Hallöle, bei uns am AA weiß wahrscheinlich die Eine Hand nicht, was die andere zusagt... 2 Damen haben mir gesagt ich bekomme es und die, die die Entscheidung bzw, das ALG festlegt hat gesagt, ich bekomme es nicht. Also noch mal zur Klärung. Die 400 Euro Minijob würden nicht angerechnet werden, wenn man die schon mindestens 18 Monate innerhalb des Versichrerungspflichtigen Arbeitsverhältnisses gehabt hat und dann arbeitslos werden würde. Dann bekäme man ALG und die 400 Euro würden nicht abgezogen werden. Noch Interessant: Arbeitslos nach der EZ... hier wird das Gehalt "fiktiv" gemessen, so hat die mir das erklärt... da wird irgend ein Mittelwert genommen. Schönen Tag noch LG Peeka
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Antwort auf Beitrag von peekaboo
Hm, irgendwie...naja....bitte nicht wundern, wenn Frau Bader im Dekoforum nicht antwortet ;-)
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