Mitglied inaktiv
Es besteht kein Kontakt zum Erzeuger Ich hab alleiniges Sorgerecht Heirate im Juli Stehen meinem Mann dann nicht die 10 Kinder krank Tage im Jahr zu und dass er bevorzugt wird bei Urlaub in den Ferien usw? Ich meine wohl, mein Verlobter sagt nein Und ich fände es Schovel wenn dem nicht so wäre. Nur weil er nicht der leibliche Vater ist. Und der leibliche sich einen scheiss Kümmert
Muss jetzt erst off, melde mich in ner Std oder so wieder
das abzusprechen? da würde ich jeden mit schulpflichtigen kindern in der Familie (und dazu gehört ja auch Stiefkind) zählen. die 10 kindkranktage wohl kaum, warum sollte die KK deines mannes dafür zahlen, dass du ein krankes Kind hast. aber kann sein, dass ich mich irre. abgesehen davon.....willst du dann nicht eh zuahuse bleiben und noch 5 kinder kriegen und eh bei ihm mitversichert sein?
nur wenn er ihn adoptiert, bekommt er die 10 tage. und beim urlaub kann er ja angeben, daß ein schulpflichtiges kind mit ihm lebt. anspruch auf urlaub in den ferien hat eh niemand.
"Nur" weil ihr heiratet,wird DEIN Sohn ja nicht sein leibliches Kind. Naja beim Chef vorzusprechen dass er eben ein Stiefkind habt und deswegen Urlaub in den Ferien haben möchte,wird wohl kein Problem schon. Dein Mann hat keine Rechte am Kind oder durch das Kind,es sein denn er adoptiert es. Ansonsten nicht,wieso auch?
Da müsste er ihn schon adoptieren um den Pflegeurlaub zu erhalten. Zwecks Urlaub in der Ferienzeit muss er wohl auf die Rücksichtnahme seiner Kollegen hoffen.
Dein Bald-Mann hat, solange er deinen Sohn nicht adoptiert, keinerlei Vaterrechte! Ernsthaft, wenn du den Ex endgültig aus dem Spiel haben willst, zieh die Adoption durch! Das würde deinem Sohn vermutlich auch mehr Sicherheit geben - in jeder Hinsicht! Sonst hat ER bei allem das Nachsehen. Und wieso soll dein Zukünftiger Kindkranktage kriegen, wenn du eh daheim bist?
sohnemann soll doch den familiennamen weitertragen... für opa...
Aber heutzutage kann auch der Mann den Namen der Frau annehmen - machen auch viele! Und wenn es mein Herzenswunsch wäre, würde ich mir einen Mann suchen, der dafür Verständnis hat...
Achso, sie geht garnicht arbeiten? Dann bekommt er ob Vater oder nicht ja sowieso nicht frei, oder seh ich das falsch?
Man könnte ihren Namen als Familiennamen bestimmen, und ihr Zukünftiger darf dann in der Ehe trotzdem seinen Namen behalten, wenn ihm das so wichtig ist. Wichtig ist doch eigentlich nur (und wäre mir auch!), dass die Kinder alle gleich heißen. Sie wollen ja noch fünf mehr oder so...
Also meine heißen auch alle nicht gleich und das stört hier absolut keinen, uns ist der Name nicht wichtig..l
Deshalb schrieb ich ja, MIR wäre es wichtig. Aber der Name ist ja nun nicht das einzige... Es hängen so viele Sachen mit drin... Ich würde eine Adoption quasi zur Grundvoraussetzung machen. Aber ich habe ja auch leicht reden, ich stecke nicht in so einer Situation, von daher ist das alles nur meine bescheidene Meinung, wie ich das regeln würde.
