Elternforum Rund ums Baby

Wie seht ihr das....

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Wie seht ihr das....

PaulaJo

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Lange Geschichte: Opa ist 94, hat bis vor kurzem bei uns im Haus in einer eigenen Wohnung gewohnt. Haus und Wohnung gehören meinem Mann und seinem Bruder, der von uns gepflegt wird. Der Schwiegersohn vom Opa ist ein absoluter Choleriker, dem wir, nachdem er unsere Enkelin beinahe und unseren Sohn tatsächlich auf unserem Hof angefahren hat, Hausverbot erteilt haben. Seit dem macht er uns das Leben mehr als schwer, was vor 2 Wochen in einer Gerichtsverhandlung gipfelte (er hatte unseren Sohn angezeigt weil er eine Beule in seinem Auto hatte nachdem er meinen Sohn angefahren hat...) Dem Richter kam er wohl auch nicht sehr sympathisch vor was dieser dann auch sehr deutlich zum Ausdruck brachte. Auf den Gerichts und Anwaltskosten bleibt er auf jeden Fall sitzen. Lange Rede, kurzer Sinn: Unser Opa wurde nun von ihm und seiner Frau (Opas Tochter,Tante meines Mannes) aus seiner Wohnung rausgeholt und bei ihnen einquartiert. Was für Opa auf jeden Fall besser ist, denn er ist schon sehr dement und braucht rund um die Uhr Betreuung. Eben seh ich Licht in der Wohnung, ich gehe hoch und was sehe ich? Da sitzt eine wildfremde Familie inmitten von Opas Sachen und sortiert Dinge aus. Auf meine Frage hin was das solle sagten sie sie würden die Wohnung auflösen und dürften alles mitnehmen. Gut, Opa hat nicht sehr viele wertvolle Dinge, (und die werden sich der Schwiegersohn und die Tochter schon geholt haben) aber es sind einige Erinnerungsstücke dabei und letztendlich gehören diese ja auch zur zukünftigen Erbmasse. Was meint ihr, ist das rechtens? Wenn meine Schwiegermutter noch leben würde würden ihr ja auch Dinge davon zustehen. Sein fast neues Auto ist übrigens auch verschwunden. Ich weiß, das hört sich jetzt kleinlich an, aber irgendwie tut es weh diese Erinnerungsstücke in fremde Hände zu sehen.Und Opa kann sich ja nicht mehr wehren oder etwas dazu sagen...


ösitina

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Ich weiß nicht? Hat der Choleriker die Vormundschaft? Haben die was schriftlich ?


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Nein, so weit ich weiß hat Opa keinen Vormund. Aber die Tochter hat die Betreuung.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Ich bin nicht sicher, aber ich glaube nicht dass man das alles einfach so machen kann, für wohnungsauflösung, das beinhaltet doch auch Kündigung eines Mietvertrages braucht es doch die Zustimmung von Opa.....


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Er hatte bei uns lebenslanges Wohnrecht.


pothi

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Antwort auf Beitrag von ösitina

wenn ich ehrlich bin,...ich weiß es nicht. aber mich stimmt das verdammt traurig :( *schluck*


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von pothi

Mich auch. Da sitzen diese wildfremden Leute da und durchstöbern alles. War denen sichtlich peinlich als ich reinkam...


ösitina

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Ok, stimmt das hab ich grad übersehen, aber dennoch kann und will ich nicht glauben dass dies so einfach ist... Und zu dieser anderen Familie müßt ihr doch auch erstmal euer Einverständnis geben dass die zu euch reingehen oder? Und ja, ich finde das auch mehr als traurig. Lässt euch unbedingt anwaltlich beraten.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Die Wohnung ist an unserem Haus, hat aber einen eigenen Eingang. Morgen früh wollen sie alles leerräumen....


ösitina

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Ich glaube nicht dass ich die da einfach so reinlassen würde bevor alles geklärt ist


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Nun ja, ist seine Wohnung, und wenn die Tochter das so beschließt... ich weiß es auch nicht...


ösitina

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Die Wohnung des Cholerikers? Ja denn werden euch wohl leider die Hände gebunden sein


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ösitina

ich denke nichts. Es gibt ja Betreuung fürs finanzielle,Aufenthalt,Gesundheit aber doch nicht für Verscherbeln von persönlichen Sachen?!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Ich würde mich fix beraten lassen


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Nein, es ist unsere Wohnung, aber der Opa hatte ja Wohnrecht.


