Kindern ist es ja eher unwarscheinlich, dass der Bluterguss von irgendwo anders herkommt *ironieoff* Eine Idee ? Ja. Es gibt in D Förderschulen, die sich mehr um solche Kinder kümmern können mit speziell ausgebildetem Personal/ Lehrkräften. Vielleicht wäre er da besser aufgehoben.


Zwillingsmama04

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Antwort auf Beitrag von Romani1

allei für mein kind. ich glaube das die ganze situation schon so verfahren ist. in der klasse meiner grossen kinder, gibt es auch kinder, die nicht dem entspreche wie es sich so mancher erw wünscht. trotz liebevoller eltern, die sich auch um ihr kind kümmern. sie haben aber eine lehrerin die das sehr gut schafft. ohne das ander drunter leiden müssen und evtl kein unterricht mehr möglich ist. ich glaube das nicht jeder lehrer diese liebe und geduld für kinder hat. ich würde eine neue schule suchen, wo dein sohn eine chance hat, etwas aus seinem leben zu machen. und niemad soll denken das es keine schubsende lehrer gibt. mein sohn wurde von einer sportlehrerin mal geschubst. da helfen aber dann nur klare worte. wenn man nicht in der situation ist, dann kan man schnell mit erhobenen zeigefinger da stehen.


huevelfrau

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Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

Ehrlich: ich würd auch die Schule wechseln. Leider kommen viele Lehrer/Rektoren mit der Diagnose ADHS nicht klar. Meine Tochter war in der GS immer, wirklich immer der Sündenbock. Jetzt in der Realschule glücklicherweise nicht. Bestes Beispiel: Rektorin u. gleichzeitig Mathelehrerin meiner Tochter in der GS schrieb in einer Mathearbeit, wo sie fast alles richtig gerechnet hatte und "nur" die €-Zeichen hinter den Ergebnissen vergessen hatte (daß das als Fehler gewertet wurde, finde ich ok, das ist korrekt) an jedes vergessene Eurozeichen KONZENTRATION. Und sie wusste das sie ADHS-Kind ist. Sehr motivierend muss ich sagen!


Romani1

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Lieben Dank, ich hatte Erfolg mit dem Ws bei der Schulaufsichtsbehörde, Ergebnis von der Schulaufsichtsbehörde Mehrere fehlerhafte Verhalten von seitens der Schule: Anruf von der Sekretärin mit Hinweis, dass es Konsequenzen gäbe, wenn der Junge nicht sofort abgeholt werde kann – unzulässig, die Schulleiterin habe in diesem Fall dieses telefonisch mit den Eltern unmittelbar abzuklären. Schulleiterin ist verpflichtet, sofort mit den Eltern ein gemeinsames Gespräch / Lösungen / Vorschläge zu führen und nicht irgendeine Sitzung oder ähnliches vorzuschieben. Dieses wurde lediglich als Ausweichmanöver vorgeschoben. Eltern aus der Schule verweisen, die in einer Notsituation sich befinden, ist nicht akzeptabel – Sachverhalt des Geschehens wurde den Eltern erst gar nicht mitgeteilt. Sondern einfach über einen Erzieher weitergegeben. Mit Zusatz, dass der Erzieher den Jungen ebenso für 2 Tage nicht in den Hort lässt. Die Hortleiterin war erst gar nicht mehr zu sprechen. Hortverweigerung unzulässig, Marc gehört diesem an, es wird zum einen dafür gezahlt, zum anderen ist es eine Ausruhstelle, für bestimmte Situationen, die im Nachgang abgeklärt werden. Der Hort wusste nicht, wie er sich gegenüber den Verweis/ Unterrichtsausschluss zu verhalten habe und reichte aufgrund meines Ärgernisses erst nach 4 Tagen eine Anfrage ein. Aussage: Egal, ob Eltern beschäftigt sind oder nicht, soll Problem der berufstätigen Eltern sein? ist in der heutigen Zeit unakzeptabel, da Verlust des Arbeitsplatzes ggf. Ärger von seitens des Arbeitgebers droht. Hierbei tritt der Hortplatz in Kraft. Inanspruchnahme Lohnausfall ist bei der zuständigen Hortleitung einzufordern, jedoch über einen Anwalt. Lehrerin hat selbst einen Eingriff in die pädagogische Autonomie getätigt. Das Kind auf den Schoss zu ziehen, es zu umklammern kann / darf überhaupt nicht angewendet werden, hierbei zählt das ruhige Einreden bzw. das Kind in eine andere Klasse bzw. in den Hort zu lassen. Ebenso die davor geführten Gespräche zwischen uns und den Lehrern verliefen unsachgemäß. Es muss auch den Eltern die Möglichkeit gegeben werden, über bestimmte Punkte sprechen zu dürfen. Ebenso unterliegt dem Lehrpersonal nicht das Eingreifen, sich in die Privatsphäre einzumischen mit den ständigen Hinweisen: geben sie ihr Kind gesundes Brot mit, warum haben sie Toastbrot dem Kind mitgegeben? Nutella gehört nicht auf das Brot. Orangensaft ist ungesund, wir erbitten Wasser etc.. Bei ihnen muss ja zuhause nichts stimmen, bei den Ausdrücken die der Junge von sich gibt. Auf das Bitten um welche Ausdrücke es sich handelt, wurde nicht eingegangen. Permanent hört man Ausdrücke auf dem Schulhof. Da Bekannt ist, dass mein Junge überdurchschnittlich ist, hätte längst agiert werden müssen, Sonderaufgaben wie z.B. Tafelamt, erweiterte Rechenaufgaben, lesen lassen etc. hätte unserem Jungen mehr geholfen, anstatt die Aussage, üben, dass braucht er nicht. Er steht weit vorne. Auch ist es untersagt, ständig bei den Eltern anzurufen und zu sagen, dass ihr Junge abgeholt werden müsse, auch kann eine Lehrerin nicht vom Unterricht einfach weg um ihr Kind abzuholen, es sei denn, es sei krank. Hierfür tritt nun der Hort ein.


