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Zuschuss vom Jugendamt

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Zuschuss vom Jugendamt

Stewil

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Hallo zusammen, unsere Tochter ist wöchentlich circa 20 Std bei einer Tagesmutter. Das Jugendamt hat einen Pauschalbetrag (ca 155€) berechnet, den wir monatlich an das Jugendamt zu überweisen haben. Diesen Monat liegt der Rechnungsbetrag der Tagesmutter (bedingt durch Urlaub der Tagesmutter und Feiertage) mit 70€ unterhalb des Pauschalbetrages. Dies wird in den nächsten 2 Folgemonaten ebenso sein. Somit zahlen wir 3 Monate lang fast den doppelten Rechnungsbetrag an das Jugendamt. Ist das so richtig oder muss der Betrag zu unseren gunsten angepasst werden? Bekommen wir den zuviel gezahlten Betrag zurückerstattet? Oder werden die zuviel gezahlten Beträge auf die nächsten Monate angerechnet? Für eure Antworten im voraus vielen Dank Grüße Steffi


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Stewil

Das ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich und kann so nicht beantwortet werden. Am besten fragst Du morgen bei der oder dem Sachbearbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe nach.


mmh

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Das weiß ich leider nicht. Würde da anrufen und fragen.


Rosinchen78

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Antwort auf Beitrag von Stewil

Also bei uns wars auch so, dass wir monatlich nen Kostenbeitrag ans JA zahlen mussten. Zusätzlich mussten wir die den Betrag an die Tagesmutter zahlen, den sie (abzüglich des Zuschusses vom Amt, der direkt an die Tagesmutter ging) uns in Rechnung stellte. Ich weiß nicht, wie das bei euch geregelt ist mit Urlaub usw. Normal muss man ja melden, wenn sich die monatlichen Betreuungsstunden ändern. Das ist ja bei euch nicht der Fall demnach. Wieviel bekommt denn die Tagesmutter vom Amt direkt überwiesen? (Gern auch per PN). Also wir haben das sonst immer direkt mit der Tagesmutter verrechnet wenn was war. Der Kostenbeitrag, der von uns ans Amt bezahlt werden musste blieb immer gleich.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

und wie die berechnung für Euch ist. So rein beruflich und nur per PN ;-)


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Stewil

Tagesmütter werden auch wenn sie urlaub haben weiter bezahlt. so ist das zumindest hier im Landkreis. Du hast doch einen Vertrag mit der tagesmutter...ist das dort nicht geregelt? Lg reni


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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Reni, so wie ich es lese geht es um den Zuschuss zur wirtschaftlichen Jugendhilfe vom Jugendamt. Das ist aber auch alles wieder sehr sehr unterschiedlich geregelt.


Reni+Lena

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ja, ich verstehe schon was du meinst, aber ich denke, dass der verdienst der tagesmutter auch in den 3 Monaten in denen sie wegen was auch immer das Kind weniger betreut gleich bleibt. Eine Tagesmutter schließt ja einen vertrag über eine bestimmt Stundenanzahl mit der Familie ab. diese stunden bekommt sie auch bezahlt....auch wenn Feiertag oder Urlaub ist oder das Kind krank bei der Mutter bleiben möchte.. ist wie bei jedem Arbeitgeber....Urlaub läuft das gehalt weiter und Feiertage verändern den Lohn auch nicht. Die tagesmutter hat zwar diesen Monat um etliche Stunden weniger aufgeschrieben, aber ich denke, dass ihr das Jugendamt trotzdem den vollen Betrag zahlen wird und muss. insofern glaube ich nicht, dass die Posterin etwas von dem geld zurückbekommt. Lg reni


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

aber ich glaube, bei uns haben die meisten TPP´s in den Verträgen 3 Wochen Fehlzeit aufs Jahr drin, 3 Monate bestimmt nicht (ich kenne mich nicht in den Verträgen aus, ich muss da wohl mal nacharbeiten) Bei uns bekommt die TPP vom Jugendamt auch nur die geleisteten Stunden, nicht das, was im Vertrag drin steht.