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Wie ist denn die rechtliche Lage wenn

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Wie ist denn die rechtliche Lage wenn

Mitglied inaktiv

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mal ganz krass angenommen, mein Partner und ich versterben beide plötzlich. Wo würde dann mein Sohn leben? Bei meiner Mutter? (150km weit weg) Bei seinem Vater (Gott bewahre - 200km weit weg)? Bei der Mutter meines Freundes? (15km) Meine Schwester fragte mich ob ich jemanden habe für den Fall des Falles, sie setzen wohl gerade ein Schreiben auf um den Willen festzuhalten.


Kolkrabe

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Ich denke mal er würde erst einmal einen Vormund bekommen und dann würde es entschieden werden, oder? Vielleicht solltest Du den letzten Willen auch festhalten?!


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Kolkrabe

Die Entscheidung trifft das Jugendamt bzw die rufendes Gericht an. Gericht bestellt ergänzungspfleger fürs Kind und überträgt ihm das aufenthaltsbestimmungsrecht, vermutlich werden alle angehört und geprüft, wer das Kind nehmen will und kann und dann eine Entscheidung getroffen.


Catmu

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Grundsätzlich ist erste Wahl der kindsvater, dann die Großeltern, also die leibliche Familie. Vorausgesetzt, dem kindeswohl wird entsprochen. Ein Wille diesbezüglich nützt dir nix. Dein Freund und seine Familie sind gaaaaanz weit hinten.


MamaBecca78

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Ich weiß es nicht sicher, aber ich denke die Reihenfolge würde so aussehen: leiblicher Vater, Großeltern, Onkel-Tanten. Wenn dein Freund nicht der leibliche Vater ist hat er streng genommen genau wie jeder andere Fremde.


Mitglied inaktiv

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Das schlimme ist, der KV käme mit einem Kind überhaupt nicht klar (also mit ihm zu leben). Er würde ihn auch nicht bei sich haben sollen, weil dann hat man ja Verantwortung. Aber da sind ja noch dessen Eltern, die sich die Finder nach ihm ablecken würden. Meine Mutter ebenso. Wenn ich das wirklich nicht mitbestimmen können würde, oje, dann gäbe es Krieg.


Mitglied inaktiv

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Vefro

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Welche Großeltern hätten Vorrecht. Beide würden Betreuung übernehmen wollen, beide Teile verheiratet und finanziell abgesichert. Gibt es da eine Rangfolge, bspw. erst die Eltern der Mutter? Vg


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Antwort auf Beitrag von Vefro

Meine Mutter wäre die denkbar schlechtere Wahl. Kleine Wohnung, finanzielle Schwierigkeiten. Die Eltern des KV haben viel bessere Möglichkeiten, allerdings sind sie dem kleinen eher fremd, da er sie vll 3x im Jahr sieht. Die Eltern meines Freundes sind eigentlich die beste Option, aber da wir nicht verheiratet sind, wohl überhaupt kein Anrecht auf Betreuung hätten..?!


Catmu

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Wenn er nicht will, ist er raus. Dann kämen die Großeltern in frage, die in der Nähe wohnen (Wahrung des Umfeldes) und zu denen das Kind einen guten oder den engeren Bezug hat, immer vorausgesetzt, sie wollen das. Du kannst da leider nix mitbestimmen. Aber das Kind wird idR immer auch angehört, ggf. ein familienpsychologisches Gutachten erholt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Dann würde er zu meiner Mutter wollen, aber die hat wie gesagt, die schlechtesten Vorraussetzungen um ihn großzuziehen Na ich hoffe mal das ich solange lebe, bis er aus dem gröbsten raus ist. Dürfte er bei meinem Partner bleiben, wenn ich versterbe? Wohl auch nicht.


Catmu

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Das kann man so pauschal nicht sagen. Wie lange kennt ihr euch? Wie lange kennt das Kind sie? Wie alt ist das Kind? Wie ist das Verhältnis zum Kind? Wo wohnen sie? Würde das Kind umziehen müssen? Da muss ein Haufen berücksichtigt werden. Eine Rangfolge gibt es nicht.


Catmu

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Kommt darauf an, s. o. Die großelternfrage.


ösitina

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ich würde ein Testament machen lassen...


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Antwort auf Beitrag von Catmu

Na ich hoffe wie gesagt das der Fall nie eintritt. Aber wissen tut man es ja nie. Wir sind seit 4 Jahren zusammen, mein Sohn ist knapp 6. Er kennt sie sehr gut, haben mal ein Jahr lang direkt neben ihnen gewohnt. Sie wohnen auch von uns aus am Nächsten (15km) Meine Mutter 150km, die Großeltern väterlicherseits ca 250km.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Das bringt in dem fall nix.


Catmu

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Das muss im Einzelfall entschieden werden und dein Sohn würde in jedem fall angehört. Ggf. eben auch Gutachten erstellt. Aber da sähe es wohl gar nicht soo schlecht aus.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Catmu

ich denke doch?? ich weiß ja nicht wie das bei euch ist..aber hier kann man schon einen vormund bestimmen und wo die kinder leben werden...


Catmu

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Hier nicht. Es wird gesondert und unabhängig vom eventuellen Elternwillen geprüft.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Catmu

naja..aber ich denke doch dass man...eine empfehlung abgeben kann..diese wird dann ja geprüft..hier in unserem fall kann ich mir schwerlich vorstellen dass meine jungs zum vater kämen wenn sie ihn das letzte mal 2007??? gesehen haben??


