jeromes_mama
werden sollen und der jenige bekommt 1000 euro im monat!
ziehn die dann die 400 euro einfach ab und das konto wird wieder frei?
das geht doch dann flott,oder?
weil: ich hatte das mal bei meinem mann. du kannst das geld kein stück bewegen, wie sollst du dann bitte dem gläubiger sein geld geben, wenn es doch auf eis ist? ich mein, ich musste damit noch nie befassen, daher keine ahnung.
wenn man 1 kind hat kann man bis 1350 euro brutto verdienen siehe internet wenn du alleine bist und 1000 euro einkommen hast werden dir 2 euro gefändet!! Sollte ne pfändung auf dein Konto sein gehst zum Amtsgericht legst alle kosten (miete strom etc.) auf dem tisch unterschreibst dort , die geben dir nen Zettel mit für die Sparkasse und die schalten das Konto wieder frei. Nur die Pfändung bleibt auf deinen Konto bis alles bezahlt ist!! Du hast aber die möglichkeit wenn ne Pfändung auf dein Konto ist mit dem Gläubiger zu verhandeln und ne ratenzahlung auszumachen dieser kann dann die Pfändung vom Konto nehmen!!! Ich kenne mich aus da meine Nachbarin schon einige Pfändungen hatte
und wie sieht das nun aus, wenn ich zum beispiel 40 euro gepfändet habe. bekomme 100 drauf, dann kann ich doch auch nichts überweisen, auch nciht an den gläubiger oder?
überweisen darf mann nur kindergeld , harzt u.s.w. für arbeitnehmer war bis heute so: auf gericht gelaufen , alles abgegeben verdienstbescheigung e.c.t. udn das wird geprüft, freigabe und schon konnte mann auch überweisung tätigen z.b. miete , strom e.c.t. es interessiert kein mensch was du mit dem geld überweisst , nur eben die summe vom geldeingang darf nicht höher sein als vorgegeben lg
ohne das man zum gericht latscht, darf man denn wenigstnes an den gläubiger geld überweisen?
kommt das geld vom arbeitgeber , muss mann aufs gericht , da kommst du sonnst nicht an das geld, weder abheben noch überweisen das ist glaube egal wohin überweisen. Mann kann aber mit den gläubiger reden sprich eine ratenzahlung ausmachen , z.b. von 10euro und zahlt das jeden monat , dann geht das die pfädung still gelegt werden , sprich mann kann wie gewohnt aufs konto zugreien ohne gericht und co, aber zahlt mann z.b. 1-2 monate nicht , ist das konto wieder zu. lg
ok, danke jetzt hab ich es.
IV. Übergangsphase mit zwei Schutzsystemen parallel (bis zum 31.12.2011) Der herkömmliche Kontopfändungsschutz nach § 55 SGB I bzw. § 850l ZPO-2010 (= § 850k ZPO-alt) gilt nur noch subsidiär, solange der Kontoinhaber kein P-Konto in Anspruch nimmt. also danach wird soweit ich das rauslese der Pfändungsschutz auf dem normalen Konto aufgehoben und gilt nur noch beim P -Konto
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