KindlicheKaiserin
Hallo,
Wir haben uns vor kurzem ein Haus gekauft mit grossem Grundstück.
Die Vorbesitzer haben rund um den Garten eine Hecke gepflanzt, diese ist sicher 3Meter hoch.
Hinter der Hecke befindet sich aber auch noch unser Grundstück, geschätzt noch 2Meter in die Breite.
Die Vorbesitzer wollten den Garten etwas kleiner halten. Sie waren schon recht alt.
Wir renovieren gerade noch das Haus von innen. Wir können gut drin leben, sind aber halt noch nicht ganz fertig.
Wir haben 4 andere Parteien die an unseren Garten grenzen.
Letzte Woche kam die Dame von Partei 2 und klingelte bei uns. Sie sagte sie hätte vor ein paar Monaten ihre Hecke gefällt, nun käme viel Sonne bei uns hin und es würde ganz viel Unkraut zu ihr rüberwachsen. Ich solle es bitte beseitigen.
Ich bin dann mit den Kindern und meinem Mann raus und musste erstmal einen Weg durch die Hecke finden, aua.
Hinter unserer Hecke wächst tatsächlich viel Unkraut. Aufgrund der Hecke haben wir das halt nie gesehen.
Ich stand dann mit der Nachbarin Zaun an Zaun (zu ihr rüber wuchs allerdings nichts, ihr Zaun war ganz frei) ich habe ihr erklärt, dass wir drinnen noch renovieren und ich tagsüber mit Kindern und Baby allein bin. Wir würden uns drum kümmern, aber es könnte ein paar Tage dauern. Da wurde sie richtig sauer und unfreundlich.
Das unser Garten den Nachbarn nicht stören soll/darf ist mir klar. Ich fand es nur sehr schade, dass sie keine Rücksicht darauf nimmt, dass wir gerade erst eingezogen sind und auch noch Nachwuchs bekommen haben. Da geht nunmal alles nicht mehr von heut auf morgen.
Da ich aber keine Lust auf Streit habe, habe ich jemand beauftragt der sich darum kümmert.
Jetzt ist das Unkraut zumindest weg.
Beim Einzug war unser späterer Plan mal, wenn wir im Haus fertig sind, die komplette Hecke zu fällen, da wir das große Grundstück gerne nutzen möchten.
Wenn die Hecke dann weg ist, würde man die unfreundliche Nachbarin schon immer sehen, da haben wir jetzt schon keinen Bock drauf, obwohl dieses Projekt erst 2020 starten soll.
Was würdet ihr tun?
Wir hatten überlegt einen Sichtschutzzaun aufzustellen.
Soweit ich weiss muss dieser 50cm von der Grundstücksgrenze weg.
Am Ende unseres Gartens stehen 2 Grundsteine. Die zeigen uns ja quasi die Grenzen.
Der Zaun der Nachbarin steht quasi punktgenau auf der Grenze.
Hätten die ihn auch 50cm wegsetzen müssen? Das wenn ich quasi meinen Zaun setze dazwischen eine Lücke von 100cm ist und sich dort auf der Hälfte die Grenze befindet?
Kann ich jetzt meinen Zaun direkt an ihren Zaun setzen, da ihrer ja auf der Grenze ist?
Oder muss meiner trotzdem 50cm von ihrem Zaun weg?
Wo kann man sich für sowas erkundigen?
Bei einem Scheidsmann?
Dann noch etwas anderes.
Jetzt wo der Gärtner das Unkraut entfernt hat, kann ich auch mehr von Partei 3 sehen. Unsere Gärten werden quasi nur durch gemeinsames Unkraut getrennt.
Das auf unserem Grundstück wollen wir ja inkl. Hecke entfernen. Der Nachbar könnte dann einfach so rüberlaufen.
Mama meinte, da muss dann ein Zaun hin und den müssen beide zahlen.
Ist das so?
