Elternforum Rund ums Baby

Wie seht ihr das?

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kleineTasse

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Hallo alle zusammen, ich fasse mich kurz. Sonntags arbeite ich den ganzen Tag in einem Restaurant. Heute hatte ich einen Gast, der einen Hauptgang bestellt hat, aber keinen Salat dazu wollte. Die Salatgarnitur gehörte zum Gericht. Er verträgt keinen Salat und der Salat soll weggelassen werden. Er meinte die Salatgarnitur bei dem Gericht, keinen Beilagensalat der bei uns in einem Salatschüsselchen serviert wird. Ich habe also auf dem Bon vermerkt, .... keinen Salat! Zum besseren Verständnis...es handelt sich nicht um Unmengen von Salat sondern tatsächlich nur um „etwas mehr“ Deko. Vielleicht so eine gute Handvoll. Der Chef meinte es gut und legte ihm dafür eine Obstdeko auf den Teller. Als ich ihm später die Rechnung gebracht habe meinte er, er zahlt den Betrag nicht, die Salatgarnitur soll in Abzug gebracht werden, denn die hat er ja nicht bekommen. Um ehrlich zu sein, ich wahr echt perplex und wusste garnicht was ich sagen sollte. Das ist mir zum ersten Mal passiert und ich mach den Job schon eine Weile. Er spulte sich immer mehr auf und ich habe dann die Tochter des Hauses geholt. Sie hat ihm erklärt, dass es sich um eine Salatgarnitur handelt die weggelassen wurde und nicht um einen ganzen Salat mit Dressing ect.! Der Gast argumentierte, er sei bei der Bezeichnung „Salatgarnitur“ davon ausgegangen, der Teller sei voll davon und das was er bestellt hat würde sozusagen oben drauf liegen. Das Ende vom Lied war, dass er getobt und gedroht hat, dass das Konsequenzen haben wird und ich dann völlig durcheinander war und mich beim rausgeben des Wechselgeldes noch fast vertan habe. Ich kann eigentlich recht gut argumentieren, war aber an einem bestimmten Punkt dann sprachlos. Mir fiel nichts mehr ein und der Gast hörte nicht auf. Auweia, was der mir alles an den Kopf geschmissen hat!!! Jetzt bin ich zu Hause und es lässt mir keine Ruhe. Hatte er vielleicht sogar Recht? Aber was, wenn das jede/r machen würde?! Noch nie ist mir sowas passiert. Wenn ein Gast etwas nicht mag sagt er das und fertig. Aber noch keiner ist auf die Idee gekommen in freudiger Erwartung, dass sich die Rechnung dadurch reduziert. Ich habe mich auch total über mich selbst geärgert, weil ich dem Gast verbal nicht gewachsen war und ich die Tochter holen musste. Wie seht ihr das? Bitte um eure Sichtweisen. Danke vorab. P.S. Er hat den Betrag auf der Rechnung dann doch bezahlt.


User-1753445573

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Da ich keinen Salat esse , bestelle ich immer ohne. Und wenn das Gericht danach klingt das der Salat ein Bestandteil ist, also nicht nur ein Blatt Salat, Tomate und Gurke, bestelle ich es gar nicht. Letztes war ich in einem Lokal da wurde ich dann gefragt ob es statt dessen Grillgemüse sein darf. Hab ich dann auch nicht alles gegessen weil Gemüse dabei war das ich nicht mochte. Auf die Idee deswegen die Rechnung zu kürzen bin ich noch nie gekommen. Kann nicht mal sagen ob das Schälchen Beilagensalat abgezogenen wird wenn ich es abbestelle. Ich bin so froh keinen Salat zu sehen das ich gerne dafür zahle keinen zu bekommen.


Feuerschweifin

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Nein, er hat nicht Recht! Man kann gerne etwas abbestellen, habe ich auch schon gemacht, aber man kann nicht erwarten, dass der Preis reduziert wird. Schon gar nicht für eine Salatgarnitur. Wenn es etwas größeres ist, was man nicht möchte, kann man ja vorher fragen, ob man stattdessen etwas anderes dazu bekommen kann. Geht meistens problemlos (außer bei zB. günstigen Mittagstischen). Aber einfach davon ausgehen, dass der Preis reduziert wird ohne vorher danach gefragt zu haben: Nein. Dürfte auch juristisch nicht haltbar sein. Ganz davon abgesehen, dass ich das Verhalten eures Gastes einfach nur peinlich finde.


Berlin!

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Was meinst Du denn jetzt genau? Wozu willst Du eine Meinung? Den Preis zu mindern, weil man etwas nicht will ist Unfug. Das wußte der Typ ja auch, deswegen ist er so ausgeflippt. Er hat gehofft, dass es klappt und war sauer, weil er nicht weiter kam. Passiert, Idioten gibt es überall. Abhaken und ein Eis essen gehen.


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Was für ein Spinner! Unser Lieblingsbestellrestaurant hat Gyrosgerichte auf der Karte, zu denen es immer Pommes gibt. Ich bestelle beim Gyros-Nudelauflauf immer die Pommes ab. Auf die Idee, nicht den Kartenpreis zu bezahlen, bin ich noch nie gekommen... Hak es ab. Einmal kommt leider immer mal ein Arsch!


luna8

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Nein, der Gast hatte nicht Recht, Änderungen MÜSSEN nicht gemacht werden, machen wir aber. Aber Deko weglassen ... weniger zahlen - haha ... ich hätt nur gelacht, ist hier aber Großstadt. Da ist man einiges gewohnt ;)


desireekk

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Hm... ich bestelle Ente mit Knödel und Kraut. Mag aber die Knödel nicht, sollen sie weglassen. Deswegen zahle ich doch nicht weniger??? LG D


dana2228

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Hä? Was bescheuert. Nein natürlich hat er kein Recht! In unserer Lieblingseisdiele gibt's den Eiskaffee nur in Kombi: Eiskaffee, Vanilleeis und Sahne. Ich mag keine Sahne und würde es den Becher ohne Sahne geben, währe er sicher 0,50€ billiger, gibt's aber nicht. Bestelle also jedesmal die Sahne weg, währe deshalb nicht auf die Idee gekommen weniger zu zahlen... Mittlerweile bekomme ich immer mehr Eis rein stattdessen, finde ich nett. Also da würde ich mich nicht weiter ärgern.


jolina06

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Antwort auf Beitrag von dana2228

Ganz genau so ist das bei mir auch, Wollte auch mein "eiskaffee-sahneproblem" aufschreiben Also ich hab deshalb auch nie weniger gezahlt, würde ich auch nicht drauf bestehen Lg


Fru

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Ich hätte mir wahrscheinlich einen Spaß erlaubt: das Gericht kostet 17,90 Euro dann hätte ich mich entschuldigt, die Kürzung vergessen zu haben und hätte dann 17,40 Euro aufgerufen .... Abhaken, in diesem Job kann man nicht alle glücklich machen...


Muhkuh-87

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Hätte ich auch gemacht, aber nicht 50 sonder nur 10 Cent. War ja schließlich nur, wie auch auf der Karte ersichtlich, "Salatgarnitur"... Also Leute gibt's....


