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wie würdet ihr das handhaben (wegen krank nicht arbeiten)

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wie würdet ihr das handhaben (wegen krank nicht arbeiten)

veralynn

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hallo wie seht ihr das? stellt euch folgendes vor: ihr seid seit 2.5 wochen neu eingestellt, teilzeit. ausgemacht sind di, freitags und sonntag. jetzt fragt ihr für den dienstag frei und bekommt diesen freien tag bewilligt. dann entscheidet ihr euch um, und wollt dennoch zur arbeit kommen, der arbeitgeber stimmt zu, wegen ihm, hättet ihr aber frei nehmen können. dann ruft ihr an dem tag an und meldet euch krank. würdet ihr diese stunden trotzdem aufschreiben, so als hättet ihr gearbeitet? hat unsere neue mitarbeiterin so gehandhabt. lg v.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von veralynn

Nö, hätte ich nicht, weil mir das zu affig wäre.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von veralynn

ich würde krankheit wie urlaub zählen, was die stunden angeht. also volle stundenzahl. uns wird krankheit auch nicht ins minus gestellt.


veralynn

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

müssen wir die stunden bezahlen, wenn wir sie eingeteilt haben. haben wir aber nicht. sie hat sich ja selbst eingeteilt und war dann krank. ihr argument ist, dass sie sonst zuwenig stunden hat in diesem monat. ich finde, es ist eine frage der moral. lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von veralynn

Genau so sehe ich es auch. naja, ich nehm auch meien Überstunden, wenn ein Kind krank ist, weil sonst wäre es zu arg mit den Stunden ;-)


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von veralynn

das ist dann betrug. so gehts nicht.


veralynn

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

sie hat uns betrogen. hat einen arbeitsvertrag unterschrieben, den sie nicht einhalten kann. sie unten


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von veralynn

bei uns gäbe das schon eine rüge gen zeitbetrug. vorallem, wenn man keinen krankenschein vorweisen kann. soll sie krankenschein bringen und die kk bezahlt ihren teil, ihr schreibt den tag mit 0 minusstunden und spart euch den stress. ist zwar blöd aber stressfreier.


veralynn

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

erst ab dem 3. tag einen krankenschein vorlegen........


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von veralynn

wenn die tage fest ausgemacht sind, und sie IMMER am dienstag arbeitet, ist sie meiner meinung nach im recht, arbeitet sie aber auf abruf, mal dann und mal dann, würde ich das nicht als richtig einschätzen aber komisch ist es schon, erst arbeiten, dann frei haben wollen, dann doch nicht, und letztendlich krank? hmmm? komische situation wie lange ist sie denn krankgeschrieben? denn eine krankschreibung muss sie ja trotzdem vorlegen oder?


berita

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Antwort auf Beitrag von veralynn

Naja, Dienstag ist nunmal der Tag, an dem sie normalerweise arbeitet und wenn sie da krank wird, dann gilt das als Arbeitszeit. Wenn das Hin und Her mit dem freien Tag vorher klar geregelt war (also, dass sie Di doch arbeiten wollte), sehe ich da keine moralische Verpflichtung, die Krankheit als Freizeit zu verbuchen. Falls du vermutest, dass sie ihre Krankheit nur vortäuscht, ist es natürlich was anderes..


montpelle

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Antwort auf Beitrag von veralynn

Weißt du, was wirklich dahintersteckt oder sind es Unterstellungen ? Ist es die Mitarbeiterin, mit der ihr eh Stress habt ?


veralynn

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Antwort auf Beitrag von montpelle