Danke fürs viele lesen
Der neue Zaun kann genau auf die Grenze gesetzt werden. Nur wenn ihr was pflanzt muss das 50cm von der Grenze weg. Da sich Pflanzen ja ausbreiten, Zäune nicht
Falsch. Erstens kommt es auf das Bundesland an und zweitens sogar noch auf die Regelungen in der Kommune. Man kann also gar nicht auf die Frage antworten ohne das Bundesland und die Kommune zu kennen. Bei uns gilt z.B. 50 cm Abstand für Pflanzen bis zu 2 m Höhe. 2 m Abstand für Pflanzen über 2 m Höhe innerorts. 3 m Abstand für Pflanzen an Grundstücken zu landwirtschaftlichen Flächen. Zaun nur ortsüblich. Da kann ein Sichtschutzzaun bereits unüblich sein. Ansonsten bis 2 m Höhe verfahrensfrei auf der Grenze, wobei die Beschaffenheit ob Stein, Beton oder Holz von Gemeinde zu Gemeinde eine Rolle spielen kann. Darüber (höher 2m) Bedarf es einer Baugenehmigung. Pflicht zum Zaunbau gibt es bei uns im Bundesland z.B. nicht. Wer keinen will und braucht (Hunde, Hühner, Teich usw.) muss nicht einfrieden. Will der Nachbar einen Zaun, so muss er ihn zahlen. Komplett. Nix mit der Kostenteilung. BG
Geh zum örtlichen Bsuamt und lass Dir alle Regelungen geben, die für Euer Grundstück und auch die Nachbarn gelten.
Die Frage ist , wer Einfriedungspflicht hat.
Haben beide Parteien eine Einfriedungspflicht, könnt ihr einen gemeinsamen Zaun auf die Grenze setzen und die Kosten werden geteilt. Sowohl die Anschaffungs- als auch die Instandhaltungskosten. D.h. ich würde vor dem Kauf unbedingt Rücksprache halten, welcher Zaun es wird, sonst steht der nächste Nachbarschaftsstreit ins Haus (zu teuer, zu teuer/aufwändig in der Instandhaltung....)
Zudem gibt es für Zäune normalerweise recht niedrige Maximalhöhen, bei uns 1,20 oder 1,50 m , also kein richtiger Sichtschutz.
Um bis auf 1,80 m hochzugehen muss man hier auch ein paar cm Abstand haben, die Kosten können dann aber auch nicht mit dem Nachbar geteilt werden.
Höherer Sichtschutz wie 1,80 m ist hier nicht erlaubt, außer in Form einer "bunten Schmetterlingshecke", die dann aber mindestens 50 cm Abstand braucht.
Buchs-u.ä. Hecken dürfen hier nur x%der Grundstückseinfriedung betragen, damit will man grüne Mauern verhindern. Usw... aber was für Euch gilt, musst Du auf dem örtlichen Bauamt erfragen.
Und die 3 Meter hohe Hecke .... vl wollte die Vorbesitzerin nicht "einen kleineren Garten" sondern hat es als einzige Chance gesehen, die Nachbarin nicht sehen zu müssen?
Denn mit weniger als 2 m Abstand darf man vielleicht (je nach Vorschrift) die Hecke auch nicht so hoch wachsen lassen?
Ich würde erst mal 1, 2 Jahre wohnen und leben auf dem Grundstück bevor ich einen "Schutzwall" einfach mal abreisse...
Es kommt auch auf dein Bundesland an wo du wohnst. Bei uns wäre es im Nachbarschaftsgesetz NRW nachlesbar. Der Schiedsmann ist eine offizielle Streitschlichtstelle in NRW um Gerichte zu entlasten. Also da geht man in festgefahren Situationen hin. In NRW muss man den Zaum halb mitbezahlen in der Grundausstattung sprich Maschendraht. Lasst euch nicht zuviel gefallen und schafft eich eine Rechtschutzversicherung an
Den Tipp mit der Rechtsschutzversicherung einfach mal so halte ich für gewagt. Falls Ihr dennoch daran denken solltet, macht Euch genau kundig, ob die Versicherung auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten greift. Meistens ist das nämlich nicht der Fall, weil Fass ohne Boden. Scheidungen und Familienangelegenheiten werden z.B. nämlich auch nicht versichert. Aus gutem Grund...