Jap, ich glaube DAS zu beurteilen geht ja nun wirklich nur wenn man drinnen steckt.. Ich sage z.b. Dass auch eine Adoption in so einem Fall gar nicht sein muß, meine Jungs sehen meinen Mann als ihren Vater egal ob er es vor dem Gesetz ist oder nicht.... Aber das regelt eh jeder wie er will
Beiden Parteien gehen durch die Nichtadoption unglaublich viele Rechte flöten. Man ist einfach schlechter gestellt, und das würde ich partout nicht wollen...
Wo ist man denn schlechter gestellt wo es wichtig wäre? Ich bin sowieso zu 100% für die Erziehung der Kinder zuständig.
Mein Ex Mann wollte meinen Sohn adoptieren. Hierfür hätte der leibliche Vater zustimmen müssen, was er nicht tat, obwohl kein Kontakt zum Kind bestand. Er sah ihn bis 4 Monate weil wir da noch zusammen waren, dann mit 6 Jahren zwei mal, zur Einschulung und das war's. Kind ist jetzt 15. Trägt den Namen meines Ex Mannes, wie wir alle. Bei meiner zweiten Ehe nehme ich seinen Namen mit an. Also Doppelname. Lg. Anny
Der Stiefvater hätte nur das "kleine Sorgerecht", im Erbrecht käme es auch zu möglichen Widrigkeiten, weil vorab alles notariell festgelegt werden müsste, da keine natürliche Erbfolge besteht, etc. pp. Wie gesagt: wenn es für euch alles passt, ist es ja gut, letztendlich ist es ja eine persönliche Entscheidung. Mir würde es allerdings nicht passen! Ich würde keine wie auch immer geartete Schlechterstellung meines ersten Kindes gegenüber den Nachfolgenden wollen... Und ich finde es blöd, sich Rosinen rauspicken zu wollen, wenn das nichtleibliche Kind dafür gut ist, aber nicht im Sinne des Kindes eine feste Sicherheit zu bieten - weiß nicht, ob klar wird, was ich damit sagen will...
Und was ist mit dem leiblichen Vater? Soll man dem jegliche recht und vor allem Pflichten abnehmen? Und ein Testament sollte man eh ohnehin machen so gesehen ist es auch wieder hinfällig ob man adoptiert oder nicht... Nö, ich sehe keinen Sinn darin zu adoptieren...
sie will doch eh nix mit ihrem Ex zu tun haben, und würde ihn am liebsten komplett löschen.
Unter diesen Umständen wäre ich allemal für Adoption, hat sie eben keinen Stress mehr mit dem "Arsch" (ihre Worte)...
Naja, aber wer sagt dass er nicht doch irgendwann mal wach wird? Und erwachsen, sowas soll durchaus vorkommen
Würden wir vllt sogar machen Aber Wenn er ihn adoptiert adoptiert er die 28.000 Euro Schulden vom Erzeuger wegen nicht zahlens des Unterhalts mit Und DAS machen wir nicht. Irgendwann soll er dafür bluten finanziell
Der? Niemals ....
Sag niemals nie
Hast du ihn den mittlerweile angezeigt und verklagt? Die Unterhaltsschuld, über die du sprichst, bezieht sich doch auf VOR der Adoption, oder? Hast du dafür einen Titel? Warst du denn mittlerweile mal bei einem gescheiten Familienrechtler? Fragen über Fragen...
Kann ich alles außer das letzte mit ja beantworten Hab beim Jugendamt angerufen schon etwas länger her und da wurde mir gesagt adoptiert er ihn adoptiert er die Schulden mit
Echt jetzt? Das sind doch die Schulden des Vaters und nicht des Kindes?
Geh zum Anwalt. Die Auskunft des Jugendamtes erscheint mir nicht richtig. Unterhaltsschulden verfallen nicht, und werden auch nicht auf den Adoptivvater übertragen. Google mal selbst!
