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zum Kotzen diese Kuscheljustiz

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zum Kotzen diese Kuscheljustiz

Mitglied inaktiv

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ein Vergewaltiger der 10 Jahre in Haft ist, bekommt begleiteten Freigang und kehrt nicht zurück, auch die Begleiterin (Sozialtherapeutin) nicht. Das war gestern. Heute fand man ihre Leiche....... Sie war 34 Jahre alt und hatte ein kleines Kind. Er ist noch immer auf der Flucht. Ich könnt brechen, echt jetzt!!!!


desire

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gilt wie überall im Leben.....man kann nicht in den Menschen hineinsehen.....man kann nur vermuten dass er sich gebessert hat. Allerdings zeigt es wieder mal wie krank solche Menschen sind und dass ein reiner Gefängnisaufenthalt keinesfalls dem entspricht was die geeignete Strafe wäre.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von desire

ich bin dagegen. Kostet nur viel Geld. Man sollte es so machen wie die Amis, aber natürlich nur, wenns keine Zweifel gibt. LG


desire

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ich bin für Arbeitslager....Steine klopfen...kein TV, keine Annehmlichkeiten.... wenig Essen.....Psychotherpie lebenslänglich.


Mitglied inaktiv

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Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Es gibt viele zu Unrecht verurteilten, und hingerichtet werden in den USA meist nämlich nur die wirklich Armen Teufel, ethnische Minderheiten, ungebildete Unterschichtler, etc., die sich keinen guten Anwalt leisten können. Da sind auch geistig zurückgebliebene dabei gewesen!


Melli130

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...


Mitglied inaktiv

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Unterschreib ich.


ösitina

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So ist es


Patti1977

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Wer erlaubt einem vergewaltigter als Begleitung eine Frau allein? Das ist die pure Einladung.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

warum er überhaupt Freigang bekommen hat. Es ist schon etliche Jahre her, da war ein Frauenmörder auch auf Freigang (unbegleitet) und brachte wieder eine junge Frau um. Wurde überhaupt nichts gelernt. Wieso lässt man die überhaupt noch raus?!? Ich versteh es nicht. Vor langer Zeit versuchte ein Mann seinen kleinen Sohn umzubringen. Dieser kam mit so schweren Verletzungen davon, dass er ein Leben lang körperlich behindert bleiben wird. Der Täter heiratete irgendwann erneut, bekam wieder einen Sohn, diesmal aber "klappte" die Tötung, vor 2 Wochen wurde das Urteil verlesen. Ich weiss nicht mehr wie lange. Jedenfalls verwahrt wird er nicht. Er sei therapierbar und solange ein Täter therapierbar ist, wird er nicht verwahrt. Ich find das zum Kotzen!!!!! Und es ist ein Schlag ins Gesicht für seinen mittlerwiele Erwachsenen, geistig fitten aber körperlich sehr behinderten Sohn und die gesamte Familie. Bei Steuerhinterziehung wird ein riesen Tamtam gemacht, bei Vergewaltung, Tötung und schänden von Kindern offenbar nicht. Übrigens kann ein Bub nicht vergewaltigt werden. Als Vergewaltigung gilt nur die vaginale Penetration, die anale nicht!!!! Das nur so nebenbei........


mf4

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Unsinn... die Nötigung zum Geschlechtsverkehr oder zu ähnlichen sexuellen Handlungen,


ösitina

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Wo hast du dn Unsinn her??? Von Vergewaltigung (synonym: Stuprum, veraltet: Notzucht) spricht man, wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen unter Anwendung von Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, zum Vollzug des Beischlafs (vaginale, orale oder anale Penetration) nötigt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vornimmt oder vom Opfer an sich vornehmen lässt, die mit dem Eindringen in den Körper (orale Penetration oder andere sexuelle Handlungen) verbunden sind (qualifizierte sexuelle Handlungen). Dabei kommt es nicht darauf an, ob in den Körper des Opfers oder den des Täters eingedrungen wird. Danach wird beispielsweise auch der gewaltsame erzwungene Mundverkehr, bei dem der Täter den Penis des Opfers in den Mund aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert. Der Straftatbestand der Vergewaltigung wird in § 177 StGB geregelt.


Kater Keks

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Das heißt dann auch nicht Vergewaltigung, sondern "sexueller Missbrauch von Kindern"......


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

aber keine Vergewaltigung. Die wird höher geahndet als die sexuelle Nötigung. Zumindest bei uns.........


mf4

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Du meinst vaginal ist schlimmer als anal... quasi..


mamamitherz31

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

... solche täter haben keine 2te chance verdient! genau aus diesem grund!


Charly0815

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Das stimmt so nicht. Vergewaltigung ist laut StGB 'mit einem Eindringen in den Körper verbunden'. Das ist analer Geschlechtsverkehr ebenfalls.


nilo1988

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...hmmm. Ich denke nicht, dass es etwas mit "Kuscheljustiz" in der Schweiz zu tun hat. In D passieren auch solche Fälle. (Hier ähnlich passiert, aber Begleiterin kam NICHT ums Leben... ist aber für ihr Leben gepregt.) Es ist eher die Frage, ob die Einschätzungen der Psychologen wirklich den Faktor Mensch als Tier mit einbeziehen. ICH finde, dass das tierische im Menschen oft unterschätzt wird. Und ich schließe mich Patti an, ich werde NIE verstehen, warum man Sexualstraftäter eine (ggf. noch zierliche) Frau als Begleitung zuweist. Geht nicht in meinen Kopf hinein... will es auch garnicht.


bella2627

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das ist ja furchtbar! ich verstehe es nie. wieso wird immer geglaubt, dass sich so jemand ändert, änder kann, ändern will!!! es gehört schon ziemlich viel dazu jemanden umzubringen. diese menschen gehören weg gesperrt und nie wieder raus gelassen. solche neigungen gehen niemals weg. dieses hochgefühl, dass sie dabei verspüren, ist wie eine droge... !!!