Ich bin in meiner Nachbarschaft froh,eine Rechtschutz zu haben. Unsere Nachbarn haben uns kurz nach Einzug zum Schiedsgericht geladen und ich möchte da den juristischen Beistand nicht missen bei den Leuten.
Bitte schreibe mir, dass Eure Rechtsschutz das tatsächlich beinhaltet. Haben sie bezahlt? Und was zahlt Ihr für die Rechtsschutz, die das beinhaltet? Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass solche Streitigkeiten nicht automatisch gedeckt sind. Wenn das bei Euch so ist, umso besser.
Wir haben sie extra abgeschlossen wegen der Nachbarn. Sie deckt allerdings Verkehr,Arbeit und Privat ab. Ohne Selbstbeteiligung und kostet 360€ im Jahr. Hab sie aber nach Hausrenovierung und Autokauf schon eingesetzt.
Danke. Dafür zahlt Ihr mehr als normal. Lohnt sich aber und aufs Jahr verteilt ist es dann auch nicht mehr sooo viel. Ich sollte unsere nochmal überprüfen lassen.
Wir haben eine Rechtschutzversicherung. Die hat uns schon gut geholfen. Aber die Nachbarn verklagen, will ich ja nicht. (Noch nicht) :D
Also ich würde die Hecke lassen, denn diese ist Sichtschutz und Lärmschutz. da Ihr ja kleine Kinder habt. Da ist also schon Ärger vorprogrammiert, wenn die Kinder spielen und die Nachbarin nur beim Unkraut schon so reagiert. Wenn Ihr wissen wollt, ob alles seine Richtigkeit hat, müsst Ihr beim Katasteramt anrufen welches für euer Grundstück zuständig ist. Wir haben auch einen Zaun komplett ums Grundstück und auch am Grundstein, da es was anderes ist wie ein Sichtschutz ist. Und nein der Nachbar müsste sich nicht beteiligen, es ist eure Sache das Grundstück einzuzäunen oder eben so zu lassen.
.... wenn beide Parteien eine Einfriedungspflicht haben, werden die Kosten geteilt. Ob aber eine Pflicht besteht, weiss nur das Bauamt (Rathaus).
Hallo KindlicheKaiserin,
eine 3m hohe Hecke zu einer unfreundlichen Nachbarin würde ich auf keinen Fall fällen, sondern gut pflegen. Sie hat nämlich Bestandsschutz, da sie nun ja schon so hoch ist und sich bis dahin niemand beschwert hat. Der neue Sichtschutz, Hecke oder Zaun, könnte nicht wieder so hoch werden (Richtwert ist meist 1,20m, manchmal 1,50m). Also bitte nicht voreilig so einen Schatz entfernen! Auch die anderen Nachbarn würde ich erst mal kennenlernen, bevor man da aktiv wird.
Abgesehen davon sind solche Hecken eine gute Spiel- umd Versteckmöglichkeit für Kinder. Der Garten ist groß, schreibst Du. Vielleicht gestaltet Ihr ihn so, wie er ist, erst mal in Ruhe und lasst die Hecke anfangs so, wie sie ist? Ihr habt ja eh erst mal henug Arbeit und Kosten.
