Mitglied inaktiv
Hallo, braucht man erst einen abgelehnten Harzt4 Bescheid um Wohngeld und den Kinderzuschlag zu beantragen?
Nein!
Mir wurde beim Wohngeld gesagt, ich bräuchte erst eine Ablehnung von der ARGE dann wäre es erst möglich Wohngeld zu beantragen. Die ARGE widerrum sagte mir, dass das Blödsinn ist was mir da gesagt wurde, es ist schließlich eine vorrangige Leistung. Also du brauchst keine Ablehnung.
Ok, danke.Mir war es so im Gedächtsnis, daß man eine Ablehnung brauch.
einen negativ Bescheid. Das bedeutet das das Amt dir bescheinigt, keine Leistungen an dich aus zu zahlen. So ist es zumindest hier. LG Tania
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