PaulaJo

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Er hat eine Pflegestufe bekommen und seine Tochter bekommt jetzt Pflegegeld. Mehr ist das nicht.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Doch, ich glaube dann dürfen die nicht einfach so rein? Kannst du nicht mal fix einen Anwalt fragen? Im Netz gibt's doch auch so viele?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

das ist was andres


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Dank des Cholerikers haben wir ja eine Anwältin. Ich werde sie morgen früh mal anrufen. Das ganze Werkzeug von Opa ist auch weg haben wir gerade gesehen.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Mach mal, und vorerst verbiete ihnen in die Wohnung zu gehen...


PaulaJo

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Sie werden wohl behaupten das er einverstanden war alles wegzugeben. Obwohl er das gar nicht mehr entscheiden kann.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ösitina

das dürfen die nicht wenn nix schriftliches vorliegt denk ich


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

geh zum Arzt und lass eine Bescheinigung schreiben dass er nicht mehr in der Lage ist so Dinge zu regeln.,


ösitina

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Das Problem ist ja, dass man sowas beweisen muß also dass da was da war


PaulaJo

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Na ja, Opa lebt ja noch, im Prinzip, wenn er geistig noch gesund wäre, könnte er mit seinen Sachen ja tun was er will. Aber ich denke er hätte uns gefragt ob wir etwas haben wollen...


ich war KarIa

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

um das zu entscheiden,hat sie ja die Betreuung,


PaulaJo

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Das hat der Richter bei der Verhandlung vor 2 Wochen sehr deutlich gemerkt. Der Choleriker hatte ihn als Zeugen gegen seinen Urenkel benannt. Das ist mächtig in die Hose gegangen.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von ich war KarIa

Sie pflegt ihn, deswegen hat sie noch lange nicht die Betreuung. Und selbst wenn darf sie nicht einfach Sachen die in die Erbmasse fliessen würden verschenken. Wenn ihre Schwester, meine Schwiegermutter noch leben würde würden ihr diese Dinge ja zustehen.


ich war KarIa

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

wenn sie den Betreuerausweiss hat,darf sie entscheiden je nachdem was dort drin steht. u.U. darf sie auch die sachen des Opas verkaufen und die Wohnung auflösen.


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von ich war KarIa

Sie keine vom Amtsgericht gestellte Betreuerin. Ich würde alle des Grundstückes verweisen und mich morgen mit Eurem Anwalt beratschlagen. Evtl. Beim Amtsgericht anrufen und dort nachfragen wie es weiter geht. Bei solchen Verwandten könnte ich


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

Sie ist ja KEINE vom Amtsgericht bestellte Betreuerin


ich war KarIa

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

das braucht man auch nicht.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

Frag mich mal. Wegen denen renne ich seit fast einem Jahr andauernd zum Anwalt. Die Polizei war auch schon ein paar mal da und hat ihn vom Grundstück verwiesen. Letztens kam Post von der Staatsanwaltschaft dass das Verfahren gegen mich wegen Körperverletzung eingestellt worden ist. Ich wusste nicht mal das er mich angezeigt hat, geschweige denn warum.Meine Tochter hat er auch angezeigt, genau so meinen Sohn. Ist echt spaßig, zumal wenn man vorher in seinem ganzen Leben nicht einmal was mit Gerichten zu tun hatte.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von ich war KarIa

Doch! Ich pflege meinen Schwager, aber das heißt noch lange nicht das ich seine Sachen verschenken darf...


El-li

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Sie lebt aber nicht mehr, daher kann man nicht sagen, das steht der toten Ehefrau zu. Gab es denn damals ein Testament zwischen dem Opa und seiner Frau? Hat er selbst ein Testament abgegeben? Betreuungs- und Erbsachen können meist (zu mind. 90 %) ganz schön fies ausgehen...


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von El-li

Da meine Schwiegermutter nicht mehr lebt sind mein Mann und sein Bruder die nächsten Erben, zusammen mit der Tante. Das Geld ist mit Sicherheit schon weg, aber das soll mir egal sein. Sollen sie sich dahin stecken wo die Sonne nicht scheint. Ich glaube an Gerechtigkeit, und für das was diese Menschen machen werden sie mit Sicherheit irgendwann mal büßen.