Fichtenkind

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Wenn dich das so aus der Fassung bringt, frage ich mich, was du in einem Job mit richtig viel Verantwortung machen würdest... Wieso hat Deine Chefin, die Tochter des Hauses, sich nicht kulant gezeigt und ihm das Gericht nicht wenigstens um einen Euro verbilligt? Ich nehme nicht an, der Gast erwartete mehr. Egal, ob Spinner, oder nicht, der Kunde war irgendwann mal König, der möglichst wieder kommt, weil er sich wohlfühlen und zufrieden war. Ich finde auch, und wir essen viel auswärts, dass man früher wirklich besseren Service genießen durfte. Heute wird dem Kunden einfach nur noch gebracht, was er bestellt hat und bloß nichts darüber hinaus, kein Service, wenig Nettiquette. Aber ein großes Trinkgeld wird selbstverständlich erwartet. Wenn das jeder machen würde? Dann würdet ihr im gesamten Ware einsparen und die könntet ihr natürlich kulanterweise auch nicht berechnen. Die Masse macht’s.


ZoeSophia

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Antwort auf Beitrag von Fichtenkind

Der Kunde, ist meiner Meinung nach, nur solange König, wie er sich auch wie ein anständiger Mensch benimmt! Und, so wie die AP geschrieben hat, war der Kunde wohl nicht so nett... und, die Küche hat das weglassen der Saltgarnitur mit einer Früchtegarnitr ersetzt! Nene, nicht jedem Kunden oder Gast muss insArsch gekriecht werden.... ich findedieAP hat das gut gelöst. Auch als Servicepersonal muss man sich nicht alles gefallen lassen! Und der Kunde hat sich unverschämt verhalten. Die Gerichte werden Kalkuliert, Somit ergibt sich ein Verkaufspreis, der Aufwand ist trotzdem da, auch wenn der Kunde etwas weniger möchte, denn er hatte, zwar ungefragterweise, trotzdem noch etwas auf dem Teller (Früchtegarnitur). Ich kann ja auch nicht eine ganze Portion bestellen, nur die Hälfte essen und dann auch nur die Hälfte bezahlen wollen!!


Felica

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Antwort auf Beitrag von Fichtenkind

Dann soll sich ein Kunde auch wie ein Kunde verhalten und nicht wie der pöbelnde Mop


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von Fichtenkind

Wozu soll die Tochter das Gericht günstiger machen, wenn der da schon rumgepampt hat?


memory

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Nein kein König...Gast ! Und Gäste haben sich in MEINEM HAUS zu benehmen. Punkt! Sonst können sie gern wegbleiben.


Fichtenkind

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Anstand - das ist keine Frage, das muss nicht diskutiert werden. Aus dem Text geht nicht hervor, ob der Kunde nett nach einem Preisnachlass gefragt hat oder gleich aus fällig geworden ist. Trotzdem ist es Fakt, dass er vorher gesagt hat, er möchte keinen Salat auf seinem Teller haben. Ob der Koch es gut meint und ihm einfach ungefragt Obst dazutut, welches der Gast vielleicht such nicht mag, steht nicht zur Debatte. Ein Gericht bestellen, die Hälfte essen und dann auch nur die Hälfte bezahlen wollen, ist etwas völlig anderes. Wir waren letztens mit den Kindern Pizza essen, wir haben gefragt, ob sie die Pizzen für die Kinder etwas kleiner machen können, da man nur eine Größe bestellen konnte. Bei unseren Kindern bleibt dann immer ziemlich was über, das wird dann meistens entsorgt. Schade drum. Anstandslos haben wir drei kleinere Pizzen bekommen. Ohne darauf hinzuweisen, wurden die Pizzen günstiger abgerechnet. Denn die Vereinsbetrag haben wir beim Trinkgeld wieder drauf gelegt. Gespart haben wir also nichts, Den Service fanden wir aber super. Es geht ja nicht immer nur ums Geld, sondern um den guten willen und den Service, denn das Personal leistet. Ich als Service Personal oder gar als Inhaber, Hätte dem natürlich stattgegeben, ohne zu diskutieren. Möglicherweise hat das noch die ganze Kundschaft mitbekommen, wie unangenehm für die.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Fichtenkind

Bei solchen Kunden würde ich noch nicht mal wollen dass sie wiederkommen! Deshalb bitte nein, keinen Rabatt! Mal nachfragen darf noch erlaubt sein, aber so pampig werden.. Der scheint ein größeres Problem mit sich selbst zu haben wenn er es so persönlich nimmt keinen Salatgarnitur Rabatt bekommen zu haben.


Spirit

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

dass für alles was vom Gericht abweicht sogar mehr bezahlt. Soll heißen, dass er eigentlich für die Umgestaltung und das Weglassen seines Salates ca 1,50€ hätte mehr zahlen müssen. Ich verstehe den Mann, ehrlich gesagt, nicht. Dann soll er doch zu Hause bleiben wenn es schon an 2€ oder wahrscheinlich weniger fehlt. Ich meine, es war doch nur Salat und nicht ein ganzes Stück Fleisch was er nicht erhalten hat. Zumal ER das ja so wollte, weil ER das nicht verträgt. Mir unbegreiflich wie man dann auch noch eine Bedienung so angehen kann. Du tust mir ehrlich Leid. Machst nur deine Arbeit und dann musst du dich auch noch mit so Leute rumschlagen. Ich hoffe, dass deine anderen Gäste sonst wesentlich netter sind. Was hat dein Chef eigentlich dazu gesagt?


Felica

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Wenn man wünscht das die Deko weggelassen wird, dann ändert das absolut gar nichts am Preis. Zumal was kostet ein Blatt Salat, das dürften so 2 Cent sein. deshalb so einen Aufstand zu machen, ist einfach nur peinlich für den Typen. Mein Rat. in Zukunft nicht lange diskutieren sondern darauf hinweisen das man andernfalls nun die Polizei ruft wegen Zechprellerei. Wenn man am Preis was ändern will, dann bespricht man das vorher, nicht erst nach dem Essen. Übrigens, evtl hilft dir das hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/hotels-und-ferienhaeuser/recht-im-restaurant-gaeste-muessen-nicht-alles-schlucken-13858 Hat er wenigstens die Obstdeko liegengelassen oder wurde die wie selbstverständlich gegessen? Da hätte es dann eigentlich einen Aufpreis geben müssen, weil die ja hochwertiger ist.


kanja

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Mein Sohn mag auch keinen Salat und bestellt immer ohne. Ist mir noch nie in den Sinn gekommen, weniger zahlen zu wollen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Sieh es so: der kommt nicht wieder. Tschakka!


memory

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schön wäre , wenn es immer so ist...mir hat mal einer , als ich seine Extrawürste verneinte , gesagt , " er müsste schließlich nicht hierher kommen" ...ich sagte dann auch " ja , das können wir so stehen lassen. " und die anderen Gäste nickten hoffnungsvoll. Leider kommt der Idiot trotzdem weiter jeden Sonntag.... ...bestimmt nur um mir auf den Senkel zu gehen ....und ich kann so schlecht schauspielern.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von memory

Genau so. Aber ich gestehe, ich bin immer erst hinterher schlagfertig und mutig.. Also in Gedanken.


