Elternforum Bitte noch ein Baby

Elterngeld bei erneuter Schwangerschaft

Elterngeld bei erneuter Schwangerschaft

Rapunzel90

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Guten Morgen :) vielleicht hat hier schon jemand Erfahrungen damit und kann mir helfen :) Ich habe bereits bei der L-Bank angerufen, aber habe glaub jemanden erwischt der nicht so gut Bescheid wusste. Die Person wirkte sehr unsicher. Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen, diese endet im nächsten Frühjahr. Ich habe davor 100% gearbeitet. Ich hatte während der Schwangerschaft ein Teilbeschäftigungsverbot, da ich in der Pflege arbeite und es in unserem Bereich nicht möglich ist eine Schwangere einzusetzen. Habe dann täglich stundenweise im Büro gearbeitet. Nun haben wir beschlossen, dass wir nächstes Jahr gerne wieder Schwanger sein möchten  Wie berechnet sich dann das Elterngeld bei der zweiten Schwangerschaft, wenn man eigentlich die ganze Zeit in Elternzeit war bzw. nur geringfügig dazuverdient hat? Muss ich was spezielles beachten? Jetzt mal angenommen, ich werde gleich im Januar/Februar wieder schwanger. Ab März/April bekäme ich ja schon kein Elterngeld mehr und müsste wieder in meinen \\"alten\\" Arbeitsvertrag zurück. Ich denke, dass ich im Falle einer Schwangerschaft wieder ein Teilbeschäftigungsverbot bekommen werde. Berechnet sich das Elterngeld dann von den letzten zwei Jahren in denen ich Elterngeld erhalten habe oder wird das ausgeklammert und es wird wieder vom vorherigen Lohn berechnet? Danke :)


Schmetterfink

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Antwort auf Beitrag von Rapunzel90

Du kannst im EG+ 14 Monate für das erste Kind ausklammern, der Rest geht als Nullrunde in die Berechnung ein bzw. mit dem, was du geringfügig dazu verdient hast. Du kannst leider nicht die komplette EZ bzw. den kompletten Zeitraum mit EG+ Bezug ausklammern. Um für das zweite Kind die gleiche Berechnungsgrundlage zu haben wie für das erste, musst du nach den 14 Monaten in den Mutterschutz gehen. Wenn du ins BV gehst, zählt der Zeitraum wie gearbeitet, halt im Stundenumfang wie du gearbeitet hättest. Steigst du nach der EZ voll wieder ein, eben nach dem Vollzeitgentgelt, steigst du nur in Teilzeit ein, nach dem. Du kannst auch wieder (teilweise oder ganz) im Büro eingesetzt werden. Du brauchst für ein BV Kinderbetreuung (Kita, Tagesmutter, privat), weil du prinzipiell arbeitsfähig sein musst. Nach zwei Jahren Elternzeit ist es finanziell am sinnvollsten, erstmal drei/vier Monate zu arbeiten, damit man 12 Monate mit Einkommen (entweder aus Beschäftigung oder aus BV) hat, wenn das nächste Elterngeld berechnet wird. Oder halt man wird so wieder schwanger, dass man nach den oben erwähnten 14 Monaten quasi direkt in den Mutterschutz kann.