Miolilo

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alle anderen, nur nicht dein Sohn, der "seit Anfang Oktober (...) permanent den Unterricht stört." ist Schuld an dieser Situation. Und bitte: Nicht uns Eltern damit belasten!! Falls doch mal jemand Konsequenzen folgen lässt oder uns "belästigt" = Anwalt! "Egal, ob Eltern beschäftigt sind oder nicht, soll Problem der berufstätigen Eltern sein? ist in der heutigen Zeit unakzeptabel, da Verlust des Arbeitsplatzes ggf. Ärger von seitens des Arbeitgebers droht. Hierbei tritt der Hortplatz in Kraft. Inanspruchnahme Lohnausfall ist bei der zuständigen Hortleitung einzufordern, jedoch über einen Anwalt. Viel Erfolg an der anderen Schule......


Reinhardus

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wie im Schulgesetz für Berlin in §63 nachlesbar: § 63 Ordnungsmaßnahmen (1) Soweit Erziehungsmaßnahmen nach § 62 nicht zu einer Konfliktlösung geführt haben oder keine Aussicht auf Erfolg versprechen, können Ordnungsmaßnahmen unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit getroffen werden, wenn die Schülerin oder der Schüler die ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit beeinträchtigt oder andere am Schulleben Beteiligte gefährdet. Als nachhaltige Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Unterrichts- und Erziehungsarbeit ist auch ein mehrfaches unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht anzusehen. (2) Ordnungsmaßnahmen sind 1. der schriftliche Verweis, 2. der Ausschluss vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen bis zu zehn Schultagen, 3. die Umsetzung in eine Parallelklasse oder eine andere Unterrichtsgruppe, 4. die Überweisung in eine andere Schule desselben Bildungsgangs und 5. die Entlassung aus der Schule, wenn die Schulpflicht erfüllt ist. Jede Form der körperlichen Züchtigung und andere entwürdigende Maßnahmen sind verboten. (3) Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 und 5 dürfen nur bei schwerem oder wiederholtem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers getroffen werden; sie sind in der Regel vorher schriftlich anzudrohen. Die Androhung kann bereits mit einem schriftlichen Verweis verbunden werden. (4) Vor der Entscheidung über eine Ordnungsmaßnahme sind die Schülerin oder der Schüler und deren Erziehungsberechtigte zu hören. (5) Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters, über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 die Gesamtkonferenz oder bei Oberstufenzentren die Schulgesetz für das Land Berlin Seite 64 Abteilungskonferenz der Lehrkräfte. Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 und 5 werden von der Schulaufsichtsbehörde getroffen; zuvor ist die Schulkonferenz zu hören. (6) In dringenden Fällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter vorläufig bis zu einer Entscheidung nach Absatz 5 eine Regelung im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 treffen, wenn auf andere Weise die Aufrechterhaltung eines geordneten Schullebens nicht gewährleistet werden kann. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung. (7) Die Absätze 1 bis 6 gelten für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs zum nachträglichen Erwerb allgemein bildender Abschlüsse und für Studierende der Fachschulen mit der Maßgabe entsprechend, dass die Ordnungsmaßnahme nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 entfällt und an die Stelle der Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 und 5 der Ausschluss von der besuchten Einrichtung tritt. Über die Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 entscheidet die Leiterin oder der Leiter der Einrichtung, über den Ausschluss von der besuchten Einrichtung die Schulaufsichtsbehörde. Es ist nicht ganz so einfach, einen Schüler "im Handstreich" von der Schule zu weisen. Hierz ist die Einberufung und Entscheidung einer entsprechenden Konferenz Voraussetzung. Nur wenn Leib und Leben der Mitschüler gefährdet ist könnte der Schulleiter eine Vorabentscheidung treffen, der die Konferenz dennoch auch noch zustimmen müsste. In der Regel, also fast immer, müsste einem Schulverweis eine schwächere der dargestellten Ordnungsmaßnahmen vorausgehen, zum Beispiel der zeitweilige Ausschluss vom Unterricht. Insgesamt ist die Situation wohl schon "vergiftet", auch sind in Deiner Darstellung noch viele Lücken zum Verständnis der Forumteilnehmer. Vorlaufgespräche, erzieherisches Einwirken der Lehrer, schon durchgeführte Konferenzen Dein Kind betreffend, usw.. Die Schulaufsicht sollte zur Klärung unbedingt kontaktiert werden. Dies ist ohnehin erforderlich, um gegebenenfalls eine neue Schule für Dein Kind zu finden. Gruß R