Shaddi

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Ich hab auch schon mal um Änderungen gebeten, aber ob sich dadurch was am Preis geändert hat, darauf habe ich ehrlich gesagt nie geachtet. Ich würde aber, wenn ich wirklich etwas gravierendes geändert haben möchte, direkt beim Bestellen darüber reden. Oder eben einfach nicht dort essen, wo es für mich nichts nach meinen Wünschen gibt. Mir fallen jetzt nur Beispiele beim Imbiss oder Fastfoodrestaurant ein, aber ich erwarte doch beim Dönerladen auch keinen Preisnachlass, wenn ich keinen Salat, keine Zwiebeln oder keine Soße will, oder? Und bei McDonalds geht der Preis auch nur hoch, wenn man Extras verlangt. Will man was weggelassen haben, geht er nicht runter. War wohl einfach ein Idiot, der deine Gedanken gar nicht wert ist. Hab mal bei nem Lieferdienst gearbeitet, die meisten Kunden sind sehr nett, aber der eine, der dich dumm anmacht, weil du durch drei rote Ampeln zwei Minuten später da bist als sonst, bleibt doch länger im Gedächtnis :)


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Wenn ich in der Pizzeria etwas mit 'Extra' bestelle,zahl ich 1€ mehr. Wenn ich aber eine Pizza Milano ohne Salami haben möchte, würde ich erwarten,dass der Preis auch runter geht und da auch nachfragen.


bea+Michelle

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Ich finde das ja sehr kulant von deinem Chef, das er ihm etwas Obst dazu gepackt hat. Wenn ich keinen Salat will, dann ist das doch mein Problem. ich käme überhaupt nicht auf die Idee, den dann von der Rechnung abziehen zu wollen. Solche Gäste braucht kein Mensch.


kügelchen12

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Wo gibt denn sowas *staun. Meine Tochter liebt eine einzige Speise auf der Speisekarte beim Stammrestaurant. Sie möchte aber immer statt der Pommes lieber Kroketten dazu. Sind "Sandkroketten", die gibt es kaum noch. Da zahlen wir sogar drauf, obwohl ja die Pommes wegfallen. Sie mag auch rot weiß, auch das wird extra bezahlt. Nee, was auf der Karte drauf steht wird auch bezahlt, selbst wenn ich etwas weg lasse. Darauf spekulieren, dass es denn günstiger ist, ist schon dreist. Eine Bekannte arbeitet auch in der Gastronomie, was sie manchmal erzählt ist schon haarsträubend. Da musst Du Dir wirklich ein dickeres Fell zulegen. Ich kenne Geizhälse, die tatsächlich auf Teufel raus rumdiskutieren, sei es der nicht gewollte Salat, kein Eis im Getränk, .... Aber ganz ehrlich, am falschen Ende gespart, der könnte es sich auch mit einer günstigen Dosensuppe zu Hause bequem machen, anstatt ein "teures" Restaurant aufzusuchen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Da wollte jemand seine Macht über Dich und andere beweisen. Solche Kunden braucht man nicht. Und nein, das ist nicht Dein Problem, sondern seins, weil er sonst keinen Ort hat, einen auf dicke Hose zu machen. Manchmal hat man schlechte Tage und wird von einem solchen Idioten im Leben gestört. Also lege es beiseite und habe einen schönen Tag


Caot

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….der Hauptgang besteht (als Bsp.) aus Ente, zwei Klößen und Salat. ich möchte den Salat nicht. Da gibt es zwei Möglichkeiten: um den Preis des Salates zu kürzen oder eben einen Kloß mehr dazulegen oder anderen Gemüse anbieten …. Und ich muss sagen: ich kenne es so auch nicht anders. Ich bestelle immer kleine Portionen. Das kommuniziere ich bei der Bestellung und bekomme zu 99% entweder die Ansage der Kellnerin, dass sich der Preis dann um 2 Euro mindert oder ich eine Alternative dazu haben kann. Von daher finde ich es nicht richtig, dass Ihr dem Kunden nicht um den Salat gemindert habt, den er ja gar nicht hatte. Beilagensalat zählt nicht. Hinzu kommen noch ein paar "komische Dinge" , die das Ganze erschweren. Wenn ich in die Küche gebe, ohne Salat, ist das ohne Salat und damit ist auch der Beilagen/Deko-Salat gemeint. Das müsstet ihr in der Küche mal besprechen. Komisch finde ich auch das Verhalten deiner Chefin. Ich würde nie wegen einem Salat mit einem Kunden streiten. Man sieht ja, dass es Dich immer noch beschäftigt. Das ist es doch überhaupt nicht wert. Tendenziell würde ich das mal in der nächsten Betriebsbesprechung ansprechen. Es kann für Alle leichter werden, wenn man klar weiß, was man tun soll. Da muss auch die Chefin ran.


memory

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Antwort auf Beitrag von Caot

Mit den Komponenten hast du Recht , aber hier ging es um die Garnitur.


Berlin!

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Ein Anrecht auf eine Minderung hast DU nicht, es obliegt dem Restaurant als Verkäufer. Die können weniger nehmen, müssen sie aber nicht.Sie müssen natürlich auch keine kleinen Portionen verkaufen. Machen sie natürlich oft, logisch. Und das kommuniziert man dann besser vorher. Aber ob da nun ein Salatblatt und ein Stück Tomate drauflegen oder nicht, macht preislich keinen Unterschied.


Caot

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Antwort auf Beitrag von memory

...auf der Karte steht beim Gericht "Salatgarnitur"? Okay …… Gut, die Salatgarnitur. Da hätte ich 0,50 Euro abgezogen. Tut mir nicht weh - fertig. Sollte kommuniziert werden - innerhalb der Belegschaft. UND die Kellnerin hätte das vorab klären können, ob er die Salatgarnitur meint, da kein Salat zum Gericht angeboten ist. Vorher abfragen was (wenn die Garnitur in der Karte stand) alternativ gewünscht ist. Die Küche muss außerdem klar wissen, Nichts ist Nichts und Nichts ist auch kein Obst. Wenn in der Karte Salatgarnitur stand (steht das da so???) hätte der Gast (er hat das ja abbestellt) ein Recht auf Minderung. Wenn ich alles mal betrachte finde ich viele Schwachstellen. Vor allem, die klare Kommunikation Wirt/Gast und Wirt/Küche. Ich würde diese Sache zum Anlass nehmen und mal eine Belegschaftsbesprechung einfordern. Auch die Chefin muss mit ran. Natürlich war das ein "schwieriger" Gast, aber auch die Kommunikation Kellnerin/Gast ist hier durchaus ausbaufähig. Nachfragen ist da ganz wichtig.


memory

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Antwort auf Beitrag von Caot

Hätte....muss man halt aber nicht , geht auch nicht immer . Hier ist die Garnitur kein " Gericht", was man beim Bon am Gerät weglassen kann. Es ist Garnitur...keine Komponente . Ich kann Erdbeerbecher ohne Erdbeeren in die Kasse einpflegen, in dem ich das aufdrössel. Ich kann aber bei einem Gericht keine Garnitur wegrechnen, da das kein gesonderter Posten ist.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

…... kommt es nicht darauf an, WAS in der Karte steht? Ich möchte mich da jetzt nicht juristisch nicht so weit aus dem Fenster lehnen, aber wenn ich etwas nicht nehme, müsste doch der Preis entsprechend gesenkt werden? Ich kaufe ein Auto ohne Lenkrad - da muss ich das Lenkrad auch nicht bezahlen. Steht auf der Karte Salatgarnitur und die wähle ich ab, müsste doch "gemindert" werden. Steht das da allerdings nicht, dann muss da auch nichts gemindert werden. Mal unabhängig aber davon: Ich finde in diesem Fall, dass, ja, der Gast schwierig war, aber auch die Kommunikation zw. Kellnerin und Gast und Kellnerin/Küche durchaus ausbaufähig ist. Kein Salat ist kein Salat und auch kein Obst! Und es muss eine Anweisung her, zum Schutz des Personals, wie solche Fälle gehandhabt werden. Dem Personal müsste so viel Handlungsspielraum gestattet sein, dass locker alleine regeln zu können. Und zwar so, dass es einen nicht noch Tage danach beschäftigt.


