Mitglied inaktiv
Wir haben es ja auch geplant, nun hat mein Freund aber noch Schulden aus früheren Beziehungen. Er möchte nicht das ich dafür gerade stehen muß, und ich will es ehrlich gesagt auch nicht. Er meinet das wir zum Anwalt gehen und dort ein Schreiben aufsetzen lassen das im Falle eines Falles ich nicht dafür aufkommen muß. Die Einstellung finde ich ganz gut, aber was mag mich in dem Fall der Anwalt kosten ?
??? Also mein Mann hat damals meine Bafög-Schulden nicht geheiratet. Ist das denn so, das man die Schulen mitheiratet? Ich glaube nicht. Grüße
ich denke das mit dem anwalt bringt nix, denn als ehefrau bist du automatisch dafür haftbar.
nicht die alten Schulden. Hmmm??? Ich habe die § nicht so im Kopf
Ich hab keine Ahnung ob es so ist, ich denke auch das man bei einer heirat eh dafür aufkommen muß. Zumal er ja monatlich zahlt würde er nicht zahlen wäre es denk ich mal was anderes.
niur für die IN der ehe entstanden schulden kommst du eventuell!!! mit auf- nämlich dann wenn es eine zugewinngemeinschaft ist- im falle einer gütertrennung bleibt alles wie es ist
Das hier habe ich gefunden.
Also eigentlich nicht, aber besser doch zum Anwalt oder Notar. Wegen dem Zugewinn...
Re: Ehe: Schulden-Haftung für die Ehefrau
(Autor: W &0; z, Antwort nach 3 h, 46 Min)
Hallo,
für vor der Ehe eingegangene Verbindlichkeiten wird grundsätzlich nicht auf Grundlage eherechtlicher Bestimmungen gehaftet, es sind aber natürlich Fälle denkbar, in denen sich eine Haftung aus anderen Gründen ergeben kann. Auch in der Ehe wird zunächst einmal grundsätzlich getrennt gewirtschaftet und die gegenseitige Haftung beschränkt sich auf Verbindlichkeiten aus Alltagsgeschäften zur Haushaltsführung, wobei die hierbei angenommenen Grenzen fließend sind.
Paare in einer solchen Situation sollten trotzdem unbedingt einen Ehevertrag mit Gütertrennung oder modifizierter Zugewinngemeinschaft abschließen, um dies auch direkt erkennbar nach außen deutlich zu machen. Zudem können sie damit für den Fall der Trennung vermeiden, dass ein ggf. an den verschuldeten Ehepartner zu zahlender Zugewinnausgleich sofort bei den Gläubigern landet. Hierzu sollte man sich von einem spezialisierten Anwaltskollegen oder Notar umfassend im konkreten Einzelfall beraten lassen. Der prüft dann auch ob ggf. eine Privatinsolvenz des verschuldeten Ehepartners sinnvoll sein könnte.
Gruß vom Wiz
Ich habe eben was gefunden. Also eigentlich nicht, aber es geht auch um den Zugewinn, also doch zum Anwalt. Stell die Frage ruhig mal ins Aktuell, da gibts ein paar, die sich da besser auskennen. Grüße
Heißt das, wenn man in diesen Fall einfach Gütertrennung anbibt, ist man dann raus aus dem Schlammassel? Grüße
gilt bei gütertrennung auch INNERHALB der ehe-- solange du nicht mitunterschreibst bist du raus aus der nummer
ich kenne aus meiner bankpraxis (Abwicklung insolventer Darlehen): Ist Frau auf Vertrag, dann haftet sie. Hat sie nicht unterschrieben, dann ist sie raus und wir als bank kommen nicht ran.
Obwohl, in der richtigen Beratung schicke ich sie dann doch zum Spezialisten Grüße
Ja, Ehevertrag ist eigentlich nie verkehrt. Man weiß nie, wer welche Winkelzüge findet oder nutzt.
Lol, hab ich nicht, aber in der Beziehung bin ich die fittere ;-)))
war ich auch in meiner ehe. er hat auto kurz vor trennung gekauft mit kredit und ich war draussen. das alte lief auf mich mit darlehen. wat für ein glück.
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