nest118
...., dass man ab einem gewissen Monatsgehalt das Kindergeld zurück zahlen muss? Ich hab heute zum ersten Mal davon gehört und finde es ok. Wer 13.000 € und mehr im Monat verdient, ist darauf ja eh nicht angewiesen. LG
Mehr als richtig.
Häh? Wo steht das? Kindergeld bekommt jeder! Hat sich nicht sogar ein Michael Schumacher das damals sogar erklagt?!
gemeint ist nämlich die einkommensgrenze des kindes.. für das kindergeld beantragt wird jeder bekommt kindergeld, auch die reichen, ist leider so, ob wir das richtig finden oder nicht
Meine ich doch auch....
ja, wusste ich. Angewiesen auf das Kindergeld ist man aber auch mit weniger als 13.000 € Monatsgehalt nicht.
wer sich um so etwas Gedanken machen muss braucht KG nicht wirklich
weil ich weiß, daß z. b. ein michael schumacher kindergeld aus deutschland bezieht, weil er seinen erstwohnsitz nach wie vor in deutschland hat. allerdings spendet er das geld. http://www.t-online.de/eltern/familie/id_59706236/kindergeldanspruch-2013-wer-hat-ansprueche-auf-das-kindergeld-2013.html
Nee wusste ich nicht, finde ich aber ok.
13.000 € im Monat wäre ja ein Traum.
ich bin zwar auch euerer meinung, wer so viel geld hat, braucht das kindergeld nicht. aber dem ist nicht so. auch wohlhabende Promis bekommen kindergeld, soweit sie kinder haben ;D die meisten spenden es zwar, aber ihnen steht es auch zu.
aber eigentlich spendet es dann doch der Staat. sie bekommen es vom Staat und brauchen es nicht, also reichen sie es durch. ist zwar ok, aber ich finde, dann sollte es der Staat doch gleich für sinnvollere Sachen ausgeben.
Naja, wovon wird denn das Kindergeld gezahlt? Wohl auch von Steuergeldern, oder? Also fließt das Geld wieder zurück. Klar kann man darüber streiten, ob "reiche" Menschen Kindergeld benötigen. Aber wo zieht man da die Grenze? Und wieso sollte einem Menschen, der sich vielleicht durch jahrelanges Studium sein Wissen und den anschließenden Job hart erarbeitet hat, das Geld nicht zu stehen, dafür aber einem Langzeitarbeitslosen, der sich noch nicht mal um einen Job bemüht? Nicht jeder Reiche hat einfach nur geerbt.
Ist da das Brutto gemeint? Wo kann man das nachlesen? Ich fände das voll in Ordnung, glaube es aber nicht.
Befindet sich das volljährige Kind in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, kann es bis zu ca. 11.150 Euro verdienen, ohne die Freigrenze von 8.004 Euro zu gefährden. 11.150,00 € – 2.230€ (Sozialversicherung ca. 20%) – 1.000€ Werbungskostenpauschale nach § 9a EStG = 8.000 € (< 8.004 €) Quelle: Kindergeldkasse Die Einkommensgrenze bezieht sich wohl eher auf das Gehalt des Kindes, für das Kindergeld beantragt wurde.
Frühere Einkommensgrenze[Bearbeiten] Jahr Einkommensgrenze bis 2001 14.040 DM (7.179 €) 2002 – 2003 7.188 € 2004 – 2009 7.680 € 2010 – 2011 8.004 € ab 2012 Grenze entfällt Eigene Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes konnten zum Verlust des Kindergeldes führen, wenn diese eine bestimmte Grenze überschritten (siehe unten). Seit dem 1. Januar 2012 ist diese Einkünfte- und Bezügegrenze entfallen.[8][9][10] Die Grenze für eigene Einkünfte und Bezüge jährlich gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG betrug 8.004 € (2010 bis 2011). Bestand der Kindergeldanspruch nur während eines Teiles des Kalenderjahres, wurde die Einkommensgrenze nach vollen Kalendermonaten berechnet. Ebenfalls nach Monaten (also Zwölfteln) bemessen wurde der Arbeitnehmerpauschbetrag und die Kostenpauschale. Zu den eigenen Einkünften des Kindes zählten alle Einkünfte des Kindes. Einkünfte sind steuerpflichtige Überschüsse, Gewinne oder Verluste aus einer der sieben steuerlichen Einkunftsarten. Eigene Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, soweit sie nicht schon in den steuerpflichtigen Einkünften enthalten sind; diese Bezüge dürfen um eine Kostenpauschale von 180 € gekürzt werden. Beiträge für vermögenswirksame Leistungen (VL) konnten nicht vom Einkommen abgezogen werden.[11] Wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nach Abzug der im Folgenden genannten Beiträge höher waren als die Einkommensgrenze, bestand kein Kindergeldanspruch: das für das laufende Jahr bereits erhaltene Kindergeld musste komplett zurückgezahlt werden. Arbeitete das Kind allerdings in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, so bestand in dieser Zeit kein Kindergeldanspruch, sodass das Einkommen aus dieser Zeit nicht in die Berechnung des Kindergeldes für die übrigen Monate des Jahres einging.[12][13] Im Juli 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass es eine Verfassungsbeschwerde zum Grenzbetrag beim Kindergeld nicht zur Entscheidung annimmt, unter anderem mit der Begründung, dass diese Regelung den Vollzug der betroffenen Norm durch die Finanzverwaltung erheblich vereinfache.[14] http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld_(Deutschland) Ist an mir vorbei geflogen.
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