Caot

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Antwort auf Beitrag von memory

….wo sind denn hier die Rechtsexperten? Interessiert mich. Steht auf der Karte: Klöße, Braten, Gemüse und Salatgarnitur und ich lass die Salatgarnitur weg, habe ich dann kein "Recht" auf die "Minderung" des Geldes um den Betrag der Salatgarnitur? Also so wie: ich kaufe ein inseriertes Haus mit inserierten Fliesen, lass die Fliesen aber weg und bekomme hier eine Minderung auf die weggelassenen Fliesen.


Petra28

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Wenn ich im Restaurant ein Gericht ohne Salatgarnitur bestelle, dann erfolgt der Vertrag auf das Gericht minus Garnitur zum Preis der Karte. Will ich das nicht, muss ich dazu sagen, dass ich entsprechend weniger zahlen möchte und der Wirt kann dann sagen, ob er darauf eingeht. Einfach hinterher beim Preis zu handeln geht nicht. Juristen bitte vor, falls ich falsch liege.


memory

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Antwort auf Beitrag von Caot

Gute Frage , ich dachte Berlins Antwort war in der Richtung. Wenn der Gast ohne Besteck bestellt , weil er mit den Fingern isst , wird es doch auch nicht billiger, weil ich Wasser spare. Wenn ich das Haus kaufe , wo die Fließen dabei sind habe ich es gekauft , mit Fließen....ich MUSS es ja nicht kaufen , das ist wahrscheinlich Kulanz , wenn es dann anders gemacht wird Ansonsten versucht bestimmt jeder Wirt immer entgegenzukommen, wenn es irgendwie geht.....manchmal muss man einfach VORHER reden , da hast du völlig recht . Aber pauschal weniger zu bezahlen , weil man etwas weglässt ( manchmal macht das sogar mehr Arbeit ) , ist glaube ich nicht verpflichtend.


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von Caot

Du kannst beim Edeka ja auch nicht eine Handvoll Nudeln aus der Packung nehmen und dann nur die Hälfte bezahlen wollen. In manchen Gasthöfen ist es üblich, dass eine Änderung extra kostet. Also wenn man Kartoffeln statt Klößen als Beilage will, bezahlt man 1 Euro extra oder so. Das muss aber auf der Karte stehen.


Caot

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Antwort auf Beitrag von WonderWoman

….Nudeln aus der Verpackung nehmen …… das kommentiere ich jetzt nicht, da ein unsinniger Vergleich. Es geht um die Bereitstellung. Kaufe Haus mit Fliesen, nehme keine Fliesen (da sie erst gar nicht bereit gestellt werden müssen) und bekomme dafür den Abzug. Kaufe Gericht mit Klößen, Braten und Salatgarnitur und nehme eben keine Garnitur. Bitte Juristen vor!


Spirit

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Antwort auf Beitrag von Caot

Das Haus und das Gericht ist aber nun ein genauso unsinniger Vergleich wie die Nudelpackung. Das steht ja rein preislich schon gar nicht im Verhältnis. Ob man die fehlende Salatgarnitur jetzt rechtlich zahlen muss, weiß ich nicht, aber sich so aufzuregen wegen einer Deko sagt ja nun doch etwas über den Charakter aus, finde ich.


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von Caot

Ich bin Juristin. Auch auf die Änderung wegen der Fliesen besteht kein Anspruch. Das kann man verhandeln, aber einfach weniger zahlen wird nicht funktionieren. Dann nimm nicht die Nudeln aus der Verpackung sondern reiße eine Bifi vom Fünferpack ab. Oder nimm die Salatfertigdose auseinander und lasse das Dressing weg. Die Kosten für das Salatblatt liegen sowieso im Centbereich. Dagegen stehen die höheren Kosten für die Logistik: Küche Bescheid sagen, auf die vom Standard abweichende Zusammenstellung achten. Schon deswegen hinkt dein Vergleich mit die Fliesen. Und wenn die Fliesen schon bereitliegen und nur noch an die Wand gebracht werden müssen, wirst du da auch keine Minderung bekommen.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Spirit

….. das fängt gleich mal mit den Angaben auf der Menükarte an. Weiter geht das über die Nachfragen und Erklärungen, wenn ein Kunde etwas anders bestellt als angegeben. Ich bin da schon bei Dir. Sich über die Salatgarnitur aufzuregen ist sicherlich lächerlich. aber für alles gibt es ein erstes Mal und ich würde das zum Anlass nehmen hier genau klar zu wissen, was kann der Kunde verlangen und wie können wir solche Probleme klar kommunikativ lösen. Es kann ja nicht sein, dass ich das als Mitarbeiter nun so ungelöst mit mir herum trage. Zu meinem eigenen Schutz sollte die rechtliche Handhabung geklärt sein. Egal ob nun der Preis lächerlich ist oder nicht. Wäre dem so, hätte ja die Chefin ganz großzügig der Mitarbeiterin die Hand auf den Rücken gelegt und hätte locker leicht den Preis um 50 Cent gemindert. Hat sie aber auch nicht. Letzten Endes lässt sie ihre Mitarbeiterin im Regen stehen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Caot

Aber du siehst immer alles anders. Wenn 99 Personen schreiben, das ist kein Grund zur Minderung, dann kommst du und sagst genau das Gegenteil! Das was du mit deinen kleinen Portionen meinst, heißt bei uns zb. Kinderteller oder Seniorenteller und kostet immer ca. 2 Euro weniger. Beispiel: Meine Tochter isst keine Kohlehydrate und hat sich erst neulich einen Salatteller bestellt, da stand auf der Karte "mit Brot" Sie bestellte ihn ohne Brot, zahlte aber den vollen Preis. Nein, ohne sich darüber aufzuregen. Das Restaurant kann ja nix dafür, daß sie kein Brot isst. Aus dem Grund, wegen solcher Gäste, gibt es hier vermehrt nur noch Beilagensalat, den man extra zahlen muß. Kostet zwischen 1 und 3 Euro, je nach Größe. Den kann man dann dazubestellen, muß man aber nicht.


Caot

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Antwort auf Beitrag von WonderWoman

...deine Vergleiche sind zudem komisch. Eine Bifi besteht aus einem 5er-Pack. Steht so drauf - Verkauf nur im 5er-Pack, nicht einzeln. Eine Bifi ist auch schon fertig. Also noch einmal: Was muss um den Preis reduziert werden, wenn auf der Karte steht: Klöße, Braten und Garnitur und ich bestelle ohne Garnitur. Mich interessiert das, wie hier die rein rechtliche Komponente aussieht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Caot

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memory

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Antwort auf Beitrag von Caot

Wäre die Frage quasi...gehört Garnitur zum Gericht oder ist es eben nur eine " "Verschönerung für,s Auge", die nicht sein muss Denn wenn ich Salat essen will, bestelle ich eben einen.


