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Zahlung vom Jobcenter

Zahlung vom Jobcenter

Lucky_

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Hallo, ich habe mal eine Frage ... meine Schwester bezieht Hartz 4 und hat seit dem 21.08. eine unerklärbare Summe auf ihrem Konto vom Jobcenter. Darf sie diese Summe (eine beträchtliche) abholen oder sollte sie lieber Montag mal anrufen, denn ich hab ihr gesagt, es könne sich, da sie ja immerhin kein Bescheid darüber hat, um einen Fehler handeln... Oder kann es sein, dass ein Bescheid noch nachkommt ? Sie hat es auf jeden Fall erstmal auf dem Konto gelassen, denn da hat man ja doch ein bisschen angst ( fühlt sich wie stehlen an ) Aber ihre Freundin meinte, hole es doch ab, das wird wohl ne Nachzahlung sein usw.. Zum Glück hört sie bis jetzt auf mich. Habt ihr auch mal ein Fall gehabt, mit einer höheren Nachzahlung und Tage später einen Bescheid oder garkeinen? Also wir rätseln ein wenig Liebe Grüße Lucky


pothi

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Antwort auf Beitrag von Lucky_

wie es sich mit solchen zahlungen handhabt weiß ich nicht, dennoch steht ihr das Geld ja anscheinend nicht zu. ICH würde es nicht ausgeben, denn das jobcenter kann und wird es zurückfordern.


Lucky_

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Antwort auf Beitrag von pothi

Ich denke, sie wird auch Montag lieber mal anrufen. Liebe Grüße Lucky. P.s: Sie hatte es erst heute auf dem Konto entdeckt daher kann sie auch erst am Montag fragen


emres

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Antwort auf Beitrag von pothi

Warum hat sie keine info über ihre zustehenden zahlungen? Nachzahlung müsste sie ja zumindest erwarten. Oder sie müsste wissen, dass sie demnächst mehr bekommen muss. Wenn sie nicht bescheid weiß, wird es wohl ein fehler sein. Wie immer der zustande gekommen ist! Hebt sie das geld ab, kann sie machen, und es war nicht rechtens ihres, dann muss sie es zurückzahlen. Egal ob abgehoben oder nicht. Lg


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von Lucky_

Sie soll Fragen wenn sie unsicher ist und ja der Bescheid kann auch später als das Geld da sein.


nicole-fiona

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Antwort auf Beitrag von Lucky_

wenn denen der fehler auffällt buchen die es einfach wiedser ab.


MaMa3+1

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Antwort auf Beitrag von nicole-fiona

Wie die Buchen das einfach wieder ab ? dazu haben die gar keine Berechtigung. Montag Anrufen und sollte es so sein das es ihn nicht zu steht muss sie das zurück überweisen.


mamavonhier

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Antwort auf Beitrag von MaMa3+1

ich beziehe kein hartz 4 und kann bei dem thema selbst nicht mitreden, aber von einer guten freundin weiß ich: ja... die buchen zuviel überwiesenes geld auch gerne mal zurück, bzw buchen ab.... das kann schon mal vorkommen.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von mamavonhier

Überwiesen ist überwiesen, da hat das Jobcenter nicht mehr Rechte als andere Überweiser auch. Es ist ja schließlich keine Einzugsermächtigung der Schwester, die sich beim Jobcenter bedient... Nein, Montag nachfragen. Hebt sie es ab und es war ein Fehler, kann das Jobcenter zurückfordern und bis 30% des Regelsatzes monatlich aufrechnen, das kann ganz schön ins Auge gehen. Deshalb, lieber vor Abhebung Infos ziehen. Ralph


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von Lucky_

Sie muss doch wissen, ob ihr eine Nachzahlung o.ä. zusteht. Wenn nicht, dann wird sich das JC die Kohle sicher zurückholen.


Lucky_

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Also sie hat ja leider kein Bescheid bekommen und im aktuellen Bescheid über Leistungen die bezahlt werden, steht auch nichts drin. Wenn es sich um ein Fehler handelt, wird natürlich zurück überwiesen. LG Lucky


Fru

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Antwort auf Beitrag von Lucky_

Wann hat sie den Antrag gestellt? Wann ist das Geld eingegangen...daran kann man doch dann erkennen, ob das eine Nachzahlung sein könnte....wenn sie im Januar beantragt hat und bis jetzt noch kein Geld bekommen hat, kann es ne Nachzahlung sein (das mit dem Januar ist selbstverständlich übertrieben!!!) wenn sie Anfang August beantragt hat und jetzt Geld kommt, kann es ja keine Nachzahlung sein...Du verstehst?!?!


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von Fru

Aber eine "beträchtliche Summe"? Wieviel ist das denn dann? Das müsst man doch wissen, ob das einem zusteht?