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wie ist das?

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wie ist das?

kaathii

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Wenn mir etwas passieren sollte, wer bekommt meine tochter? Wird dann geprüft, ob sie besser bei vater oder oma aufgehoben wäre? Oder ist es klar, das sie zum vater kommt? Kann man soetwas vorab regeln? Ich möchte solche sachen, für den fall der Fälle geklärt haben. Lieben Gruß


mf4

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Antwort auf Beitrag von kaathii

in 1.Linie der Vater wenn es nie einen Kontakt gab dann entscheidet das Gericht kann man klären per Verfügung aber es wird nicht einfach das passieren was da steht, im Zweifelsfall entscheidet ein Gericht steht der Vater drin und er lehnt es nicht ab dann ist alles easy


kaathii

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Antwort auf Beitrag von mf4

Kann man vorab etwas mit ihm schriftlich aufsetzen, das er darauf verzichtet? Er ist zwar ihr papa, ich weiß aber das er 1. Das sorgerecht nicht haben wollte 2. Heillos überfordert wäre (seine worte, habe das thema schon angeschnitten)


mf4

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Antwort auf Beitrag von kaathii

google mal Sorgerechtsverfügung ausdrucken, ausfüllen, aufbewahren und wenn er jetzt schon sagt er will und kann nicht dann lass dir das schriftlich geben Wenn das Gericht ihn fragt und er nicht will wird er das Kind auch nicht bekommen.


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Ich hatte mal mit dem JA gesprochen, sie meinen ich kann mit meinen Eltern ein Schreiben aufsetzten, das im Notfall mein Sohn bekommen, aber letzendlich enscheidet das Gericht, jedoch wird das Schreiben mit einbezogen und dann auch geklärt wie das Verhältnis zum Vater bzw. zu Oma und Opa ist.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von mf4

Super....danke dir. Gute idee


mf4

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

So schauts aus, aufschreiben wen man will und nicht will aber ist es nicht der andere Elternteil regelt es das Gericht.


mf4

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Antwort auf Beitrag von kaathii

ich habe für alle Verfügungen die Vordrucke natürlich sollte wer wissen, dass du diese Dinge hinterlegt hast


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Ok gut...auch dir danke. Ich werde mich nochmal durchgooglen und schauen, was och finde. Lieben dank


kaathii

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Antwort auf Beitrag von mf4

Das werde ich alles mit meinen Eltern durchgehen.. Zum anwalt muss soetwas nicht oder?


mf4

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Antwort auf Beitrag von kaathii

nein, kannst du zu hause aufbewahren


kaathii

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Antwort auf Beitrag von mf4

Supi.... Fällt dir etwas ein, das sonst noch gut zu haben wäre. ..falls so ein fall eintritt? Patientenverfügung habe ich. Achso... 3xauf holz klopfe.


mf4

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Mehr kannst du nicht tun... ich habe besagte Verfügung. Hier ist es einfach, der KV wäre der Bevollmächtigte. Hier gäbe es nichts gerichtlich zu entscheiden. In deinem Fall kannst du auch nicht mehr als verfügen. Wenn der KV dennoch wollen würde und könnte im Fall des Falles... Gericht. Das entscheidet aber im Sinne des Kindes und eine Oma, die das Kind schon immer kennt ist gegenüber eines bisher völlig desinteressanten Vaters im Vorteil.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von mf4

Denke ich auch. Ich weiß ja, das er das sorgerecht nicht haben wollen würde. Und werde auch schriftlich etwas mit ihm aufsetzten. Sorgerechtsverfügung ist gut. Gehe ich mir später direkt ausdrucken.


mf4

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Wenn er das so sagt nagle ihn fest und setzt zusammen was schriftliches auf, dass er im Sinne deiner Verfügung einverstanden ist, dass sein Kind z.B. bei Oma leben soll, er SR nicht möchte.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ja so werde ich das tun :) Danke dir


kaathii

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Achso...ich habe das alleinge sorgerecht...wenn das irgendwie relevant ist.


mf4

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Antwort auf Beitrag von kaathii

macht nix, habe ich auch und trotzdem wäre der Vater der Vater


Honey58

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Kenne deine familiären Umstände nicht, aber wenn ein Elternteil verstirbt, bekommt das Sorgerecht i.d.R. immer der überlebende Elternteil!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Ich habe mich das auch mal gefragt. Bin verheiratet aber mein Mann ist nicht der Vater meines Sohnes. Der Vater hat keinerlei Kontakt zum Kind, zahlt weder Unterhalt noch haben wir anderweitig von ihm gehört. Das alleinige sorgerrecht und aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir. Wenn ich sterben sollte ehe mein Kind volljährig ist, ist nicht automatisch mein Mann der "Bestimmer". Oder? Ich wüsste gar nicht wie das lauf würde.


kaathii

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Das wäre meine nächste frage, was für rechte hätte mein mann. Ich google mich mal durch, schreib dir gerne ne pn wenn ich was passendes gefunden habe. Oder vielleicht kann hier jemand beantworten.