Caot

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Es geht mir um die rechtliche Information und nicht wie ich das sehe oder andere 99 Prozent das sehen. Ich denke, bedeutet nicht, dass dem so rechtlich ist. Von daher weißt du das eventuell rechtlich sauber? Oder denkst du das nur zu wissen? Zumindest ich denke es nicht sauber rechtlich zu wissen und hab das so ausreichend auch kommuniziert. Deine Argumentation: "Wie immer alles anders" ……. lass ich jetzt mal - weil einfach doof - unkommentiert so stehen. Von daher noch einmal: Ich bestelle Salat mit Brot, bestelle das Bort ab und muss trotzdem das Brot bezahlen? Es geht mir nicht um das sich darüber aufregen, sondern rein um die rechtliche Einordnung, ob ich das Brot trotzdem bezahlen muss. Um nicht mehr und nicht weniger. Wäre ich Kellnerin oder gar Chefin würde mich das noch viel mehr interessieren. Einfach auch um entsprechend dem Gast gegenüber argumentieren zu können.


Caot

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….wie eben das Gericht. Klöße, Braten und Salatgarnitur. Auto mit Lenkrad und Reifen. Ich wähle nun die Reifen ab. Und nun? Muss ich trotzdem die Reifen bezahlen?


Mauki2007

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Antwort auf Beitrag von Caot

Aber es ist doch ein Unterschied, ob ich mir etwas aus Komponenten zusammenstellen, oder etwas zum Paketpreis kaufe. Bei einem angebotenen Paket kann ich nicht davon ausgehen, dass es weniger kostet. Das klappt auch beim Auto nicht. VG Mauki


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von Caot

Man kann im Restaurant nicht einfach wie man lustig ist die Gerichte abändern und Sachen weglassen und dann erwarten, dass der Preis günstiger wird. Das Gericht auf der Speisekarte ist ein Angebot. Dieses Angebot umfasst x, y und z und kostet P. Nehme ich das Angebot an und bestelle aber explizit ohne z, ändert sich an dem vertraglichen Preis P, den ich bezahlen muss, nichts. Ich kann vorher fragen, ob P niedriger wird, wenn ich z abbestelle. Darauf kann das Restaurant eingehen oder auch nicht. Wird vorher nicht mehr über P gesprochen, schulde ich dem Restaurant P. Du hast sogar eine Antwort von einer Juristin bekommen. Warum reicht dir das immer noch nicht?


Felica

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Antwort auf Beitrag von Caot

Wenn der Wirt Komponenten weglässt, selbst die welche auf der Karte stehen, muss er daa Gericht nicht günstiger machen. Steht in dem link welchen ich bereits heute morgen gepostet habe.


kleineTasse

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Antwort auf Beitrag von Caot

Die meisten sehen das zum Glück so wie ich. Bin jetzt wieder aufgeräumt! Der Kunde/Gast ist bei mir kein König, wenn er sich wie ein Arschloch benimmt. Auf sowas kann jedes Lokal verzichten. Unser Verhalten „in Zeiten von Corona“ fand er völlig daneben. Wir sein Verhalten aber auch. Die Gastronomie hat wohl genug geblutet, daraus versuchen noch „Kapital“ zuschlagen ist schäbig. Damit hat er sich verraten. Das hatte Masche. Danke Euch nochmal.


memory

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Antwort auf Beitrag von Caot

Nein...das nennt man näml. Büfett....ein Gericht auf einer Karte ist ein Gericht....wenn du davon best. Dinge nicht willst, steht es dir ja frei, etwas anderes zu bestellen.


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von Mauki2007

Ganz genau! Das vom Restaurant zusammengestellte Menü ist ein Paket zum Paketpreis! Wenn du in ein Restaurant gehst, wo du dein eigenes Gericht aus Komponenten SELBST ZUSAMMENSTELLEN kannst, also zB. Burger, dann wählst und bezahlst du nur die Komponenten, die du willst. Kostet jedes einzelne Gemüse extra und du bestellst Karotten und Zwiebeln, dann musst du keine Gurke zahlen. Wenn der Burger aber ein Paket ist und vom Restaurant zusammengestellt wird, dann kannst du Komponenten abwählen, bist aber trotzdem den Paketpreis schuldig. Was ist daran so schwer zu verstehen???


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von Caot

Auch das Gericht ist ein Gesamtpaket. Schnitzel mit Pommes und Salatgarnitur. Wie das Fünferpack Bifis. Es steht auf der Speisekarte (= Verkaufsangebot des Wirts) als eine Einheit. Etwas anderes ist es am Imbiss, wenn da auf der Karte steht: Currywurst 3 Euro, Pommes 3 Euro, Currywurst mit Pommes 5 Euro. Dann kann ich die Currywurst ohne Pommes für 3 Euro oder mit Pommes für 5 Euro kaufen.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Da der Vergleich nicht passend ist. Ich kann keinen festen 5er Pack Bifi (oder die fest verpackte Tüte Nudeln) vergleichen mit einem Gericht, wo ich Komponenten auf der Karte sehe. Das passt für mich nicht. Einfach aus dem Bauch heraus. Anhand der anderen Antworten lese ich leider auch nur, ich denke, ich vermute. Dabei kommen die kuriosesten Vergleiche, als Beweis sozusagen. Diese Vergleiche passen aber nicht. Mir fehlt bisher die schlüssige Gesamt-Erklärung, wo ich sage, okay, das passt in der Argumentation. Rein auf rechtlicher Basis. Aber egal. So eine Sache sauber zu klären ist wohl eher direkt einfacher, da man konkret nachfragen kann (am Thema dran bleibt) und sich nicht so verzweigt. Oft machen ja die Details den juristischen Unterschied.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Caot

Du bestellst ja schon nicht, was in der Karte steht. da steht zB: Fleisch mit Beilage und Kartoffeln für 10 Euro. Damit macht dir das Restaurant ein Angebot, kannst Du annehmen, mußt Du aber nicht. Wenn Du nun das Gericht bestellst aber ohne Kartoffeln, dann machst Du Deinerseits ein Angebot an das Restaurant: Verkauft ihr mir das Gericht ohne Kartoffeln? Wenn ihr nicht weiter über den Preis redet, gilt eben der aus der Karte. Fertig. Fragst Du, ob es billiger wird und die sagen ja, wird es billiger.