Mein Mann lebt schon viele Jahre mit mir zusammen mittlerweile sind wir auch verheiratet, zum Vater besteht kein Kontakt, dennoch steht ihm weder pflegeurlqub noch das Recht zu in den Schulferien Urlaub zu machen zu, oder auf die Schule zu gehen bei Elternabenden usw. Usw. Er hat keinerlei rechte oder Pflichten gegenüber meiner Söhne.. Dennoch, nehmen seine Kollegen bzw. Firma Rücksicht auf Urlaube während der Ferien (aus Gefälligkeit) Er darf auch auf Elternabenden erscheinen (Gefälligkeit)
Hat seine Firma einen Sozialplan? Das kann jede Firma selbst gestalten. Wenn es für Arbeitnehmer mit Kind eine bevorzugte Urlaubsregelung gibt, spielt es keine Rolle, ob es sein leibliches Kind ist. Wenn das Kind nicht älter als 12 ist, der Stiefvater zum Großteil für den Unterhalt des Kindes aufkommt und sonst niemand die Pflege des Kindes übernehmen kann, weil dieser selbst erkrankt ist z.B., kann mit Attest auch der Stiefvater "Kinderkrankengeld" beantragen. Das gilt für Stiefkinder, Stiefkinder des Partners, Enkelkinder, Pflegekinder und Kinder, die aufgenommen wurden, mit dem Winsch, diese zu adoptieren.
weder Krankenkasse noch Freibetrag noch Urlaub es ist nicht sein Sohn rechtlich
weil es schlichtweg falsch ist. Auch ein Kinderfreibetrag ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Urlaub hängt vom Arbeitgeber bzw. einem eventuell vorhandenen Sozialplan der Firma ab und Kinderkrankengeld geht natürlich auch. Deutschland ist ein Sozialstaat der auch "unklassische" Familienmodelle unterstützt.
PK darf nicht zur Verfügung stehen, weil selbst Vollzeit berufstätig oder krank, und der zukünftige muss überwiegend für den Unterhalt von ihrem Sohn aufkommen. Nur dann wären die Kindkranktage für ihn möglich...
Habsch mich doch jetzt glatt mal bei Google belesen.
Genau das hab ich doch geschrieben in meinem ersten Post :) Und ich finde das auch richtig so Wenn er für den kleinen Kerl aufkommt und sich mehr um sein Wohl als der eigene Vater bemüht, soll er auch die "Vorteile" nutzen dürfen.
Ich glaube nicht, dass die Voraussetzungen gegeben sein werden. PKs Verlauten nach will sie direkt nach der Hochzeit schwanger werden, da wird nichts sein mit Arbeiten... Für den Fall, dass sie selbst absolut unpässlich ist, wäre es natürlich nett. Aber der AG meines Mannes (Vater meines Kindes, wohlgemerkt!) war "not amused", als mein Mann tatsächlich dreisterweise mal einen Kindkranktag nahm. Da sind deutsche Arbeitgeber wirklich noch urpatriarchalisch gestrickt, so dass man damit offenbar echt vorsichtig sein muss.
Wie die Situation dann tatsächlich ist, wird sich zeigen, aber ich finde es unmöglich immer gleich durchs Forum zu brüllen, wenn es um PK geht. Damit meine ich jetzt nicht dich. Diese Miesmacherei regt mich auf. Und wenn sie und ihr Verlobter gewisse Rechte haben, sollten sie diese auch kennen und nutzen dürfen. Ich habe tatsächlich einfach manchmal das Gefühl, manch einer gönnt ihr ihre "heile Welt" nicht. Es gibt Gesetze und Regelungen in Deutschland und die gelten für alle. Der letzte Arbeitgeber meines Mannes hatte auch so seine Probleme mit den Kinderkranktagen. Mit ein Grund, warum mein Mann seit November nicht mehr dort arbeitet und gekündigt hat. Der neue (ab März) wiederum hat nichts dagegen. Man muss das eben abwägen, ob man seine Rechte auf Teufel komm raus nutzt, oder Alternativlösungen finden kann. Ist nicht immer ganz einfach.
