Mitglied inaktiv
Also kurz um unser Notebook hat einen Grafikarten Fehler, funktioniert also nicht mehr und jetzt schickt uns die Firma vom Notebook folgendes. Also meiner Meinung nach " Hallo gehts noch, das Notebook ist 12 Monate alt" Und ist es rechtens für einen Kostenvoranschlag für eine Reperatut 20€ zu berechnen? ************************************* Die Gewährleistung bezieht sich auf Fehler, die von Anfang an vorhanden waren. Tritt ein Fehler innerhalb der ersten 6 Monate auf so geht der Gesetzgeber automatisch von einem anfänglichen Fehler und somit einen Schaden im Rahmen der Gewährleistung aus. Tritt ein Fehler aber erst nach den ersten 6 Monaten auf so muss der Kunde nachweisen, dass dieser Fehler von Anfang an vorlag (die sogenannte Beweislastumkehr). Da Ihr Notebook die Grenze von 6 Monaten bereits überschritten hat wäre ein Nachweis erforderlich, dass es sich hier um einen anfänglichen Fehler handelt. Andernfalls liegt kein Defekt im Rahmen der Gewährleistung vor. Wenn Sie Ihr System kostenpflichtig instandsetzen lassen möchten teilen Sie uns dies bitte mit, wir erstellen Ihnen dann einen Kostenvoranschlag. Beachten Sie bitte auch, dass wir einen erstellten und von Ihnen dann abgelehnten Kostenvoranschlag mit 19,99 EUR belasten müssen. Bei Auftragserteilung gemäß des erstellten Kostenvoranschlags werden diese selbstverständlich nicht berechnet. Bitte informieren Sie uns über Ihre Entscheidung bis zum 03.02.2011, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt die Erstellung eines Kostenvoranschlags ablehnen oder wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden wir Ihr System unrepariert und für Sie kostenfrei an Sie zurück senden.
wo haste denn das ding gekauft?
Ja, es ist rechtens, alles was da in der mail stand auch das mit der Beweislast... Das mit dem Kostenvoranschlag ist ok, sofern sie Dich im vorhinein darüber infomieren
mmh, so weit ist alles rechtens. Da kannst Du nichts machen. Warum hast Du es denn nicht eher reklamiert, wenn Du doch wusstest das der Fehler von Anfang an da war?
wo kommst du denn her? eventuell kann mein mann dir ja helfen und eine günstige neue grafikkarte ein bauen.
Gewährleistung kommt vom VERKÄUFER! Da stimmt das, was Dir geschrieben wurde. Nach 6 Monaten musst Du beweisen, dass der Schaden schon bei Kauf bestand! Garantie ist eine freiwillige Leistung der ERZEUGERFIRMA. Was die Garantie umfasst, kann von den Firmen selbst bestimmt werden. Meiner Meinung nach, müsste eine defekte Grafikkarte in den Garantiebereich fallen. Schau Dir die Garantiebestimmungen nochmal an und frag dann nochmals, mit dem passenden Hintergrundwissen, bei der Firma an! LG Bettina
der fehler ist erst jetzt aufgetreten, VORHER war alles OK vor 3 wochen pakte der rechner mitienmal rum
Das ist dann eindeutig ein Fall für die Garantie! Nur, die Bedingungen stellt die Herstellerfirma! Garantiebedingungen durchsehen! LG Bettina
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