kaathii
Eine freundin arbeitet im einzelhandel.. jetzt ist seit einigen Wochen klar, das der arbeitgeber, den laden verkauft. Eigentlich war der 1.6 Stichtag. ....für sie war von anfang an klar, das sie nicht übernommen werden möchte, sondern sich ab 1.6 einen neuen job sucht. Jetzt hat sich lezte woche rausgestellt, das der laden schon zum 1.5 (sprich ab freitag) in neuer hand ist. Kündigung besteht zum 1.6 Also ist sie 4 wochen, bei neuem besitzer beschäftigt. Was passiert mit ihren 9 tagen resturlaub? Sie meinte jetzt, das sie ihn sich vom momentanen Arbeitgeber noch ausbezahlen lassen muss, weil er beim neuen inhaber verfallen würde. Eigentlich wollte sie die tage noch nehmen, in den letzten mai wochen....aber jetzt der schnelle Inhaber wechsel.
Das ist echt schwer... es kann sein das der neue inhaber volles personal hat und der neue MUSS sie auch dafür nicht bezahlen wenn er SIE nicht will.. der alte AG muss ihr die 4 wochen natürlich voll bezahlen und den urlaub muss sie sich dann auszahlen lassen... Der neue inhaber ist ja nicht verpflichtet für eine zum 01.06. gekpndigte alte mitarbeiterin noch aufzukommen... Es kommt halt auch drauf an ob das ein privater Laden ist oder eine größere kette (wo nur der filialleiter wechselt).... Aber so wie ich es jetzt verstanden habe wurde der Laden (privater laden) komplett an jemand anderen verkauft .. und ich denke auch das der sein perosnal wohl hat! Also muss der erste besitzer Sie für die 4 wochen auszahlen inkl. den 9 urlaubstagen. Aber sie müsste in dem Falle wohl nicht mehr arbeiten.
Der neue ag, hätte sie gerne übernommen....sie hat abgelehnt. Das sie bis zum 1.6 weiter im Betrieb (bei neuem Arbeitgeber) bleibt und auch von ihm bezahlt wird ab 1.5 ist schon beschlossen. Das mit dem Urlaub ist halt blöd, beim alten Arbeitgeber hätte sie ihn noch nehmen können, der ist aber jetzt früher weg als gedacht. Ich persönlich finde das fies, weil sie ja nichts dafür kann und auch bis letzte Woche nichts davon wusste...urlaub sollte ja rein theoretisch zur Entspannung genommen werden und nicht ausbezahlt.
Dann soll sie versuchen heute oder morgen das schnell zu klären... ob sie ihn zum ende der kündigung (in der letzten Arbeitswoche) nehmen kann und deraklte chef der ja noch da ist soll zustimmen... das muss sie dann nur dem neuen mündlich mitteilen eig. da sie ja keinen neuen vertrag bekommt verfällt der urlaub eig. auch nicht
Einen neuen vertrag bekommt sie gar nicht...ihrer wird vom neuen ag bis 1.6 übernommen.
Ja dann hat sie auch den anspruch auf Ihren resturlaub. der verfällt ja nicht nur weil ein neuer chef kommt... Der vertrag und die länge wie lange sie dort schon arbeitet ist ausschlaggebend. und wenn sie noch 9 tage urlaub über hat muss sie diesen auch nehmen ... egal ob beim alten (der ja früher geht) oder beim neuen der zufällig früher kommt...
Das wäre ja noch schöner, da würden viele mal eben einen solchen Verkauf deichseln, wenn sich damit irgendwelche lästigen Probleme beheben ließen.
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