El-li

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Also sind sie Geschwister? Also meine Großmutter hat vier Kinder, aber nur eines (meine Tante) hat von ihr eine Generalhandlungs- und Betreuungsvollmacht, falls sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist, wurde alles schon vor Jahren geregelt. Da haben die anderen Kinder (also auch mein Vater) dann im Ernstfall THEORETISCH nix zu melden. Heißt aber nicht, dass sie damit vom Erbe ausgeschlossen sind. Meine Großmutter weigert sich auch, ein notarielles Testament zu machen, oder ihres wenigstens beim Amtsgericht zu hinterlegen, hab ich ihr immer ans Herz gelegt, denn von allen privatschriftlichen Testamenten "verschwinden" wahrscheinlich so mindestens 80 % im Klo, durch nicht bedachte oder nicht ausreichend bedachte Erben! Aber Oma meint, es reicht, wenn ich weiß, dass es eins gibt und jeder, der was anderes sagt, lügt....so ihr Plan... Sie hat das Testament ihrer Mutter (also meiner Urgroßmutter) zum Beispiel auf der Rückseite eines Einkaufszettels im Portomonnaie gefunden...


ich war KarIa

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Antwort auf Beitrag von El-li

Die Betreuung hat nichts mit dem Erbe oder der Erbfolge zu tun.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Die Tante ist seine Tochter, mein Mann der Enkel und ihr Neffe. Meine Schwiegermutter war ihre Schwester. Ganz schön kompliziert,lach. Das lustige ist, die haben keinerlei Interesse an den Sachen, die haben Geld wie Heu und ein supertolles Haus. Ihnen geht es nur darum das WIR nichts davon bekommen, weil ihr cholerischer Mann seinen Krieg gegen uns führt. Aber das da eine wildfremde Familie mit Kind und Kegel in der Wohnung hockt und sich alles einpacken darf hat mich doch ein wenig geschockt...


El-li

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Ich hoffe echt, dass ich nicht mal in so eine Situation komme! Da seid ihr nicht zu beneiden.


hormoni

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Paula, du kannst bei euch im Amtsgericht anrufen und bei einem Rechtspfleger nachfragen. Ich würd das tun. Und eine Wohnungsauflösung vorerst nicht zulassen. Grüße h


hormoni

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

muss erst mal Vormundschaft beim AG beantragt werden. Ist die Vormundschaft geklärt, sieht die Sache anders aus. Aber erst mal muss der Opa entmündigt sein. Vorher dürfen Choleriker + Frau gar nichts.


desire

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

ohje da hjätt ich aber kein ruhiges Gewissen den Opa bei solchen Leuten zu lassen....


luna8

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Ohne was Schriftliches ( vom Opa) hätt ich ein echt komisches Gefühl und wahrscheinlich erstmal versucht, den Opa oder wenigstens die Tochter zu kontaktieren und mal nachgefragt.


ich war KarIa

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Antwort auf Beitrag von luna8

auch wenn es einen Betreuer aus der Familie gibt,ist dieser verpflichtet dem Betreuungsgericht Rechenschaft abzugeben.So ohne weiteres kann sie also die Sachen vom Opa nicht verschenken.Selbst wenn sie etwas verkauft,muß sie nachweißen was sie mit dem Geld gemacht hat.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von ich war KarIa

Dann muss ich doch mal nachfragen was mit dem Auto passiert ist...Das hat sie sich "schenken" lassen und jetzt ist es weg.


MaMa3+1

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Ich würde wohl die ganze Nacht damit verbringen das wichtigste für euch an Andenken raus zu nehmen !!!!


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Antwort auf Beitrag von MaMa3+1

Ist er noch so klar dass er ja sagt? Kanne r noch reden?


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von MaMa3+1

Das meiste ist schon weg. Da stehen nur noch die Möbel (unter anderem ein sehr altes Schlafzimmer, denke mal aus den 40ern) und Kleinkram. Omas uraltes Waffeleisen habe ich mir eben schnell geholt, da hat mein Schwager sich gefreut, er kann sich noch sehr gut an Omas Waffeln erinnern.


PaulaJo

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Das haben sie schleichend gemacht. Erst war er nur über die Weihnachtsfeiertage da, dann haben sie vor Gericht gesagt er wäre nur auf Urlaub bei ihnen, und eine Woche später fingen sie dann an die Wohnung leer zu räumen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

wenn sie da schon anfingen zu räumen. Hat jemand mal von euch mit dem Opa geredet?


