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wuaaahhhhh, aufregen muss

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wuaaahhhhh, aufregen muss

susu75

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Wir bekamen heute einen Anruf unseres ehemaligen Vermieters, der folgende Dinge beanstandete und kostenpflichtig ausbessern möchte: - winzige Löcher in den Fensterrahmen durch Plissees - 6 Bohrlöcher in den Fliesen im Bad Wir haben dort 8 JAHRE gewohnt; haben renoviert und sogar die Fenster bei Auszug geputzt. Ist es nicht normal, dass man mal ein Loch bohrt??? Zunächst wollte er tatsächlich die Fensterrahmen für schlappe 600 Euro austauschen lassen Jetzt sollen die Löcher doch "nur" fachgerecht verschlossen werden. Kostenpunkt für Arbeitslohn 200 Euro! Es handelt sich um WINZIGE Punkte am Rahmen, die man ohne Probleme mit ein wenig Kitt unsichtbar machen kann. Ist das rechtens?????


minimann

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Antwort auf Beitrag von susu75

hmm...hab ich leider nicht wirklich ahnung. aber im aktuell kann dir vielleicht der eine oder andere informationen geben. ist das nicht schon ne weile her, das ihr da ausgezogen seid? da wurde doch die wohnung übergeben.


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von susu75

Habt ihr eure Kaution schon bekommen? Gab es ein Wohnungsübergabeprotokoll? Abnutzungsspuren muss der Vermieter hinnehmen (auch Bohrlöcher in den Fliesen)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

das ist auch erst einmal das, was ich fragen wollte. Wann seid ihr ausgezogen? Übergabe?


taram

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Antwort auf Beitrag von susu75

Löcher muss der Mieter bei Auszug wieder verschließen, auch im Fensterrahmen. Im Bad gibts wohl sogar ne Anzahl der Löcher - ist diese überschritten, heißt es neue Fliesen. Anbieten, dass du diese Löcher selbst ausbesserst - viel Glück


susu75

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Antwort auf Beitrag von taram

kann man das irgendwo nachlesen? Vermieter war damals bei Übergabe verreist und hat jemanden beauftragt. Protokoll wurde penibel geschrieben. Kaution haben wir noch nicht zurück...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von susu75

Wurde es denn im Protokoll vermerkt und habt ihr die Mängel unterschrieben?


Mitglied inaktiv

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susu75

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ja klar. Der hat jeden Kratzer festgehalten. Es wurde alles notiert. Die Frage ist, ob diese "Mängel" nicht normaler "Verschleiß" sind und ob es wirklich rechtens ist uns das kostenpflichtig aufzubrummen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von susu75

Wenn die Mängel dokumentiert sind und die Reperaturen im Mietvertrag stehen, werdet ihr wohl zahlen müssen. Gibt es einen Mieterverein bei Euch in der Nähe? Vielleicht kann er was machen, kennt den Vermieter oder so. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/fliessen.htm


susu75

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ah super, danke! Nunja, dann scheint es wohl rechtens zu sein. Ich finde es dennoch irgendwie ärgerlich, dass das so kleinlich begutachtet wird. Wenn ich bedenke, wie sie Wohnung meiner Schwiegermama oder meine alte Wohnung bei Einzug aussah!!!!


Mami-Franzi19

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Antwort auf Beitrag von susu75

Guck im mietsvertrag rein. Bei mir steht das wir nur in den Fugen bohren dürfen und nicht direkt auf den Fliesen z.b. Die Löcher im Fensterrahmen haben wir damals einfach mit etwas silikon zugemacht, da hat keiner was gesagt


susu75

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Antwort auf Beitrag von Mami-Franzi19

ich denke halt, dass geringe Abnutzungserscheinungen nach 8 Jahren wohl hinnehmbar sein müssten. Die Wohnung sah wirklich aus, wie frisch saniert.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von susu75

diese mängel hätten im abnahmeprotokoll vermerkt werden müssen der die abnahme gemacht hat, hat das ja so abgenommen und unterschrieben


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von susu75

es gibt viele Urteile zu Löcher in Fliesen bohren. Wieviele waren es, waren sie nötig für Spiegel, Klopapierhalter, Handtuchstangenhalterung.... Fenster innen muss der Mieter, Fenster aussen der Vermieter instand setzten. Wenn ihr das Abnahmeprotokoll mit genau diesen Mängeln unterschrieben habt, sieht es schlecht für euch aus. Hat der Abnehmer es nicht aufgeführt und der VM verlangst dieses jetzt im nach hinein ist es sein Pech. http://vermieter-ratgeber.de/wie-viele-bohrl%C3%B6cher-sind-erlaubt


kati1976

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Antwort auf Beitrag von kati1976

schau mal was da steht 2.absatz, rot markiert http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von susu75

Hab gestern erst gelesen, dass das ein Schaden ist, den der Vermieter euch sehr wohl in Rechnung stellen darf.....rein theoretisch dürfte er die ganzen Fenster auf eure Kosten austauschen! Die Frage ist, warum er damit jetzt erst kommt!


susu75

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

nunja, es ist jetzt nicht mehr zu ändern und wie zu lesen das gute Recht des Vermieters. Ich finde es einfach ärgerlich, dass da am Ende so kleinkarriert begutachtet wird. Wir hätten sicher über die Jahre vieles zu beanstanden und mietmäßig zu mindern gehabt (wie z.B. kein Heizöl im Winter etc; vom Diebstahl meiner Tasche durch Annahme und Deponierung meiner Post im Hausflur mal ganz abgesehen!!!) So what. Jetzt sind wir Eigentümer!