Mitglied inaktiv
Hallo Ihr Lieben, habe heute mein AZ bekommen. Vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir sagen, was "wirklich" drin steht..? Frau B. , .. war vom 01.10.xxxx bis zum 30.11.xxxx als Assistentin der Geschäftsleitung in unserem Unternehmen beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war in Teilzeit auf 20 Wochenstunden beschränkt. Zu ihren Aufgaben gehörten: - monatliche Rechnungslegung der Betreuungskosten - Führung des Kassenbuches und Verwahrung der Kasse - Erledigung der Korrespondenz, selbständig und nach Anweisung - Planung und Organisation von Geschäftsreisen - Erhebung und Auswertung von Statistiken - Empfang und Betreuung unserer Kunden und Gäste - Präsentation des Unternehmens auf Seminaren und Messen - allgemeine Büroorganisation Frau .. arbeitete sich schnell in diese Vertrauensposition ein. Sie zeigte großes Engagement und Geschick bei ihrer Arbeit, erledigte ihre Aufgaben pflichtbewusst, zuverlässig und selbständig, auch unter erhöhten Anforderungen stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Frau ... überzeugte durch ihr sehr gutes Organisationstalent und führte das Büro kostenbewusst. Frau ... identifizierte sich stark mit ihren Arbeitsaufgaben und dem Unternehmen. Sie zeigte hohen persönlichen Einsatz und gute Leistungen, sowohl in qualitativer, als auch quantitativer Hinsicht. Durch ihre freundliche und zuvorkommende Art war sie bei Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gleichermaßen geschätzt und beliebt. Frau ... verlässt unser Unternehmen zu unserem Bedauern mit dem heutigen Tag. Wir bedanken uns für die sehr gute Arbeit und wünschen ihr für ihren weiteren beruflichen Werdegang alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Was meint Ihr, kann man damit was anfangen?
Kannst stolz sein, denn... zu unseren vollen zufriedenheit ist eine glatte zwei...eins wäre zu unserer vollsten zufriedenheit... hand schüttel und gratuliere;-) lg phi
Hallo! Inzwischen haben auch die meisten Personalchef begriffen, dass es keine Steigerung zu "voll" gibt. Also muss es nicht mehr "zu unserer vollsten Zufriedenheit" heißen. Meiner Meinung nach entsprechend dem gesamten Wortlaut ein sehr gutes Zeugnis. Gruß Sunshine
Nicht ganz: zur "vollsten" gibts eigentlich nicht (voller als voll?!). "stets zur vollen Zufriedenheit" ist eine 1, "zur vollen Zufriedenheit" (ohne "stets") ist eine 2. Grüße Susanne
Hallo, müsste da nicht sowas rein wie *verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch*. Irgend sowas in der Art ... Aus dem Zeugnis geht für mich nämlich nicht hervor, wer gekündigt hat. LG Daniela
Habe nicht selbst gekündigt, muss auch nicht drin stehen. Ich wurde gekündigt, weil Jemand für Vollzeit benötigt wurde (viel mehr Arbeit), ich aber durch mein Studium und die Kinder keine Vollzeit machen wollte. somit war es eher "im gegenseitigen Einverständnis". Ist es nachteilig, wenn sowas nicht drin steht? Gruß mn
Hallo schnappi, schau mal hier: http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf Da ist aufgelistet, aus welchen Abschnitten ein qualifiziertes Zeugnis normalerweise besteht. Und bei Zeugnischeck steht die Frage: "Ist im Schlussabschnitt der Beendigungsgrund genannt (z.B. Stellenabbau, Insolvenz)?" In meinem qualifizierten Arbeitszeugnis steht z.B. drin, dass das Beschäftigungsverhältnis befristet war und eine Arbeitnehmerin während MuSchu, Elternzeit und anschließender Teilzeit vertreten habe. LG Daniela
Hallo, Schnappi, kannst stolz sein. Lt. "Zeugnissprache" ist das ein 2-er Zeugnis. Damit kannst Du Dich ohne Probleme überall vorstellen! Wer gekündigt hat, muß in einem Zeugnis nicht drinstehen. LG, Janine
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Hier "Durch ihre freundliche und zuvorkommende Art war sie bei Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gleichermaßen geschätzt und beliebt." ...stimmt die Reihenfolge nicht. Kunden müssen an erster Stelle genannt werden (richtige Reihenfolge: Kunden, Vorgesetzte, Kollegen), sonst ist das ein Hinweis darauf, dass bei Kundenkontakten nicht alles glatt ging. Wenn Du keine Kundenkontakte hattest, dann lass die Kunden ganz rausstreichen. Ansonsten ist das ne glatte 1, gratuliere :-) Ciao Susanne
Hallo! Syko hat recht. Die Kunden sollten zuerst genannt sein. Aber es sollte auch erwähnt sein warum das Beschäftigungsverhältnis endet. Wir sind selbständig, mir sind diese beiden Punkte sofort ins Auge gefallen. Gruß, Lelli
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