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Frage zur "seelischen Behinderung"

Frage zur "seelischen Behinderung"

jajule

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Hallo Ihr Lieben! Jetzt habe ich mal eine Frage. Bin hier im Forum vielleicht nicht ganz richtig, aber vielleicht kann mir ja einer von Euch weiterhelfen. Also, wir haben 4 Mädchen, die 10,9 und 6 Jahre alt sind. Die Kleine ist nun 9 Wochen alt. Bei unserer 9-jährigen ist jetzt eine Rechtschreibstörung festgestellt worden. Ihre allgemeine Intelligenz ist in 2 Tests aber sehr hoch eingestuft worden (92 und 99 Punkte von 100) Der Kinderpsychologe der Erziehungberatungsstelle, der das diagnostiziert hat, sagte mir, dass ich einen Antrag auf Förderung nach §35a sgb beim Jugendamt stellen kann. Heute habe ich da angerufen, der Herr meinte dann, dass ich dafür erst einmal zum Kinderpsychater müsste und der müsste eine Diagnose über eine "seelische Behinderung" stellen. Erst dann könnte ich beim Jugendamt den entsprechenden Antrag stellen. Nun meine Frage: was bitte bedeutet denn "seelische Behinderung"? Unsere Tochter ist eigentlich ziemlich normal, je nachdem wie man "normal" halt definiert. Ok, sie ist ziemlich verträumt und in allem etwas langsam. Sie wurde vor 2 Jahren auch mal auf ADS (ohne Hyperaktivität) getestet, wurde aber nicht bestätigt. Aber ansonsten ist sie ein glückliches, zufriedenes Kind. Also in meinen Augen hat sie keine seelischen Probleme. Heißt das dann, sie bekommt keine Förderung? Wäre ja sehr schade, wenn sie auf Grund ihrer Rechtschreibprobleme vielleicht nur den Hauptschulabschluss schafft, wenn sie doch eigentlich das Abitur schaffen könnte, mal übertrieben ausgedrückt. Vielleicht hat ja eine von Euch irgendwelche Erfahrungen, die mir weiterhelfen. LG Silke


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von jajule

ich weiß das es da mehrere relevante Paragraphen beim JA gibt, welche das nun genau sind weiß ich nicht. Aber frag doch einfach mal beim Jugendamt nach, wie ihr für die von euch gewollte förderung beantragen müsst. welche Förderng wollt ihr denn für sie haben?


jajule

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Antwort auf Beitrag von Luni2701

Da hab ich heute ja angerufen und das ganze heißt ja "Förderung nach § 35 a sgb". Und genau dafür brauche ich diese Bescheinig eines Kinderpsychaters, der eine "seelische Behinderung" diagnostitiert. Wie die Förderung dann aussieht wird individuell entschieden.Ob Nachhilfe, Teilnahme an speziellen Kursen oder auch eine extra Betreuung in der Schule. Aber erst einmal muss diese Förderung genemigt werden und das geht nur, wenn meine Tochter seelisch behindert ist. Mich interessiert halt, wie eine "seelische Behinderung" aussehen würde. LG Silke


Mitglied inaktiv

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Hallo, die Lese-Rechtschreibschwäche ist eine Diagnose nach dem ICD 10, in dem die psychischen Erkrankungen erfasst werden. Der § 35 a SGB VIII dient der Eingliederung seelisch behinderter und von seelischer Behinderung bedrohter Kinder. "Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und 2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist." Damit Deine Tochter die gleichen Chancen bekommt (schulisch in dem Fall), benötigt sie eine besondere Förderung. Die Kosten hierfür werden vom Jugendamt übernommen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Das bedeutet hier bei uns, dass das Jugendamt eine längere Testung in Auftrag gibt (hier bei uns die Erziehungsberatungsstelle, ca. 6-8 Termine), ob und welche Schwierigkeiten aufgrund der LSR zu erwarten sind in Bezug auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (Beispiel Schule). Das Jugendamt entscheidet dann über den Antrag nach Vorlage des Testergebnisses. Ich weiß nicht, ob es überall so abläuft. Hier stellt man erst einen schriftlichen Antrag und wird dann an die Erziehungsberatungsstelle zwecks Testung verwiesen. Hat Dir der Herr vom Jugendamt denn einen bestimmten Kinderpsychiater empfohlen? Gruß Sophie


dhana

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Hallo, mein Sohn bekommt die Förderung für die Legasthenie über die Schule, aber auch er brauchte das Attest mit der drohenden seelischen Behinderung, wenn er keine Förderung bekommt. Dabei ging es eher darum, das wenn er keine Unterstützung bekommt, die Auffälligkeiten da sind. Drohende seelische Behinderung ist da halt der Überbegriff. Mit dem Jugendamt hat das bei uns nichts zu tun - bei uns läuft das über die Schule (Förderlehrer) und über den Kinderarzt (Logopädie mit Rechtschreibtherapie). Lg Dhana


jajule

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Ich hab erst mit der Lehrerin gesprochen, weil ich halt den Verdacht hatte. Sie konnte mir da nur zustimmen. Dann bin ich zum Kinderarzt, der mich zur Erziehungsberatungsstelle geschickt hat. Hier wurde der Test (bzw. mehrere) in gut 4 Stunden gemacht. Eine Woche später dann das Gespräch, in dem mir gesagt wurde, dass unsere Tochter eine schwere Rechtschreibstörung hat. Ich könne und solle beim Jugendamt halt einen Antrag auf Förderung stellen. Tja und die haben gesagt sie brauchen ZUERST eine Bescheinigung eines Kinderpsychaters mit der Diagnose "seelische Behinderung". Erst dann kann ich den Antrag beim Jugenamt stellen. Empfohlen wurde mir kein Arzt direkt, er schlug mit die Kinderpsychatrie des Krankenhauses hier bei uns in der Stadt vor. Ich werde aber wieder zu dem Kinderpsychater gehen, bei dem wir schon einmal vor 2 Jahren wegen dem Verdacht auf ADS waren. Der hat einen sehr guten Ruf, nur leider auch sehr lange Wartezeiten. Also alles in allem noch ein sehr langer, komplizierter Weg, bevor unsere Tochter das erste Mal in den Genuss einer Förderung kommt. LG Silke