PaulaJo

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Auch das war schleichend. Alle paar Tage kam jemand und holte was. Zuerst waren es nur Kleidungsstücke. Dann ein paar Bilder....und schwupps war die Wohnung fast leer. Opa haben wir vor Gericht gesehen, aber er konnte/durfte nicht mit uns reden.


Sakra

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

ich habe nicht alles gelesen, abr hat der opa einen gesetzlichen vormund, wenn er dement ist? wer hat verfügungsvollmachten?


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von Sakra

Bis vor kurzem hat er ja noch alleine gelebt, so weit werden sie noch nicht sein was Vollmachten usw. angeht. Aber sie werden mit Sicherheit mit Hochdruck dran arbeiten.


Sakra

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

lass dich schnellstens anwaltlich beraten und komme ihnen ev. mit einer betreuungsvollmacht zuvor, die räumen sonst noch zu opas lebzeiten alles leer. im prinzip dürfen sie nichts ohne opas zustimmung nehmen und verscherbeln, ich kenne das noch von meinen grosseltern.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von Sakra

Es ist alles leer. Was da jetzt noch steht ist was für den Trödelmarkt. Tassen, Vasen, Kuchenplatten usw.....


ich war KarIa

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Wenn sie einen Betreuerausweiß hat,kann sie je nach dem was dort geregelt ist,mit Opas Sachen was sie will.Allerdings muß sie das dem Amtsgericht nachweißen.Was sie für wieviel verkauft hat und was sie mit dem Geld gemacht hat. Hat sie keinen Ausweiß darf sie gar nichts machen.Sie muß auch dem Gericht melden das der Opa bei ihr lebt.Einfach so zu sich nehmen geht auch nicht.


El-li

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Wenn die Tochter als Betreuer bestellt ist, hat sie möglicherweise auch entsprechende Vollmachten zur Vermögenssorge etc. Ggf. wurde vor der Demenz eine entsprechende Vollmacht auf die Tochter ausgestellt. Jetzt in seinem Zustand dürfte kein Notar eine Vollmacht auf seine Tochter beurkunden, wenn er seinen eigenen Willen nicht mehr kundtun kann, genauso sieht es mit einer Testamentsabgabe aus, ist alles anfechtbar. Sind Dein Mann und dessen Bruder die Söhne oder Enkel vom Opa? Hab das jetzt nicht so raus gelesen. Bzw. in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis stehen sie zu ihm?


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von ich war KarIa

Wie gesagt, vor 2 Wochen vor dem Richter hat sie noch gesagt er wäre nur auf Urlaub bei ihnen. Ich glaube nicht das sie schon so weit sind das alles geregelt zu haben. Mich stört das wildfremde Leute einen Schlüssel zur Wohnung haben und alles dort rausholen dürfen ohne das mein Mann und sein Bruder die Möglichkeit haben Erinnerungsstücke zu bekommen.


ich war KarIa

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

ier dauert es ca. 2 Wochen bis man einen Betreuerausweiß bekommt,wenn man einen beantragt.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von El-li

Mein Mann und sein Bruder sind die Enkel. Bis vor kurzem wurde mit Sicherheit keine Demenz ärztlich diagnostiziert weil die Tochter es sehr praktisch fand das er bei uns wohnt statt bei ihnen...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

wenn dein Mann und sein Bruder Enkel sind. Er hat die 1 Tocher ? Irgendwas passt da doch nicht oder kapier ich das nicht


Treva

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Pass auf, dass die sich nicht noch einbilden, sie könnten die Wohnung vermieten und das Geld dafür einkassieren.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von Treva

DAS habe ich auch schon gedacht, es laufen in den letzten Tagen eine Menge fremder Leute auf unserem Grundstück rum. Aber das brauchen die erst gar nicht zu probieren.