Zur Reaktion der Nachbarin: Sie will ihre Ruhe und sieht sich nicht für Eure Lebenssituation verantwortlich. Das kann man finden wie man will; ändern könnt Ihr sie nicht. Da ist es doch die beste Vorgehensweise, sich korrekt zu verhalten, freundlich unverbindlich über den Gartenzaun guten Tag, guten Weg zu wünschen und sie ansonsten als wenig hilfreich zu ignorieren. Damit kommt man am besten klar. Streiten und diskutieren bringt nur Ärger und macht einem das Leben schwer. Insofern ist es ein guter Ansatz, Dich beim örtlichen Bauamt nach den gültigen Nachbarschaftsregeln zu erkundigen und sie gut zu kennen.
VG Sileick
Auch der Bestandsschutz ist in jedem BL anders geregelt. Bei uns greift dieser erst wenn rechtswidrig gepflanzte Pflanze 2 m Höhe erreicht hat und ab diesem Tag 5 Jahre vegangen sind, ohne das es der Nachbar monierte.
Guter Hinweis! Ein Grund mehr frei nach dem Motto "Never touch a running System" zu verfahren. Je nachdem, aus was für Pflanzen die Hecke besteht, wird es schon ein paar Jährchen (mehr als 5) gedauert haben, so hoch zu wachsen. Der Abstand zu den Nachbarn schafft zusätzlich die Möglichkeit, die Hecke auch zur Nachbarseite hin gut zu bändigen, und verringert meist Kürzungsansprüche der Nachbarn.
Schieb noch ne Erklärung nach. Die 2 m Höhe betreffen unser BL, wenn die Pflanze im Abstand von 50 cm bis 1,99 m Abstand gepflanzt wurde. Ab da dann 5 Jahre... Bei einer Pflanze mit Pflanzabstand 20 cm zur Grenze beginnen die 5 Jahre Frist also sofort :-) Wir haben zum Beispiel ein Grundstück gekauft, wo sogar fast auf die Grenze gepflanzt wurde. Wir überlegen 3 x ob wir den Baum wirklich fällen :-) LG
Man kann natürlich auch einen Nachbarschaftstreit "füttern" Hier ist es sehr gut erklärt: https://www.pina-design.de/informationen/blog/rechtliche-anforderungen-sichtschutz-zaun-mauer-hecke
Ich finde ja auch immer, man sollte nicht vergessen, das ein zu hoher Zaun, oder eine hohe Hecke, auch für potentielle Einbrecher ein super Sichtschutz ist! Die werden dann nämlich auch nicht gesehen! Sowas sollte man, auch wenn man hofft das sowas nie passiert, immer im Hinterkopf behalten.......
Hallo, aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen: KEIN Nachbar hat Verständnis für dich, wenn ihm irgendwas nicht in den Kram passt. Ob du gerade ein Baby bekommen hast, tagsüber alleine mit Kleinkindern bist (wie in eurem Fall), sich das Ehepaar gerade getrennt hat (im Bekanntenkreis erlebt) oder Ehemann schwer krank ... wenn´der Nachbar sich und sein eigenes Grundstück belästigt glaubt, gibt´s kein Verständnis für eure Lage und keine Nachsicht. Wahrscheinlich hat diese Nachbarin aus Respekt für die alten Vorbesitzer den Mund gehalten und abgewartet ... aber jetzt seid ihr ja da! Ich glaube auch nicht, dass es persönlich gegen euch geht. Da wird sich lange Unmut und Unzufriedenheit aufgestaut haben. Geht mal zur Gemeinde und erkundigt euch und / oder googelt mal nach Nachbarrecht eures Bundeslandes. Ich würde die Hecke auch stehen lassen ... und glaubst du wirklich das Abholzen der Hecke schützt vor Einbrechern und wenn ihr so "tolles" Verhältnis zur Nachbarschaft habt, rufen diese die Polizei bei Verdacht auf Einbruch oder ähnlichem? LG Streuselchen
Ich hab mir jetzt mal alle Beiträge durchgelesen und werde es auf mich wirken lassen.
Nach dem lesen denke ich bisher, dass ich die Hecke lassen werde, ich werde sie aber iwann etwas kürzer und ordentlicher schneiden lassen.
