Elternforum Entwicklung im 1. Lebensjahr

Wer kennt sich mit Wohngeld aus?

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Welche Unterlagen müssen auf jeden Fall eingereicht werden? Muß man Sparguthaben angeben und wird es mit angerechnet? Auch Sparguthaben vom Kleinkind? Muß man tatsächlich die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen? Ich blick da nicht ganz durch. Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte. LG


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Hallo, ALLE Unterlagen bzgl. des Einkommens müssen eingereicht werden. ALLES! Sparguthaben braucht ihr nicht anzugeben, aber die Zinsen zählen zum Einkommen. Ausserdem: Nachweis über die Krankenversicherung, Studienbescheinigung (falls du oder dein Mann studieren) Mietquittungen (bei Erstantrag reicht meist der vom Vermieter ausgefüllte Vordruck). Kontoauszüge musst du nicht vorlegen, höchstens als Mietquittung, aber dann darfst du alle anderen Buchungen schwärzen. Bei weiteren Fragen kannst du mich gerne anmailen, ich hab das schon x-Mal durch... LG, Silke


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Ich brauche also nur die Zinsen vom Sparguthaben angeben. Aber die wollen doch sicherlich eine Kopie z.B. vom Sparbuch. Oder? Meine Freundin und ihr Freund mußten die Kontoauszüge der letzten 3 Monate bei der Wohngeldstelle vorlegen. Wir wohnen in Niedersachsen. Sie besitzen jeder ein Auto. Es wurde sogar gefragt wie alt die Autos sind und wieviel Wert sie noch haben. Da wird man ja bis auf das Unterhemd ausgefragt. Ist das wirklich so? Ich glaube meiner Freundin, dass es bei denen wirklich so war. Sie mußten auch die Kfz-Versicherung vorlegen und andere Versicherungsbelege.


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Hallo Lucy, sicher, dass sie nur Wohngeld beantragt haben und keine Sozialhilfe? So etwas kenne ich nur vom Antrag auf Sozialhilfe... Aber manchmal wundert man sich und es kommt auch immer auf die Sachbearbeiter an. Aber das Verhalten ist völlig bescheuert und hört sich nach reiner Schikane an, denn wieviel du an Sparguthaben, Immobilienfonds oder sonstwas hast ist völlig egal - zum Einkommen zählen NUR die daraus entstehenden Zinsen. Ehrlich! Ich habe nun schon bestimmt 5x einen neuen WG-Antrag gestellt, bei 3 verschiedenen WG-Stellen und das einzige Mal, dass ich meine Kontoauszüge vorlegen musste war um bei einem Folgeantrag zu beweisen, dass ich immernoch in der Wohnung wohne und sie bezahle. Ausfragen tun die einen schon. Aber wenn man da hingeht, schon alle Unterlagen zusammen hat und einen freundlichen, kooperativen Eindruck macht, sind sie idR direkt erleichtert und werfen einem auch keine Steine mehr in den Weg.


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Nein, keine Sozialhilfe. Er ist in der Ausbildung und sie ist seit ca. 2 Monaten (nach der Ausbildung) arbeitslos gemeldet. Naja, da bleibt einem wohl nichts anderes übrig als es mal auszuprobieren : ) LG und Danke