Romani1

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Antwort auf Beitrag von Reinhardus

Vielen lieben dank, ja, leider zu meiner Entschuldigung, ich hätte ein Roman schreiben sollen, aber daraus lernt man. Wir sind seit dem 2 LJ in Behandlung, Auch Logopädie und Ergotherapie wurden verabreicht, auch wurde das Sozialpädagogisches Zentrum eingeschaltet. ADS sollte ich ganz schnell vergessen, ist ein Erziehungsproblem. In der Kita gab es Vorfälle mit 2 bestimmte Jungs, unser Sohn wurde immer erwischt, dadurch sah er es als Ärgerniss an, immer er! Ergo wurde letztendlich abgeschlossen. Aber nie bekam ich eine Überweisung f. einen Kipsy.. Sprach und Hörtests wurden durchgeführ. Nie musste ich unseren Sohn aus der Kita abholen, es gab Schwierigkeiten, er wurde schnell unruhig, schreiend dann auch später böse, indem er einfach jemanden schubst, nur weil ihm etwas geärgert habe. Der erste Monat in der Schule verlief vorbildlich. Es hieß auch von seitens der Lehrerin, dasser Klassenbester ist, zuvorkommend etc. Er ist weit voraus. Dann hatte sie erfahren, dass bereits ein Integrationsstatus beantragt wurde, auf Raten der Erzieher. bereits von der Kita. Seine Lehrerin fand das merkwürdig, da er überhaupt keine Anzeichen von sich gäbe. Aber dann.... Anfang Sept. hieß es, er störe den Unterricht, dann später Massiv. Eine Erzieherin erzählte mir von ihrem Mädchen, Diagnose etc. Ich ging zur Kinderärztin, sie gab mir dann einen Ü-Schein. Die Kinderpsychol. hatte dann von uns aus sämtl. Untersuchungen, Verordnungen etc. erhalten. Sie war ebenso erbost, dass niemals von seitens des SPZ einen Intelligenzt. durchgef. wurde, noch ein EEG. Wir haben nun die Diagnose, Ich war auch bei der Schulaufsichtsbehörde und lag Ws ein. Die Behörde gab auch an, dass viele Fehler von seitens der Schule entstanden sind: Telefonat von der Sekretärin aus - ohne Angabe - sondern Drohmittel, der Hortausschluss, der nicht hätte sein dürfen - zumal die 4 Tage nach meiner Aussage, es habe noch ein Nachspiel, erst bei der gesamt Hortleitung den Fall geschildert haben, wie sie sich nun in solchem Fall zu verhalten haben.... Das lag bereits alles der Schulaufsichtsbehörde vor. Auch das Fehlverhalten der Lehrein, ebenso den Eingriff in unserem privaten Bereich - (weshalb wir Nutellabrot oder Brot mit Käse dem Jungen gäben) hat denen nicht zu interessieren. Ich wurde letztendlich gezwungen, auf Arbeitsunfähigekeit des Kindes von meiner Arbeit fern zubleiben. Ist überhaupt nicht rechtens. Verfahren: nur noch ein Gespräch mit der Leiterein - Klassenwechsel und sowieso ein Schulwechsel. Zum Glück war auch immer mein Mann dabei. Die Schulaufsichtsbehörde teilte uns mit, dass es gut und auch richtig ist, dieses hier vorzutragen. Ich bin hinzu 2-Fache Mutti. Vielen Dank und ein gesundes neues Jahr. Ach noch etwas, die Schule ist bekannt, für derartige Schwächen. Ich bin kein Einzelfall an dieser Schule.