El-li

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

So langsam entknüddelt sich das. Deine Schwiegermutter, also die Schwester von Opas Tochter (Gattes Tante) und gleichzeitig Opas zweite Tochter lebt nicht mehr? Damit wären die Söhne die Erben von den Anteilen der anderen Tochter. Es rutscht halt einfach eine Linie gerade weiter. Also Opa hatte zwei Töchter. Die Verstorbene zwei Söhne. Erbmasse von Opa geteilt durch zwei Töchter und die Hälfte von der verstorbenen Tochter geht an deren Söhne. Aber da Opa noch lebt, kann man da zum Thema Erbmasse natürlich noch keine Rechte herleiten, wäre schon recht makaber.... Ist die noch lebende Tochter bevollmächtigt, kann sie selbstverständlich die Wohnung auflösen denke ich. Persönlich finde ich es aber unter aller Sau, dass sie das ohne das Mitwirken der Enkelsöhne macht.


PaulaJo

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Da seine erste Tochter verstorben ist sind mein Mann und sein Bruder zusammen mit der Tante erbberechtigt. Er hat hier 20 Jahre mietfrei gewohnt und bekommt eine sehr gute Rente. da hat er einiges zusammengespart. Aber wie gesagt, das Geld ist mit Sicherheit weg und das werden wir nie beweisen können. Wollen wir auch nicht.


kati1976

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Selbst wenn die Tochter berechtigt ist, sollte man den Enkeln die Chance lassen sich erinnernungsstücke zu holen Der Opa hat, so wie ich es verstehe lange dort gewohnt Paula ich würde die Tochter anrufen was jetzt los ist, oder vor Ort eventuell einen Anwalt befragen ob ihr was machen könnt das nicht mit opas Sachen sonst was passiert


ich war KarIa

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Was mit dem Geld passiert ist,muß sie auf Heller und Pfennig nachweißen.Es sei denn das dass Geld schon vor der Ausstellung des Betreuerausweißes weg war.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von El-li

Jetzt hast du es :-D Nein, klar darf man noch nicht vom erben sprechen, um Gottes Willen. Aber wenn das zukünftige Erbe an wildfremde Leute verschenkt wird kann das doch auch nicht rechtens sein...Die Leute eben hatten einen Schlüssel! Wildfremde!


El-li

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Hast du mal mit Tante telefoniert? Bzw. Dein Mann? Und nach persönlichen Erinnerungsstücken gefragt? Fordert ihr euch den Kontakt zum Opa ein? Das ist echt traurig!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

oder ist es Nutznießung oder wie das heißt


Treva

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Es kommt darauf an, wie es im Grundbuch eingetragen ist. Bei einfacher Eintrag "Wohnrecht auf Lebenszeit" geht das nicht.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von ich war KarIa

Der Choleriker ist mit allen Wassern gewaschen.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von Treva

Es ist gar nichts im Grundbuch eingetragen. Er hat einen Zettel von Schwiegermutter wo es drauf steht, sonst nichts. Das Wohnrecht ist auf jeden Fall nicht übertragbar.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Keine Gespräche mehr möglich,leider. Aber ich werde morgen früh die Anwältin anrufen und erst mal das Auto meiner Tochter auf der Einfahrt parken. Da wird es schwer etwas auszuräumen...


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von El-li

Opa versteht das alles gar nicht mehr. Vor Gericht hat er gesagt er will sich da raus halten. Ist echt schade, er sieht seine Enkel, Urenkel und Ururenkel jetzt nicht mehr. Wir haben 15 Jahre in Frieden zusammengelebt und uns immer gut verstanden, und jetzt sowas.


PaulaJo

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Er hat nur die Nebenkosten bezahlt.


hormoni

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

aehm, ich würd mir anwaltliche Hilfe holen. Das ist euer Haus. Da dürfen nicht einfach Fremde rein und eine Wohnung auflösen. Hat der cholerische Schwiegersohn allerdings die Vormundschaft, stellt sich das etwas anders dar. Dann dürfte er meines Erachtens jemanden Beauftragen, um (nach Absprache mit euch), die Sachen aus der Wohnung zu holen. In DEM Fall sollte dann auch einer von euch mit anwesend sein. Das mit dem Auto ist mE auch nicht rechtens. Schau, wo das Auto ist und mach Fotos (wenn du es beispielsweise vor dem Haus gefunden hast). Guck vorsichtshalber auch mal bei den Internetplattformen (Autoscout blabla) oder beim Händler in der Nähe... Der darf das nicht einfach verkaufen. (Wenn er es denn tut).


bärenmama1981

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Antwort auf Beitrag von hormoni

Wenn das euer Haus ist und der Opa Wohnrecht hatte. Er hat das Wohnrecht aufgegeben und so habt ihr wieder das alleinige Hausrecht.