Hinter der Hecke, also zur bösen Nachbarin hin, kommt viel Sonne hin. Vllt setze ich mir da mein iwann mal geplantes Hochbeet hin.
Nachbar 3 kenne ich seit 15Jahren und Nachbar 4 seit 30Jahren, da läuft alles super. Mit denen kann man auch reden. Die haben zB auch beim Einzug geholfen. Wir besprechen immer alles. Wir hatten zB Umbaumaßnahmen am Haus, da war teilweilse etwas von Nachbar 4 blockiert - alles kein Problem.
Zu dem User der das mit dein Einbrechern geschrieben hat: wir haben an sich ein freistehendes Haus. Nur die Gärten grenzen aneinander. Ich glaube man würde es nachts leider eh nie mitbekommen, wenn es einer versucht.
Zum Glück ist unser Haus sehr hoch gebaut. Sollte er durch ein Fenster reinwollen, braucht er eine 2 Meter hohe Leiter, ob sich das lohnt
Die Haustüren sind spezielle Sicherheitstüren. Keine Ahnung, ob man da gut einbrechen kann. Kenne mich da nicht so aus. Aber um das Diebesgut wegzutragen, muss man auch viele Treppen laufen.
Ich finds schon immer mit den Einkaufstüten viel.
Bargeld und Schmuck findet man hier nicht. Aber das weiss ja keiner.
Ja. Die Vorbesitzer haben es gemacht um den Garten zu verkleinern. Das sind 800qm und die gingen beide auf die 80 zu.
Wir hatten uns auch mal mit denen unterhalten.
Ja, ich denke viele von euch haben recht. Vllt lassen wir die Hecke einfach stehen und machen und wenn die Vogelschutzzeit um ist einen kleinen Durchgang durch. Zur bösen Nachbarin hin sind es sicher gute 20-30qm die ich dann verschenke. Da setze ich dann lieber ein Hochbeet oder so hin.
Ich überleg mir mal was.
Ist ja auch erstmal nur ein Gedankenprojekt.
Aber ich bin leider ein Mensch der immer schon vorab alles wissen muss und schonmal grob im Kopf plant.
Ich danke euch für eure bisherigen Antworten.
Das war sehr nett.
Also erkundigen kannst du dich im Rathaus. Meine Eltern hatten auch mal Probleme mit einer Buchsbaumhecke im Vordergarten, weil die Leute, die davor geparkt haben, immer reingefahren sind und so die Hecke zerstört haben. Meine Mutter ist dann ins Rathaus gegangen und hat sich da an die richtige Abteilung verweisen lassen. Außerdem ist der Garten hinten auch eingezäunt. Aber da hat sich niemand die Kosten geteilt. Eine Seite hat der eine Nachbar gestellt, die andere Seite meine Eltern. Die dritte Partei hat nichts dazu getan. Es ist nur untereinander abgemacht, dass sich jeder um die Seiten von seinem Grundstück kümmert, sprich neu streichen oder so.