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von Caot

Das "sehen" ist ein blödes Argument. Ich "sehe" doch auch, dass die Packung Bifi aus 5 Komponenten besteht. Auch am Regal steht es so. Das Angebot beim Edeka ist: "Ich verkaufe dir eine Packung mit 5 Bifis für X Euro" Das Angebot kannst du annehmen oder nicht. Das Angebot des Wirtes ist: "Ich verkaufe dir ein Schnitzel mit Pommes und Salatgarnitur für X Euro" Dieses Angebot kannst du annehmen oder nicht. Jede Abweichung ist Kulanz. Übrigens auch "Ich verkaufe dir ein kleines Schnitzel mit weniger Kartoffeln für weniger als X Euro" ist Kulanz, wenn es nicht auf der Karte steht. Was häufig der Fall ist, als Seniorenteller oder Kinderteller. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Seniorenteller.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

...danke, danke ein erster passender Ansatz und ganz sachlich formuliert. Merci! Genau darum ging es mir. Angebot/Annahme etc. Und es bestätigt meine Vermutung, die Kommunikation Gast/Kellnerin muss verbessert werden. Auch zum Schutz des Personals. Ich lasse das jetzt hier so stehen, hätte aber noch genug Nachfragen zum Thema "wenn ihr nicht über den Preis redet" und wer fragen oder erklären "muss". Würde aber zu weit führen.


Spirit

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Antwort auf Beitrag von Caot

Das geht natürlich nicht. Deshalb hab ich auch weiter oben gefragt was die Chefin dazu sagte. Eigentlich ist der Ladeninhaber hier in der Pflicht. Ich lese es aber tatsächlich oft in Karten, dass alle Änderungen einen Aufpreis um ca 1,50 € tragen.


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Caot

Der, der das Angebot macht, legt die Konditionen fest. Annahme erfolgt durch ein einfaches “ja“. Wenn du die 15 ohne Garnitur bestellst und nicht erklärst, dass du dann nicht den vollen Preis bezahlen möchtest, kann der Wirt davon ausgehen, dass du voll bezahlst und einfach annehmen. Es gilt das, was vom objektiven Empfängerhorizont aus verstanden werden musste, nicht das, was der Kunde sich eventuell dazugedacht hat.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Petra28

Oh …. da hab ich Bauchschmerzen mit deiner Erklärung des "Empfängerhorizontes" und wer was verstehen muss. DAS klappt ja nicht mal hier im Forum, so eine rein sachliche Diskussion. Immerhin sind es jetzt schon mal zwei User gewesen, die es schaffen, sich normal dem Thema zu widmen. Danke auch Dir. Es würde zu weit gehen, wenn wir das bis zum Schluss "ausdiskutieren". Zumal ich auch nur Laie bin und kein Rechtsanwalt der die Wirren um Bezeichnungen genau kennt.


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Caot

Siehe meine Antwort unten, da ist auch Link-Tipp für dich, falls du dich weiter damit beschäftigen möchtest.


Fichtenkind

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Antwort auf Beitrag von Caot

Ich möchte bitte, danke, keine Garnitur bezahlen müssen. Wie der Koch den Teller anrichtet, damit er für sein Gusto als schön durchgeht, möchte ich nicht im Preis wiederfinden. Ich bestelle ein Gericht und keine Dekoration. Wenn ich in einem Eiscafe eine Waffel auf die Sahne bekomme, die ich eigentlich gar nicht essen möchte, möchte ich die nicht zahlen. Ich möchte auch nicht die Zitronenscheibe in meiner Cola zahlen. Das ist alles Sache des Geschäfts.


Fichtenkind

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Welche Masche meinst du denn? Und wie viel Kapital wollte er denn raus schlagen? Er hat doch vorher darum gebeten, keinen Salat als Dekoration zu bekommen. Gut, er hätte vielleicht abklären sollen, ob ihr kulanterweise etwas abzieht. Das war sein Fehler. Er ist einfach davon ausgegangen. Finde ich jetzt kein Verbrechen. Man könnte sonst auch behaupten, ihr würdet daraus Kapital schlagen, aber das ist natürlich auch nicht so. Es wäre einfach kulant gewesen, ihr hättet ihm 0,20 € abgezogen. Die Gastronomie hat sicher gelitten in der Corona Zeit, dafür kann aber der Gast nichts. Da musst du dann schon die Politik dafür verantwortlich machen, die beschlossen hat, Restaurants zu schließen. Ich finde nicht, dass der Gast euren Verdienstausfall ausgleichen muss. Offensichtlich wolltest du aber nur hören, dass der Mann ein Arschloch war, um dich wieder besser zu fühlen. Meiner Meinung nach habt ihr euch einfach angestellt. Wenn ich im Laden ein Produkt kaufe, von dem die Packung beschädigt ist oder sonst irgendein kleiner Fehler, erwartet jeder Preisnachlass. Nur beim Essen wird sich angestellt. Dabei ist das Thema so wichtig. Es gibt genug Food Waste in der Welt, ich finde solche Salat Dekorationsdinge auf dem Teller ganz übel. Weil die wirklich meistens liegen bleiben. Oftmals sind die Portionen auch mit Absicht so groß, um den Gast zu suggerieren, wie großzügig das Restaurant ist, Ziehungsweise dass die hohen Preise gerechtfertigt sind. Der Gastronom bekommt die Nahrungsmittel aber vergleichsweise sehr günstig, und nimmt oftmals Food Waste in Kauf, um höhere Preise für ein Gericht verlangen zu können. Ein Preisnachlass von ein paar Cent hätte das ganze Drama verhindert, dafür wart ihr euch aber schlichtweg zu fein. 15% Trinkgeld wird aber erwartet und gernommen


Mauki2007

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Antwort auf Beitrag von Fichtenkind

Dann würde es aber erst recht keinen Abzug geben, wenn die Garnitur nicht dabei ist. VG Mauki


luna8

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Antwort auf Beitrag von Fichtenkind

Was schreibst du für nen Quatsch - sorry. Hier war nix fehlerhaft oder beschädigt, der Gast will Ärger machen, weil er sein Salatblatt nicht zahlen will. Punkt. Wenn jeder so anfängt, dann guten Appetit. Oder sagst du im Supermarkt auch: ... nee den Mozzarella nehm ich ohne Packung, brauch ich nicht - aber ich zahl dann auch 20 ct weniger? Solche Gäste braucht die Gastro echt nicht. Wir haben genug nette Gäste, die froh sind, dass wir wieder da sind.


Fichtenkind

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Antwort auf Beitrag von Mauki2007

Das wäre ja dann in Ordnung


Felica

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Antwort auf Beitrag von Mauki2007

So sieht es aus. Und genau um die ging es hier.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Fichtenkind

Ja und warum genau würdest du dann dem Kunden doch den Rabatt geben? In dem Beitrag hier geht es nämlich genau darum, das der Kunde weniger zahlen will weil die Deko fehlt.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Fichtenkind

Du widersprichst dir doch selbst. Davon ab hätte der Kunde bei 20 Cent Rabatt sicherlich immer noch Stress gemacht. Der ist nämlich laut Beschreibung nicht von eibem Blatt Salat ausgegangen sondern von einer Beilage. Da hat der wohl eher 1-3 € Rabatt angesetzt. Und hätte sich bei 20 Cent weiter angepisst.


luna8

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Antwort auf Beitrag von Felica

Im AP ist klar von Deko die Rede. Was der Gast sich dabei denkt ist unerheblich. Wo ich arbeite, sind die echt kulant mit Änderungswünschen ( was ja grundsätzlich auch richtig ist)... es gibt auch Läden, da kostet jede Änderung nen €uro. Ich hatte letztens nen Gast, der am Sonntag Abend fragte, wie lang Mittagstisch ist, er bestellt, ich frag, ob er was trinken möchte .... nee, hat er dabei Dann kommt er mit 3 Reklamationen an seinem Essen, die ich in 2 Minuten klären konnte. Der hat sogar getippt. Manchmal kommen frustrige Leute - is so.


