Melli130
Folgendes: Montag Massivholztisch gekauft und abends aufgestellt. Festgestellt, dass die Tischbeine viel heller sind als die Tischplatte. Dienstag mit Händler gesprochen, der wollte es nicht glauben, auch nicht anhand der Fotos, somit mussten wir die ca 30-35 km zum Händler nochmal fahren, um das im Original zu zeigen (haben ein Tischbein mitgenommen) Händler hat es dann auch direkt eingesehen und sich an den Hersteller gewandt. Hersteller meinte heute, es wäre wohl vergessen worden, die Tischbeine zu ölen. Hersteller schickt uns Öl zu und wir sollen die Beine selbst ölen. Wenn es nicht besser wird, nochmal melden. So, wir haben jetzt den Aufwand, dass wir hinfahren mussten (sind immerhin ca 70 km insgesamt), weil uns trotz Fotos nicht geglaubt wurde und nun sollen wir die Tischbeine selbst ölen. Würdet ihr vom Händler eine Entschädigung in Form eines Gutscheines oder ähnliches verlangen? Tisch hat 289 € gekostet.
ja würde ich
Ihr sollt den Tisch selber ölen??? ich hätte den ganzen Tisch zurückgebracht und einen neuen, einwandfreien verlangt oder dass sie alles einschicken, Entschädigung würd ich auf jeden Fall versuchen LG
Nunja, um den Tisch zurückzubringen, müssen wir etwas Aufwand betreiben. Unser Sohn muss dann irgendwie untergebracht werden (Tisch ist 140 cm), da er sonst nicht ins Auto passt. Ausserdem ist so ein Massivholztisch ganz schön schwer und mein Mann würde mich sicherlich nicht tragen helfen lassen....
Was war da für ein Laden?
ich würde das verlangen. Wir hatten mal nen ähnlichen Fall ikea, wir haben für jeden gefahren km 30 cent bekommen. also 0,3x 70 = 21 Euro
Da muss man als Käufer normal nicht drauf ansprechen.
Demnächst muss man sich sonst den Tisch noch aus dem Holz Klotz schnitzen....
Frag nach wenn du von ihm nichts angeboten bekommst.
LG
Mein Mann meint, wir sollen es dabei belassen, wenn es mit dem Ölen klappt....
Hatte ich erwähnt, dass mein Mann ein sehr friedliebender Mensch ist
Würde den wieder abholen lassen hallo du bist doch der kunde die haben das wieder gerade zubiegen
mach Rabatz - die Ware ist nicht wie bestellt und entweder sie machen einen kostenlosen Umtausch inkl. Lieferung oder Du verlangst einen Preisnachlaß von mind. 10% des Warenwertes - evtl. auch 20% kommt drauf an wie Durchsetzungsstark Du bist. Wir haben uns vor 1 Jahr auch einen neuen Tisch gekauft - Lagerware nicht das teuerste können wir innerhalb 1 Woche abholen . o.K. alte Eckgarnitur verkauft - wollte jemand haben - angerufen ob ich den Tisch holen kann- neee der ist nicht da - nach 2 Wochen wieder wo ist der tisch wir essen am wackeligen Gartentisch: Och der braucht noch muss noch angeliefert werden - Da bin ich hochgegangen habe alle miteinander zur Schnecke gemacht dass wenn ich ein Lagerteil bestellt ich nicht 6 Wochen drauf warten will sonst wäre es kein Lagerteil - sie meinten ich könnte ja das Ausstellungsstück habe- wollte ich aber nicht also bekam ich einen Preisnachlas von 20Euro - allerdings kostete unser Tisch einen hudertet weniger wie Eurer. Also mach Rabatz - der Vertrag kam nicht korrekt zu stande weil die Ware fehlerhaft ist Du hast das Recht dazu. Der Laden muss nicht austauschen er kann auch ausbessern - aber auf seine Kosten. Gruß Birgit
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