Hilfe

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Antwort auf Beitrag von Romani1

Hallo Romani, wenn die Schule dafür bekannt ist das solche Sachen passieren,würde ich ihn sofort rausnehmen. Schöne Grüße Hilfe


Romani1

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Antwort auf Beitrag von Romani1

Zu meiner Entschuldigung: vielleicht hätte ich ein Roman schreiben sollen: aber manch einer steht völlig alleine da, versucht Hilfen sich zu holen und hofft..hofft hofft .. Einige Userinnen haben Antworten gegeben, wo ich sage: ich halte mich mit Äußerungen zurück, wenn ich keine Ahnung habe. Besonders, wenn man vorgibt, selbst Lehrerin zu sein oder gar die Frage stellt: Was erst jetzt ne´ Förderung???. und manch andere Mitteilungen.. Wenige Userinnen User verstanden mich..... Aber aus Fehlern lernt man. Ich jedenfalls, denn niemand ist perfekt! Ich war damals sehr wütend über einen Jungen in meine Tochter ihrer Klasse, der Junge hat ihr immer die Jacke beschmutzt, beschädigt, andere persönliche Dinge, die ihr gehörten, weggenommen, beschädigt, hat den Unterricht gestört, Ausdrücke brüllte, etc.... die Antwort von den Eltern: Pech gehabt, was kaufen sie ihre Tochter teure Sachen, und so weiter und sofort, Lehrerin konnte auch nichts mehr machen..... ich war letztendlich froh, dass dieser Junge / Bengel weg war...... Zitat von mir: Man macht sich aber erst selbst Gedanken über solchen Fallverlauf, wenn es einem selbst erwischt....! Zur Erweiterung von meiner Geschichte: Wir sind seit dem 2 LJ in Behandlung, Auch Logopädie und Ergotherapie wurden verabreicht, ich musste so darum kämpfen, später 2009 wurde das Sozialpädagogische Zentrum eingeschaltet. Ich fragte nach ADS, dass sollte ich ganz schnell vergessen, ist ein Erziehungsproblem, so die Ärzte. Ich suchte an mir Fehler über Fehler, war ich zu locker, habe ich bestimmte Regeln nicht befolgt und und und. Unser Kiddi wollte, wie auch sein Freund, einen Fernseher in seinem Zimmer haben, dass verweigerte ich ihm - bis heute sogar. Auch das Spielen mit Konsolen überwache ich! Ist das Falsch? In der Kita gab es Vorfälle mit 2 bestimmten Jungen, unser Sohn wurde immer erwischt, dadurch sah er es als Ärgernis an, immer er! So lt. Aussage meines Kiddis. Ergo wurde letztendlich nicht abgeschlossen, weil die Ärztin aus dem SPZ es für nicht Notwendig hielt, sie verordnete Psychomotorik. Aber nie bekam ich eine Überweisung f. einen Ki.psy.. Sprach und Hörtest wurden durchgeführt. Und dass sogar nach dem 2. LJ. Nie musste ich unseren Sohn aus der Kita abholen, es gab Schwierigkeiten, er wurde schnell unruhig, schreiend dann auch später böse, indem er einfach jemanden schubst zur späteren Zeit, nur weil dieses Kind ihn eine halbe Stunde zuvor geärgert habe. Insbesondere nach dem Umbau, er sollte wieder in seine Gruppe zurück, er wollte nicht, fing an, während der Kita Zeit einzunässen. Auf Fragen, ob die Erzieher bitte ihn immer wieder auf den Toilettengang hinweisen würden, so bekam ich die Antwort: Nö, er ist 5 Jahre. Auf der Kita-Fahrt benahm sich unser Sohn als der Beste aller Zeiten, so lt. Aussage der Erzieher.... Ich hoffte wieder und dachte positiv.....Der erste Monat in der Schule verlief vorbildlich. Es hieß auch von seitens der Lehrerin, dass er Klassenbester ist, zuvorkommend etc. Er ist weit voraus. Dann hatte sie erfahren, dass bereits ein Integrationsstatus beantragt wurde, auf Raten der Erzieher. bereits von der Kita - zwecks Fördermittel. Der Status belief sich auf eine Stunde extra für