Engelchen123
Wenn der Vater nicht das richtige Gehalt bzw. eine Gehaltsänderung bei JA angegeben hat und es nun raus kam und daran auch klar für das JA ist, das eigentlich kein UHV mehr bestand. Sprich das er selbst für den Unterhalt aufkommen könnte. Also ich bekomme jetzt 133,00 Euro UHV, würde aber mehr bekommen, was ist mit der differenz, kann bzw muss ich das Gerichtlich einklagen und bekommt mein Sohn dann noch die Differenz? Hoffe ich habe nicht zu wirr geschrieben, habs versucht verständlich zu schreiben.
Ganz versteh ich dich nicht,aber.Wenn du den Unterhalt vom JA bekommen hast,obwohl der Kindesvater hätte zahlen können, dann muß ihn der Kindesvater an das JA zurückzahlen. Ob du die Differenz noch bekommst,müsste dir doch das JA sagen können.
Ja werde ja auch am Montag zum JA gehen und fragen, aber wollte mal wissen ob es schon jemand weis. Den UHV zahlt er schon zurück.
du kannst ja auch mal im Expertenforum fragen.
Frag doch mal im Alleinerziehenden Forum, da kennen sich bestimmt welche aus
danke, dann mach ich das mal.
kann man natürlich versuchen, aufgelaufene Rückstände zu bekommen. Ohne Titel wird es zumindest schwieriger, was die Vergangenheit angeht. Für Gegenwart und Zukunft: Titulierung anstreben!
Es besteht ein Titel, aber auch der ist aufgrund das es nicht alles richtig angegeben wurde falsch berechnet. Der Titel wird jetzt auch neu berechnet.
Die letzten 10 Beiträge
- Verstopfung lösen 10 monate alt
- Mückenstich, hilfe..
- Schreckliche Nächte Kind 2,5 Jahre
- Ständiges Jammern, ich werde verrückt.
- Vorlesegeschichten für 2½ Jährige
- Felicitas Direkt Geschenkbox
- Wars richtig? Betrogene Schwägerin aufklären
- Geschenk zur Geburt
- Ausschlag im Windelbereich
- Kommen da demnächst Zähne?