Hallo noch einmal, Ergänzung zum Thema Zaun: Das ist ganz eindeutig in den Satzungen geregelt. Hier z.B. hat der Nachbar die Seite, die vom Eingan des Grundstücks rechts liegt, einzufrieden. Haben beide die rechte Seite aneinander liegen, weil die Eingänge von anderen Siten kommen, müssen sie sich die Kosten teilen. Wer links einen Zaun möchte, wo der Nachbar auch seine linke Seite hat, muss sich mit dem Nachbarn einigen. Find dich mal raus, wie bei Euch da die Vorschriften sind! Ist schon gut zu wissen. :-) VG Sileick
"Das ist ganz eindeutig in den Satzungen geregelt." Nö. Eben nicht überall. Bei uns gibt's die Vorgabe in der Bauordnung (Landesrecht) ab welcher Höhe zum Beispiel die Einfriedung baugenehmigungspflichtig ist. Weiteres regelt im gesamten Bundesland ein Nachbarrechtsgesetz. Dort steht dann zum Beispiel, dass der Zaun auf die Grenze gesetzt werden darf. Ebenso ist die Frage der Kosten dort geregelt: Herstellungs- und Unterhaltungskosten trägt der Errichter. Pflanzabstände sind dort auch geregelt. Hatte es gerade mal auf und muss meinen Beitrag von oben korrigieren. Der § mit den 5 Jahren wurde aufgehoben. Es gelten jetzt 3 Jahre Frist. Kommunen können Einfriedungen z.B. zusätzlich im Bebauungsplan regeln. Z.B. Höhe und Beschaffenheit. Dies steht im §10 Abs. 1 BauGB (= Bundesrecht) Ein Bebauungsplan ist eine Satzung aber nicht alle Kommunen haben einen Bebauungsplan... es steht also nicht eindeutig immer in einer Satzung ;-) Lg
Du kennst Dich mit den genauen Fachbegriffen ganz sicher besser aus als ich. Was ich damit nur sagen wollte, war, dass diese Dinge normalerweise recht klar geregelt sind und es wichtig ist, sich dazu kundig zu machen. Mit der Sachlage in der Hinterhand kann man einfach selbstbewusster agieren, auch wenn ich immer dazu raten würde, so wenig wie möglich Streit mit den Nachbarn zu verursachen, und wenn es auch durch Prinzipienreiterei wäre und man Recht hätte. Ich bin sicher, sie wird sich umfassend informieren. Und eine nervige Nachbarin hält man aus, so lange sie einem nicht nachstellt und ggf. dauerhaft aktiv lästig wird. Das ist der Vorteil am freistehenden Einzelhaus. Zur Not heckt man sich in diese Richtung ein und sorgt dafür, dass die eigene Hecke nicht über die Grenze wächst. Darum würde ich übrigens immer Hecken so pflanzen, dass dahinter noch ein Gang zum Schneiden bleibt. Wer weiß, was die Nachbarin vorher mit den Nachbarn aushalten musste, um jetzt so zu reagieren. Wir haben hier z.B. das zweifelhafte Glück, nach drei Seiten einen Zaun zu unterhalten, obwohl wir es nur nach einer Seite müssten. Auf allen vier Seiten des Grundstücks wohnen Nachbarn. Der Zaun war schon vor uns da. Eine Seite müssen wir unterhalten, die anderen unterhalten wir, weil es niemand machen will und der Zaun schon da ist. Sich aber jetzt deswegen zu streiten? Das macht keinen Sinn und ggf. viel Ärger. Wir versuchen ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn zu pflegen, ggf. nehmen wir dafür auch mal Mehrkosten oder Mehrarbeit in Kauf. Langfristig ist das billiger und viel besser für den Seelenfrieden. :-)
Achso :-D Entschuldige, ich dachte Du meinst tatsächlich eine Satzung .
Du meintest aber generell, irgendwo steht's bei Euch
Ja, irgendwo wird es stehen und das Bauamt kann am Schnellsten sagen wo :-)
Unseren Grundstücksnachbarn interessiert es zum Glück auch nicht. Wir haben einen Eigentümer auf zwei Seiten, der ist weit weg und bei dem sieht's aus wie bei Hempels. Sichtschutz wächst bereits. Zu den anderen Seiten ist Feld.
Stimme Dir bzgl. Nachbarn voll zu
.