Aber jetzt muß ich dich mal fragen, diese Rechte die du da meinst sind die gesetzlich?nalso für alle oder muß bzw bietet das eine Firma von sich aus an weil es in irgendwelcher Form irgendeine Versicherung dafür abgeschlossen hat?
Eine Firma kann sich natürlich nicht aussuchen, ob sie einen Kinderfreibetrag anrechnet oder nicht. Eine sogenannte "Kann-Bestimmung" sind dagegen Kinderkrankentage und die Berücksichtigung der Schulferien bei der Urlaubsplanung. Wenn die Firma das genehmigt, dann für alle Arbeitnehmer mit Kind - egal ob leiblich oder nicht. Gesetzlich geregelt ist, dass man für Stiefkinder einen Kinderfreibetrag bei der Lohnsteuer bekommen kann. Gesetzlich geregelt ist auch, das Kinderkrankengeld gezahlt werden muss, wenn Kinderkranktage in Anspruch genommen werden. Das gilt für Kinder bis zum 12. Geburtstag und behinderte Kinder über diese Altersgrenze hinaus - je nach Behinderung. Auch für Stiefkinder, Stiefkinder des Lebenspartners, Enkelkinder und Pflegekinder, wenn man diese zum Großteil unterhält. Sprich für deren Lebensunterhalt aufkommt. Hatte ich oben schon geschrieben. Im Klartext heißt das: Kinderfreibetrag kann er geltend machen Kinderkrankentage kann er geltend machen, wenn seine Firma diese auch anderen Vätern genehmigt. Die Krankenkasse muss dann zahlen. Urlaub in den Ferien kann er geltend machen, wenn es in seiner Firma üblich ist, dass Arbeitnehmer mit Kind in den Ferien Urlaub bekommen - siehe Sozialplan So kompliziert ist das also nicht.
Danke dir :)
Sag das doch gleich..*gg* ich kannte den Begriff Sozialplan nicht
Es ist doch völlig unerheblich, ob dein Zukünftiger dann als Ernährer der Familie auch 10 Tage kriegt...in der Summe bleiben die 20 bei EUCH. Der Erzeuger fällt ja flach, zumal er nicht Erziehungsberechtigten ist. Es wäre ja erst wichtig, wenn das Kind mehr wie 10 Tage intensive Krankenbetreuung duch euch bräuchte (da sind ja auch die Schwiegerleut im Haus und das Kind ist bald auf der weiterführenden Schule, sprich, dem brauch man nicht den Kopf bein Spucken halten) UND DU dann arbeiten würdest...Vollzeit....So richtig halt... Mein Sohn ist ein Jahr jünger wie deiner, hat schwer pseudogekruppt, hatte auch mal eine Lungenentzündung...und trotzdem kam ich nie in die Verlegenheit mehr wie die 10 Tage nutzen zu müssen. Kann vorkommen, sicher, aber wie bei euch mit vorhandenen Großeltern, Schwiegerleutem IM Haus und Kind, das aus dem Kleinkindalter raus ist, ist das eine blöde, unnötige Frage. Das mit dem “Erben“ der Unterhaltsschulden ist so eine hanebüchene gequirlte Kacke...das ist dir selber klar, dass das so nicht stimmt.
Ohne die anderen Antworten gelesen zu haben: Bei uns haben nicht mal die leiblichen Eltern Vorrechte bei der Urlaubsplanung....
Wenn er das Kind adoptiert dann Kranktage. Nur Heirat nein. Bevorzugen bei Urlaub ist Chef Sache. Bei meinem Freund ja.
Seid mal bitte nett zu PK!Sie schreibt,sie hat beim Jugendamt ,,angerufen".Das ist sehr ausreichend!!!
also bei uns in ö bekommt der stiefvater schon kindkranktage, solange es der gemeinsame haushalt ist. das weiß ich weil wir es schon mal gemacht haben. lg
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