Honey58

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Nein, das Familiengericht kümmert sich in diesem Fall und entscheidet auch letztendlich. Oder hat dein Mann deinen Sohn adoptiert? Zur Absicherung solltest Du dir für den Fall der Fälle überlegen wer das Sorgerecht bekommt. Mf4 hat da schon das passende Formular für rausgesucht. Das Gericht bezieht deine "Verfügung" bei der Entscheidung mit ein!


mf4

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Nicht automatisch Bestimmer aber kein Gericht wird ein Kind zu einem unbekannten Vater schicken, wenn es schon ewig einen Ziehvater gab.


mf4

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Den Mann der Mutter tritt nicht automatisch vor den Vater. So läuft das nicht.


susafi

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Dein Mann könnte z.B. das Kind adoptieren, wenn sowieso keine Unterhaltszahlung erfolgen und dann hätte er auch das Sorgerecht und dürfte ihn behalten...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Ich denke mal es würde so laufen: Der Vater würde vor Gericht befragt, er würde nein sagen (alles andere würde mich sehr wundern aber man weiß ja nie) und mein Mann würde zu seiner Mutter ziehen mit meinem Sohn. Evtl würden sich die Eltern des Vaters einschalten und das Sorgerecht wollen, aber sie haben so gut wie gar keinen Kontakt zum Kind und ich denke mal nicht, dass das für sie spricht.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Honey58

http://www.verfuegungszentrale.org/cms/upload/pdf/Formulare/DVZ_Sorgerechts_II_M_nichtdruckbar.pdf


susafi

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Dein Mann? Solange seid ihr ja noch nicht zusammen das du ihm deine Tochter auf Dauer anvertrauen würdest oder?


mf4

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SR würden die Eltern des KV wohl eher nicht bekommen aber ob sich dann alle im Ernstfall einbringen, eventuell auch der KV... man weiß es nicht.


mf4

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Antwort auf Beitrag von susafi

Ja genau, da muss aber der echte Vater zustimmen, tritt alle Rechte ab und wird der Mann mal Ex-Mann zahlt er für das nicht-leibliche Kind. Als Mann wäre das für mich eine Option nach laaaaanger Beziehung aber nicht mal eben so schnell.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Das ist es eben. Ich weiß ja nicht welchen Sinneswandel der Gute noch erleben wird. Aber wie du schon sagtest, es ist eher unwarscheinlich das ein Gericht einem "fremden" leiblichen Vater (der noch dazu fast 300km weit weg wohnt) zusprechen würde.


susafi

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Antwort auf Beitrag von mf4

ich meinte ja Rala... sie scheint ja länger verheiratet und der Mann kommt ja eh für ihren Sohn auf und zieht ihn groß... bei Kaathi käme das natürlich noch nicht in Frage ;)


mf4

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Das Kindeswohl steht im Fordergrund und dem jahrelangen Ziehvater nimmt keiner das Kind und schickt es zu einem bisher unbekannten Mann.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von susafi

Ich bin im Juli ein Jahr verheiratet ^^ Sind seit knapp 6 Jahren zusammen und mein Sohn ist 7. Der kennt also als seinen Papa nur meinen Mann - auch wenn er nicht Papa zu ihm sagt. Aber er spricht immer über ihn als "sein" Papa.


mf4

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In dem Falle sehe ich dein Kind nicht beim KV sondern deinem Mann. Was will der Erzeuger schon bei Gericht vorbringen, was mehr wiegt als das? Die Spende seiner kostbaren Spermien vor 8 Jahren?


kaathii

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Antwort auf Beitrag von susafi

Ich hoffe auch nicht das ich morgen umkomme :)


susafi

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Im Prinzip kannst du deinen Wunsch schriftlich niederlegen. Du musst gut argumentieren. Ob das Gericht dann so entscheidet ist eine andere Sache. Es wird immer zuerst geprüft ob der leibliche Vater nicht doch sein Kind versorgen kann. Bei mir wäre das Kacke, weil es 2 Väter gibt... dann würden sie auseinander gerissen werden. Aber ich wüßte ehrlich gesagt auch nicht wo meine Kinder hinkommen sollten, ich weiß nur das die Väter nicht in Frage kämen...


Tweety2014

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Antwort auf Beitrag von susafi

Beim Papa und wenn beide was passiert zu Oma und Opa. Wollte das auch mal schriftlich machen aber man verschiebt es immer obwohl es so wichtig ist.


mf4

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Antwort auf Beitrag von susafi

Ich stünde genau so doof da ohne Kümmervater.