LG
Unser Grundstück hat auch knapp 800qm und ist nach 3 Seiten gut eingewacshen (schon bei Kauf damals). EIne Seite Hecke ca 2,50m hoch und hinten und rechts Mischbeflanzung 2,50-3.50m hohe Bäume und Büsche. Damit verlieren wir, weil es breit gepflanzt ist auch locker 2m in jede Richtung, was natürlich, da es bis zur Grenze geht nichts ausmacht bzw einfach einen schönen Sichtschutz bietet zu allen Seiten. Und den Nachbarn gefällt es auch gut so. Mein Vorschlag bei dir wäre erstens sich nicht über die Nachbarin ärgern. Wenn die so pieselig ist, mach halt ab und an das Kraut an der Grenze weg bevor es rüber wächst. Und lass zu der Seite bloß die Hecke als Sichtschutz erstmal stehen! Erkundige bei euch, was vorgeschrieben und erlaubt ist. Zum Zaun: Hier zahlt man das komplett selber wenn man einen bauen möchte und es gibt auch keine Einfriedungspflicht, Das haben wir auch auf allen 3 Seiten gemacht bzw mit Vorgarten waren es 4 Seiten als wir unseren Hund geholt haben. Die Nachbarn rechts von uns haben dann freiwillig selber einen Zaun gezogen, weil sie das eh schon immer vorgehabt hatten und somit selber entscheiden konnten was für einen - da haben wir nicht nein gesagt - 1,60m hoch ist der (höher ist hier aber auch erlaubt) Ein Zaun kommt hier direkt auf die Grenze. Ich würde zu der komischen Nachbarin einen Zaun ziehen um klare Grenzen zu schaffen und vor diesem eine neue Hecke oder was auch immer pflanzen. Je nachdem wie hoch bei euch erlaubt ist, würde ich , wenn du es in den nächsten Jahren hoch genug hast, die alte Hecke davor entfernen (sofern ihr dann immer noch genug Sichtschutz habt). Oder einfach Zaun ziehen und du machst dir da ein tolles Hochbeet hinter und einen kleinen Durchgang dazu in die alte Hecke und lässt die dauerhaft stehen. 3m ist schon toll. So hoch wirst du eine neue Hecke nicht wachsen lassen dürfen sobald Beschwerden komen. Da du mit den Nachbarn links und rechts anscheinend gut kannst, überleg dir was du möchtest und ob man da was nettes findet, was beide Seiten mögen. Ich persönlich mag es nicht wenn man in meinen Garten gucken kann und würde erstmal neu Pflanzen so grenznah wie geht und so hoch wie erlaubt und dann in ein paar Jahren die alte Hecke weg tun.
Auf jeden Fall Hecke erhalten. Wir haben hier die eine Seite etwas schwierigere Nachbarn im hohen Alter. War gerade mit KS aus dem KH heraus da kam schon die frage, wann ich denn das Unkraut entferne und Rasen mähen. Meinte auch, das muss etwas warten ich wäre jetzt gerade wegen KS nicht so wirklich dazu in der Lage. Habe es jetzt nach dem Wochenbett das Unkraut in Angriff genommen was ihr nicht schnell genug war, aber mir egal. Mann hatte den Rasen wöchentlich erledigt. Ich schreibe denen nicht vor wie sie ihren Garten zu pflegen haben, also nehme ich mir das Recht heraus in unserm zu machen was und vorallen wann wir wollen. Muss sie mit leben. Wie wir mit ihren Biergarten mit 3mm rasen und schotterpiste im Vorgarten. Ach ja, das Unkraut war zu über 90% Rasen, ein wenig Löwenzahn, reichlich wilde Erdbeeren und einige halme ackerschachtelhalm. Der zieht sich gerade durch die ganze Siedlung. Zu verdichtete Böden und zu kalkarm.
Ich hab mal gegoogelt wegen dem fehlenden Zaun zu Nachbar 3 hin. So gilt es für mein Bundesland inkl. der Stadt in der ich lebe.

Schaut auf jeden Fall auch in den Bebauungsplan. Wir haben einen ortsüblichen Zaun gesetzt (Maschendraht, 1,20 hoch) und mussten nachträglich einen Bauantrag für einen Teil davon stellen. Hatten übersehen, dass das laut Bebauungsplan verboten war.
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