Fichtenkind

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Antwort auf Beitrag von Felica

Sicher keine drei euro


Fichtenkind

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Antwort auf Beitrag von Felica

Dann hätte der Service besser informieren müssen. Wenn da steht, mit Salat, ist sicher nicht die Deko gemeint. Da stand sicher nicht, mit Salat-Deko. Der Koch hat ihm sicher nicht ersatzweise viel Obst hingelegt, sondern Deko.


Fichtenkind

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Antwort auf Beitrag von luna8

In der Karte stand sicher nicht XY mit Salatdekoration, Worauf sich der Gast dann dachte, huch, das eine Blatt Salat Bestelle ich dann mal lieber ab. Da stand vielleicht XY mit Salat und er ging von einer Portion Salat aus, die abgestellte, und natürlich dann auch nicht verrechnet haben wollte. Ich gehe mal stark von einem Missverständnis aus, zwischen der Bedienung und dem Gast. Warum man das nicht einfach erklärt hat, Oder einen angebrachten Rabatt gegeben hat, verstehe ich nicht. Wie gesagt, betreffend des Anstandes des Gastes braucht man nicht zu diskutieren, aber die AP bezeichnet den Hast als Arschloch, das muss man sich auch mal vor Augen führen. Ich würde jetzt nicht per se nur dem Gast in die Schuhe schieben, wie die Situation abgelaufen ist.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

beispiel: hier friseur und waschen- schneiden -fönen kostet xx,xx euro egal ob mit oder ohne haarspray/festiger


Caot

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….ohne föhnen kostet 5 Euro weniger. Ein Haarschnitt ohne waschen kostet auch weniger. Und da jetzt gewaschen werden muss, kostet es logisch - auch mehr. Ist auch in Ordnung.


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Caot

Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Preis und Kaufgegenstand müssen klar sein. Angebot macht hier der Restaurantbesucher. Er bestellt Gericht 15, aber ohne Salatgarnitur. Der Kellner nimmt in Vertretung des Wirtes an. Vertrag ist geschlossen, da Kaufgegenstand und Preis klar sind. Preis deshalb klar, weil Restaurantbesucher nicht geäußert hat, dass er einen anderen Preis für die 15 möchte, der Wirt also davon ausgehen musste, dass der Restaurantbesucher nicht den vollen Preis bezahlen möchte. Juristen bitte vor. Bin noch nur Laie.


Mauki2007

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Antwort auf Beitrag von Caot

Dann werden aber von vornherein verschiedene Pakete angeboten. Der Vergleich passt also nicht. VG Mauki


Felica

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Antwort auf Beitrag von Petra28

So sieht es aus, der Kunde hätte also am Anfang sagen müssen, wenn ich ohne Salatgarnitur bekommen, bezahle ich auch weniger.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Petra28

.. der etwas vom ich denke oder vermute weg geht. Angebot/Nachfrage ….allerdings macht ja das Restaurant zuerst das Angebot. Die nächste Frage wäre, wer muss denn von was ausgehen. Stillschweigend? Ein guter Ansatz ….. ich lass das jetzt so stehen. Geklärt finde ich das nicht - so rein jurstisch - eigentlich finde ich das total interessant, wenn es denn so mancher User hier ohne blöde Kommentare schaffen würde, sich dem Thema zu nähern.


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Caot

Nein, das Restaurant macht nicht das erste Angebot. Das macht immer der Kunde. Sonst müsste nämlich jeder, der das Lachsgericht bestellt, es auch bekommen - auch wenn Lachs an dem Tag schon aus ist. Die Karte ist lediglich eine sogenannte invitatio ad offerendum, also eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Juristisch ist das schon klar - das ist ziemlich genau der Stoff des 1. Semesters, BGB AT. Wenn es dich interessiert, die unglaublich tolle BGB-Vorlesung von Prof. Lorenz ist frei verfügbar: http://www.stephan-lorenz.de/


Caot

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Antwort auf Beitrag von Petra28

Nur so, Berlin schrieb, dass mir das Restaurant ein Angebot macht, nämlich mit der Vorgabe: Klöße, Braten, Beilagensalat. Ja, den Link schiebe ich mir mal zum ansehen in die Kartei. Das mach ich mal in Ruhe.


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Caot

Ich weiß, ich halte das für falsch und bin mir ziemlich sicher, dass ich damit richtig liege: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots Ich habe das aber so stehen lassen, weil es für unseren „Fall“ hier ja keine Rolle spielt.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Caot

Ich glaube, bei einer Speisekarte handelt es sich um eine sog. "Invitatio ad offerendum", eine Einladung/Aufforderung zum Angebotmachen. Aber m.E. ist das im Endergebnis sogar egal. Sähe man in der Speisekarte bereits das Angebot, dann hätte der Gast mit Einschränkung angenommen, was als Ablehnung und Neuangebot gewertet würde. Wenn man jedenfalls die jeweiligen Willenserklärungen auslegt, wird man unter den gegebenen Umständen zum Schluss kommen, dass der Preis, der auf der Karte steht, vereinbart wurde. Denn von einem anderen Betrag war ja von beiden Seiten nie die Rede und es gibt ja auch nichts Allgemeingültiges, dass ein Essen ohne Salatgarnitur nur so oder so viel weniger kosten darf.


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von Caot

Diese sog. blöden Kommentare mögen daran liegen, dass der Eindruck entsteht, dass es dir oftmals nicht um die Sache an sich geht, sondern nur darum, konträrer Meinung zu sein. Und daran, dass es scheint, dass du die Erklärungen nicht verstehen willst und immer wieder Vergleiche anbringt, die inhaltlich sogar falsch sind. Wenn ich ein Auto bestelle, sind da gewisse Komponenten in dem Paketpreis inbegriffen. Wenn du davon etwas weglassen möchtest, dann bekommst du dafür keine Erstattung, im Gegenteil, wenn irgebdwas davon ausgebaut werden muss, zahlst du noch drauf.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Wir reden aneinander vorbei. DAS was Du da beschreibst, hab ich nicht geschrieben! Wenn ich ein Auto möchte, kann ich aus den angebotenen Komponenten wählen. Die werden dann gar nicht erst eingebaut. Möchte ich LED-Licht wird das aufgepreist, möchte ich das nicht, wird es abgepreist. Ganz einfach. Ich muss da auch nichts erstatten. Sei denn, aber darum ging es nicht, ich kaufe das Auto an dem nichts weg gelassen werden kann. Da es das nur so gibt. Dann muss aber der Verkäufer (in dem Fall die Kellnerin) dem Kunden das einfach so sagen. Sorry, kann ich nicht, gehört zum Speisenumfang. Wenn mir der Koch keinen Beilagensalat auflegt (da in dem Autofall, das Auto erst noch zusammen gebaut werden muss -wie das Essen auch), kann er den einem anderen Gast verkaufen. Verlust Null.


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Daumen hoch!