unseren Sohn Leider hatte unser Sohn nie dieses erhalten, Grund: Personalmangel, Gelder jedoch sind geflossen, so auch die Aussage seiner damaligen Erzieherin. Seine Lehrerin fand das merkwürdig, da er überhaupt keine Anzeichen von sich gäbe. Aber dann.... Anfang Sept. hieß es, er störe den Unterricht, später dann ... Massiv. Er stand auf, läuft herum, der eine Junge aus seiner Klasse (so auch ein Erzieher), gibt genauso den Ton an, auch hier werden die Eltern oft in die Schule zum Gespräch zitiert, öfter als wir - so lt. Erzieherin. Eine Erzieherin erzählte mir von ihrem Mädchen, Diagnose etc. Ich ging zur Kinderärztin, sie gab mir dann einen Ü-Schein. Die Kinderpsychol. hatte dann von uns aus sämtl. Untersuchungen, Verordnungen etc. erhalten. Sie war ebenso erbost, dass niemals von seitens des SPZ einen Intelligenztests. Durchgeführt wurde, weder noch ein EEG. Wir haben nun die Diagnose. Oft wurden wir in die Schule zitiert, was denn nu sei, ob wir was machen, bekommt unser Sohn Tabletten, dann das stets und ständige " über den Mund fahren" Einmal die Aussage einer Erzieherin:" ach ich weiß ja, dass sie frei haben, holen sie doch ihr Kind ab, es ist heute nicht gut mit ihm. Dann gab ich an, dass ich krank sei, sie sagte sinngemäß: ach hätte ich das gewusst, hätte er in den Hort gehen sollen. Ich war auch bei der Schulaufsichtsbehörde und lag Ws (Widerspruch) ein. Die Behörde gab auch an, dass viele Fehler von seitens der Schule entstanden sind: Telefonat von der Sekretärin aus - ohne Angabe - sondern Drohmittel, der Hortausschluss, der nicht hätte sein dürfen - zumal erst nach 4 Tagen, also nach meiner Antwort an die Erzieherin, - es habe noch ein Nachspiel - , erst dann wurde bei der gesamt Hortleitung mein Fall geschildert, sie wussten nicht, wie sie zu verfahren haben, wie sie sich nun in solchem Fall zu verhalten haben....Erst mal durfte mein Kind nicht in den Hort. Das lag bereits alles der Schulaufsichtsbehörde vor. Auch das Fehlverhalten der Lehrerin, Ja, ich mache mir Vorwürfe, hätte ich mir doch mein Kind angesehen, dann hätte ich Anzeige bei der Polizei erstattet, vorher natürlich beim Arzt vorstellig. . Ja, es ist meine Schuld!!!! Da habe ich versagt!!! Ich sprach auch mit unserem Kind, er sagte nur, dass er Angst habe, wieder von den Lehrern ärger zu bekommen. Ich nahm ihn nur noch in meine Arme. Ebenso den Eingriff in unserem privaten Bereich - (weshalb wir Nutella Brot oder Brot mit Käse dem Jungen gäben) hat denen nicht zu interessieren. Ich wurde letztendlich gezwungen, auf Arbeitsunfähigkeit des Kindes von meiner Arbeit fern zu bleiben. Das alles Ist der Schwerpunkt und überhaupt nicht rechtens. Was macht z.B. eine Zahnarzthelferin? Sie wird entlassen, ebenso eine Lehrerin? Sie kann auch nicht ihr Kind einfach mal so abholen, es sei denn, es ist krank. Verfahren: nur noch ein Gespräch mit der Leiterin ohne die Lehrerin - Klassenwechsel und zu gegebener Zeit ein Schulwechsel. Zum Glück war auch immer mein Mann dabei. Die Schulaufsichtsbehörde teilte uns mit, dass es gut und auch richtig ist, dieses hier vorzutragen. Ich bin hinzu 2-Fache Mutti. Ich hatte auch nie – vielleicht hörte es sich so an – eine Sitzung gestört, die Sekretärin gab die Sitzung an, ich sagte nur, dass ich Zeit habe, ich warte und mein Mann käme auch gleich, darauf kam unmittelbar die Leiterin und gab an, sie habe keine Zeit und was es wichtiges gäbe…. . Ach noch etwas Wichtiges, die Schule ist bekannt, für derartige Schwächen. Ich bin kein Einzelfall an dieser Schule.