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Meiner sieht seinen Vater so 2-5 mal im Jahr, aber das ist ja nun auch nicht das Wahre.


ösitina

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nee..denke ich auch nicht... ich würde mich wohl ans JA wenden und mich genau nach allen möglichkeiten erkundigen....


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Antwort auf Beitrag von ösitina

Ich muss mich sowieso dahin wenden wegen einer Beistandschaft, ich frag dann einfach mal nach.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Klar wird der Wunsch geprüft. Eben geprüft. Trotzdem geht grds. Der Vater/ die Mutter vor, WENN DER/DIEJENIGE will. Außer die sind völlig ungeeignet.


mf4

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Meine Kinder würden zu ihrem Vater kommen. Ich habe ALLES in Verfügungen festgelegt. dafür gibt es Formulierungen, die man einhalten sollte. Ich habe Vordrucke genutzt, mit Patienten- und Organverfügung usw. und man kann einfügen, wenn man einsetzt und wen auf keinen Fall. Einfach mal "nö, nicht beim Vater" geht da nicht... wenn er das anders sieht geht das übers Gericht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Also eine Patientenverfügung? Ich weiß das er ihn nicht bei sich wohnen haben will, dann wäre man ja nicht mehr frei. Aber da er meistens eh bei seinen Eltern wohnt, könnten die das super nutzen, damit mein Sohn zu ihnen kommt. Mir wäre das sehr unangenehm, denn die zwei sind zwar nette Menschen, aber mit ihren über 60 Jahren nicht mehr wirklich für die Kinderaufzucht geeignet. Naja, ich tu mein bestes damit das nicht eintritt.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von mf4

Außer der Vater selbst will nicht. Das schrieb sie. Alle die nicht wollen sind logischerweise raus.


mf4

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Patientenverfügung hat mit den Kindern nichts zu tun. Ich habe alle Verfügungen gemacht, alles geregelt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Und welche Verfügung ist das genau...? Oder hab ich das jetzt überlesen? Bei dir ist der Fall aber eh eindeutig (finde ich). Dass die Kinder dann zum Vater kommen meine ich.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Hier stellt sich die Frage nicht... natürlich will er... er ist ihr Vater und neben mir der wichtigste Mensch und ebenso wie ich um ihr Wohl bedacht. Ich denke selbst viele Väter die wegen Zoff mit der Ex oft Terror machten würden sich im Fall des Falles gut um ihre Kinder kümmern.


mf4

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Sorgerechtsverfügung heißt diese. Wie gesagt... verfügen kannst du wen anderen und sogar den Vater ausdrücklich ausschließen aber ist er anderer Meinung wird das Gericht eingesetzt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

in unserem Falle nicht. Er kann sich nicht mal um sich selbst kümmern, wohnt mit knapp 30 bei Mami weil er kein Geld für ne Wohnung hat, keine Ausbildung, kein Job, Kein Führerschein. Total orientierungslos.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Danke dir.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ist auch meistens der fall, sofern sie in der Lage sind.


mf4

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Öhm... immerhin warst du mit diesem unselbstständigen Mann zusammen *staun*


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Zu dem Zeitpunkt hatte er arbeit Seit wir nicht mehr zusammen sind gehts nur noch bergab.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von mf4

also Liebe macht sehr oft blind, mit meinem heutigen Wissensstand würde ich auch NEVER ever meinen Ex als Partner nehmen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ösitina

ösitina, da sagst du was.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von mf4

Er wird in jedem fall angehört werden.


Mamamel

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Also wir haben das so geregelt!! Wir haben beide eine Lebensversicherung abgeschlossen, in der unsere Tochter der Hauptbenefiz ist!! Somit haben wir ein Testament aufgesetzt, in diesem geschildert ist, das meine Mutter an erster Stelle Vormund hat, sollte sie nicht können oder nicht mehr, sind mein Schwager und Schwägerin, väterlicher Seite, die nächsten!! Lebensversicherung und angelegtes, wurde durch Anwalt, Notar und uns festgelegt, wie viel Prozent, monatlich vom Wert benützt werden können, um Schule und Ausgaben zu zahlen!! Haus, darf der Vormund zum vermieten oder selber wohnen benützen, die Miete, wird aber angelegt!!! Firmenmässig, wurde es genauso gemacht!!! Somit, hat der Vormund, nun keine Ausgaben, Kind ist in sicherer Lage und mit 18 darf sie über ihr Geld bestimmen!! Ich weiss ja nicht wie es in Deutschland ist, aber ich finde, das Testament und besonders Lebensversicherung der Eltern ein muss sind, damit das Kind gut aufgehoben ist und niemand finanziell überfordert wird!! Ist hier jedenfalls Standart!! Ah, mit den eventellen Vormündern, wurde dies alles abgesprochen!!!! LG


mf4

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Viele denken, sie können verfügen wozu sie lustig sind. Das können sie, was ihren Körper, ihre Beisetzung usw. angeht aber nicht was andere Personen (die Kinder angeht). Da mischt sich im Streitfalle das Gericht ein und das ist auch gut so, denn da geht es nicht mehr darum dem/der Ex eine reinzuwürgen... sondern darum was/wer das beste für die Kinder ist.