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von Caot

Auto ohne Lenkrad wird nicht verkauft. Wenn du der Firma sagst, ich will das Auto kaufen, aber ohne Lenkrad, dann sagen die dir entweder 1. Ist ok, aber sie müssen trotzdem den vollen Preis zahlen oder 2. Ist ok, das Abmontieren des Lenkrads kostet Sie aber xy Euro extra. oder 3. Nee, geht nicht. Dein Vergleich stimmt damit also einfach nicht. Mit meinem Hamburger Beispiel oben habe ich es erklärt, wann du etwas bezahlen musst, obwohl du es nicht möchtest, und wann nicht. Ist eigentlich einfach zu verstehen. Und damit bin ich raus hier. An die AP: Lass dich nicht ärgern. Bei solchen Gästen verzichtet ihr bestimmt gerne auf ein Wiedersehen.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Sille74

…..dann wird der Gast, indem er das Essen verändert, automatisch verpflichtet nachzufragen, was das denn dann kostet? Oder muss die Bedienung nun auf das geänderte Angebot oder Einschränkung (nämlich ohne Salat) reagieren? Darf sie sich umdrehen und dem Gast unerklärt zurück lassen und davon ausgehen, der Gast weiß, dass die Einschränkung nicht reduziert wird?


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Caot

Der Gast muss nachfragen, wenn er einen niedrigeren Preis haben möchte. Die Bedienung darf ansonsten annehmen, dass der Gast mit dem Preis auf der Speisekarte einverstanden ist. Sie darf aber auch mitteilen, dass das Gericht nun teurer ist, weil es den Koch ohne Garnitur unglücklich macht. Dann darf der Gast wieder entscheiden, ob er damit einverstanden ist.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Caot

Ich bin der Meinung, dass der Gast in dem Moment, in dem er lediglich sagt: "Ich nehme Gericht Nr. 15, aber ohne Salatgarnitur" eine Willenserklärung (sein Angebot) dahingehend abgegeben hat, dass er das Gericht trotz Fehlens der Garnitur zum Preis auf der Karte nehmen möchte. Wenn dann wortlos angenommen wurde, ist der Vertrag zum Preis auf der Karte zustande gekommen. Hätte der Gast den Preis ohne Garnitur nicht mehr für akzeptabel erachtet, hätte er m.E. Das sagen müssen. Vielleicht könnte die Auslegung anders aussehen, wenn es um einen relevanteren Teil des Gerichts gehen würde. Dann könnte man vielleicht sagen, dass ein verständigen Empfänger nicht davon ausgehen könnte, dass das Gericht zum auf der Speisekarte angegebenen Preis genommen wird. Dann hätten sich die Parteien über einen wichtigen Punkt gar nicht geeinigt und der Vertrag wäre nichtig...


Caot

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Antwort auf Beitrag von Petra28

oder ist das "nur" eine Auslegung, also eine Annahme das dem so ist. Sie mag so sein (ich kann das juristisch ja nicht nachprüfen), aber ich finde diese Auslegung grenzwertig. Ich lass den Gast ja quasi "doof" zurück.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Okay. Wie schon bei Petra geschrieben, gibt es da eine vielleicht Verhandlung darüber oder ist das "nur" eine Interpretation wie man das auslegen könnte. Wenn der Wirt sich stillschwiegen rum dreht und nichts sagt (um was für eine Zutat es da geht ist ja rein juristisch gesehen unrelevant) finde ich das argumentativ grenzwertig. Jetzt stelle man sich vor, ich möchte statt Klöße, Braten und Beilagensalat nur Klöße. Dann dreht sich die Wirtin um, bringt mir Klöße und verlangt den kompletten Preis? Ohne mit mir zu kommunizieren? Ja, leck mich, wenn dem so wäre. Okay - so noch nie erlebt. Aber rein juristisch finde ich das spannend.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Caot

Ich glaube nicht, dass es genau zu dem Fall schon Rechtsprechung gibt. Willenserklärungen sind immer auszulegen. Dabei ist immer der wirkliche Wille des Erklärenden wichtig, genauso aber auch, wie die Erklärung von einem vernünftigen Empfänger verstanden werden durfte. Das ist der sog. Empfängerhorizont, von dem Petra sprach. Antwortet also z.B. jemand auf eine Anzeige, in der ein Auto ohne Preisangabe zum Verkauf steht, mit "ich würde den Wagen für 5.300 Euro nehmen", dann kommt der Vertrag so zustande, wenn der Inserent annimmt, auch wenn der Käufer eigentlich 3.500 Euro gemeint hat. Im vorliegenden Fal, bei dem es lediglich um ein unwesentliches Element des Gerichts und somit auch des Vertrags/Vertragsgegenstand geht, würde ICH die Erklärungen so auslegen, dass der Preis von der Karte vereinbart ist. Bei Deinem Braten-Klöße-Salat-Beispiel ist es ja so, dass im Grunde ein neuer Vertragsgegenstand verhandelt wird. Da kann dann ggf. der Empfänger nicht mehr davon ausgehen, dass zu dem Preis mit Fleisch auf der Karte bestellt wird. Dann würde es natürlich Sinn machen, entweder anzusagen, dass aber teotzdem der Preis von der Karte für mit Fleisch gezahlt werden muss oder einen reduzierten Preis zu nennen. Wenn dies nicht erfolgt, wäre es dann wiederum vom Gast sehr sinnig, anzusprechen, dass er einen Nachlass will. Rühren sich beide nicht, ist nach Auslegung kein Vertrag zustande gekommen (oder er ist nichtig; bin mir gerade nicht sicher, aber ich glaube, es ist dann gar kein Vertrag zustande gekommen; ist aber letztlich egal für die Rechtsfolgen) und das Gericht wurde ohne Rechtsgrund serviert und verspeist. Dann müsste der Gast wegen ungerechtfertigter Bereicherung haften.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Sille74

... "mit Salatgarnitur" steht, mir zwar deutlich weniger als beim Beilagensalat, aber schon auch wieder deutlich mehr als das obligatorische läpprige Salatblatt mit Tomatenschnitz/-scheibe vorstelle.


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Sille74

dass das gar nicht auf der Karte stand, sondern dass der Gast gefragt hat, ob da irgendeine Form von Salat dabei ist, weil er den eben nicht verträgt. So wie jemand, der allergisch ist und lieber noch mal rückfragt, ob da wirklich keine Nüsse oder so dabei sind. Oder jemand, der sich schon beim Anblick von Petersilie ekelt und sie auf keinen Fall auf dem Teller haben möchte. Das muss ja nicht immer auf der Karte stehen.


Kasi88

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Naja, das ist recht schwierig... wir waren vor ca. 3 Jahren zu Ostern essen, gemeinsam mit meinen Schwiegereltern, meine Schwiegermutter ist hochgradig allergisch auf Knoblauch, das geht bei ihr gar nicht... sie isst auch den Salat nicht, normal isst ihn einer von uns und er wird bezahlt, kein Thema... Bei diesem Besuch im Restaurant gab es nun nur Menü zu essen und alles mit Saucen und Beilagen... es war ein Act bis sie überhaupt was bestellen konnte, raus kam dann trockene Pute und Pommes, kein Salat, sie wollte einen mit Essig und Öl, das bekam keiner hin, Sauce auch nicht... da hat sie sich schon geärgert, dass ihr das gesamte Essen in Rechnung gestellt wurde... es ist also immer irgendwie abhängig von der Situation