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Zeugnis nach Kündigung

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Zeugnis nach Kündigung

Kira75

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Gibt es eine Frist, bis wann man sein Zeugnis angefordert haben muss, oder kann die Firma irgendwann sagen, nö jetzt nicht mehr......?


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Kira75

also ich denke, man sollte es so schnell wie möglich einfordern, sieht ja sonst auch doof aus, wenn das zeugnis erst ein halbes jahr später erstellt worden ist. und außerdem, je nach firmengröße, wer kann sich nach einem jahr noch genau an den mitarbeiter erinnern? also ich würde es schon zeitnah machen. ob es wirklich fristen gibt, kann ich dir leider nicht sagen


mf4

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Antwort auf Beitrag von Kira75

maximal 3 Jahre nach Beendigung des AV


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von mf4

Aber ich glaube, da geht es um das qualifizierte (mit Arbeitsbeurteilung)...ein einfaches Zeugnis (hat von bis als) müsste auch länger gehen. LG


Jaybe

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Antwort auf Beitrag von Kira75

Ja, gibt es wenn in deinem Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist enthalten ist. Ist diese abgelaufen, hast du keinen Anspruch mehr auf das Zeugnis.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Kira75

Zeitnah, und ich würde nicht länger als 1 Jahr warten. "Früher besaß der Arbeitnehmer 30 Jahre lang einen Rechtsanspruch darauf, dass ihm ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Heute ist der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis laut GewO auf eine Frist von drei Jahren beschränkt. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis kann jedoch frühzeitig verwirkt werden, wenn der Arbeitnehmer ihn über längere Zeit nicht geltend macht. Nach einem Urteil des LAG Hamm vom 09.09.2000, Az.: 4 Sa 714/99 ist dies bereits nach einem Jahr der Fall."


Kira75

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Antwort auf Beitrag von Kira75

Lange warten möchte ich eh nicht, die Firma macht zu...., hab 17 Jahre dort gearbeitet :(


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Kira75

na dann musst du ja um so schneller reagieren.


Kira75

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Ja, Ende des Jahres ist Schluss. Wusste nur nicht, ob man vielleicht innerhalb von wenigen Wochen anfordern muss, ähnlich wie bei der Kündigungsschutzklage.....


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Kira75

Oh man, das tut mir leid. Rede doch mal mit deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung. Wenn der Laden dicht gemacht wird, möchte ja wahrscheinlich jeder AN ein Zeugnis ausgestellt haben. Beantrage es schon jetzt und dann kannst Du es dir an deinem letzten Arbeitstag mitnehmen, ggf. schon vorher. Hat auch den Vorteil, dass wenn noch was geändert werden soll/muss, dann bist Du vorort. Wenn der Geschäftsbetrieb erstmal aufgegeben wurde, dann wirst Du nur noch schwer jemanden erreichen.


Kira75

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Ich bin momentan in Elternzeit und werde es schriftlich anfordern, hab von allem auch nur per Brief erfahren, von der Schließung, der Kündigung....


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Kira75

Ja, gut. Dann würde ich es wirklich direkt machen. Ich weiß nicht was bei euch üblich ist, aber wir bekommen das qualifizierte Zeugnis immer vorab zum Lesen, bevor es dann auf die Urkunde kommt. Aber egal wie, wenn es dir nämlich nicht gefällt oder Du einen Änderungshinweis hast, dann wird das nach der Geschäftsaufgabe schwieriger.