ja, wir haben nur stress mit der. es handelt sich um ein kleines familienhotel. 2 wochen nach probezeit das erste mal krank. silvester hat sie nur 22.30 uhr gearbeitet, obwohl sie hätte bis 23.00 uhr bleiben müssen. gäste waren noch nicht angereist. sie hat die auflage, bis 23.15 zu warten, ob alle gäste anreisen. aber sie wollte ihren zug erwischen um 22.45 uhr. am sonntag drauf hat sie um 21.30 uhr angerufen und gefragt, ob sie heim kann (gäste waren alle im haus), ihr zugeteilte arbeiten hat sie einfach nicht gemacht........ so hat der ärger angefangen. wir wollten dann die probezeit verlängern, das verneinte sie. wir sollen sie kündigen und sie für den monat frei stellen, sonst bekäm sie probleme mit der arbeitslosenversicherung............ nur ärger sag ich euch. dann meinte sie, sie könne die ganze letzte woche im januar nicht arbeiten, die zwei wochenenden davor auch nicht, aber das wussten wir von anfang an. und weil sie eh schon im minus ist, wollte sie gestern eben diesen einen tag aufschreiben, damit sie nicht noch mehr ins minus kommt. nunja, die kündigung hat sie gekriegt, per ende februar. aber alleine lassen kann man die ja nicht mehr, das vertrauen ist futsch. wir haben die eingestellt, weil wir entlastung brauchen und jetzt haben wir eher das gegenteil. dabei machte sie so einen guten eindruck, perfekte bewerbung, super einstellungsgespräch usw. nichts für ungut. lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von veralynn

Na dann und glaubst Du, das sie denn noch ab der nächsten Woche zur Arbeit erscheint? 6 Wochen Krankenschein geht ja.... Das ist doof.


veralynn

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Antwort auf Beitrag von veralynn

ach mensch, das ist noch gar nicht alles. im sommer ist bei uns hochsaison. wir haben ihr von anfang an gesagt, dass wir im sommer keinen urlaub gewähren und auch niemanden gebrauchen können, der uns im hochsommer abspringt. jetzt haben wir herausgefunden, dass sie im mai/september eine 2 monatige reise in die mongolei plant, sie hat das auf ihrer homepage veröffentlich (gibt nebenbei noch kurse), man kann sich für diese reise anmelden. im märz und mai gibt sie wieder kurse am wochenende, dabei haben wir schon im zeitungsinserat geschrieben, dass wir jemanden für den sonntagsdienst brauchen und es von anfang an so kommuniziert, sie hat einen vertrag unterschrieben!!!!!!!!!!!! die hat uns nach strich und faden belogen und betrogen..........


veralynn

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Antwort auf Beitrag von veralynn

ach mensch, das ist noch gar nicht alles. im sommer ist bei uns hochsaison. wir haben ihr von anfang an gesagt, dass wir im sommer keinen urlaub gewähren und auch niemanden gebrauchen können, der uns im hochsommer abspringt. jetzt haben wir herausgefunden, dass sie im mai/september eine 2 monatige reise in die mongolei plant, sie hat das auf ihrer homepage veröffentlich (gibt nebenbei noch kurse), man kann sich für diese reise anmelden. im märz und mai gibt sie wieder kurse am wochenende, dabei haben wir schon im zeitungsinserat geschrieben, dass wir jemanden für den sonntagsdienst brauchen und es von anfang an so kommuniziert, sie hat einen vertrag unterschrieben!!!!!!!!!!!! die hat uns nach strich und faden belogen und betrogen..........


veralynn

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nun ja, sie hat eine kündigung gekriegt per 28.2. wir haben ihr aber geschrieben, dass wenn sich unsere bedenken als ungerechtfertigt erweisen, sie ab 1. märz einen neuen vertrag bekommt. einen neuen vertrag bekommt sie nicht, wir haben heraus gefunden, dass sie uns belogen und betrogen hat. aber wir wollen ja, dass sie im februar noch anständig arbeitet. die bekommt eh ärger mit der arbeitslosenversicherung................... p.s. wir leben in der schweiz


sibs1

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Antwort auf Beitrag von veralynn

müsste. Punkt 3 ist bei Euch der Knackpunkt, wenn sie erst 2,5 Wochen bei Euch angestellt ist. LG Sibs § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn 1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder 2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist. (2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen. (3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.


sibs1

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Krankengeld Der Arbeitnehmer hat im ersten Dienstjahr nach 3 Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung für 3 Wochen einer Erkrankung. Bei längerer Beschäftigung richtet sich die Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruches nach der „Berner Skala“, der „Basler Skala“ oder der „Zürcher Skala“, die eine Entgeltfortzahlung im 5. Dienstjahr von ca. 12 Wochen, im 10. Dienstjahr von ca. 16 Wochen vorsehen. Besteht eine betriebliche Krankentagegeldversicherung, erhält der Arbeitnehmer Krankengeld bis zu zwei Jahren. LG Sibs