Wasmussdasmuss
Vor ein paar Tagen hatte ich ein Bewerbungsgespräch. Dort wurde mir direkt gesagt das die Interesse haben. Dann fing es leicht mit Corona an und wir klärten Gehaltsfragen am Telefon. Sie sagte das jetzt alles weitere mit der Post käme. Corona wurde schlimmer, Personalfragebogen und Vertrag kamen an. Nun bin ich sowas von unsicher. In dieser Lage den AG wechseln... alles so unsicher. Ich weiß nicht was in 2 Monaten ist. Ich muss aktuell Luisa hüten. Mein AG gibt mir Homeoffice. Der neue... keine Ahnung. Aber ganz ehrlich, wenn ich da anfange muss ich eingearbeitet werden, Probezeit, erstmal kein Urlaub. Wohin mit Luisa... Kann ich jetzt noch nein zum Vertrag sagen? Es wäre arschig aber was bleibt mir? Ich hab ja noch nichts unterschrieben, oder ist ein mündliches: ich würde mich freuen... schon bindend?
Ruf halt dort an und schildere deine Probleme. Der neue AG wird ja sicher auch mitbekommen haben dass die Corona-Krise am Start ist...
Hallo, da schließe ich mich an. Würde beim neuen Arbeitgeber mit offenen Karten spielen und nachfragen. Am besten alles vertraglich oder zur Not zumindest schriftlich festhalten, wenn ihr Vereinbarungen trefft. Lg und alles Gute Cherrykiss
Solange du nichts unterschrieben hast, kannst du natürlich "zurück treten" - vielmehr eben einfach nicht unterschreiben. Ich persönlich würde aber mit dem potentiellen neuen AG erst mal sprechen. Du weißt gar nicht, was er dazu sagt, unterstellst aber im Prinzip, dass das ja gar nicht klappen kann. Könnte aber auch sein, dass er evt. ganz froh wäre, den Begnn auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, weil er gerade selbst genug andere Dinge als Einarbeitung etc im Kopf hat.
Rein rechtlich falsch.
Solange die AP nicht gesagt hat, das sie den Job annimmt, ist doch kein Vertrag zustande gekommen. Ein "ich würde mich freuen" heißt nicht "ja, ich nehme ihr Angebot an". Insofern ist bisher doch noch keine Zusage gemacht worden bzw. würde erst durch ihre Unterschrift unter dem Vertrag inkl. Rücksendung erfolgen. Ganz ehrlich: in nahezu jedem Vorstellungs-Gespräch sagt man zum Abschluss, dass man sich freuen würde über eine Zusage - und niemand interpretiert das bereits als Zusage des AN, während der AG sich noch überlegen darf, ob er den AN auch wirklich will.
Der neue Arbeitgeber kann sonst was jetzt erzählen und dann trotzdem in der Probezeit kündigen. Zu der rechtlichen Einordnung. Ein Arbeitsvertrag bedarf rein rechtlich nicht der Schriftform und gilt auch mündlich. Fraglich ist nun, ob bei Euch ein wirksamer Vertrag zustande kam. (Antrag und Annahme geregelt in §§145 ff BGB.) Ich kann aus der Ferne nicht einschätzen ohne die mündlichen Gespräche gehört zu haben ob da ein Vertrag wirksam geschlossen wurde... Vermute fast ja. Allerdings gibt es bei mündlichen Sachen ja immer das Nachweisproblem. Wenn Du nicht unterschreibst, es keinen Mail-Verkehr gibt, kann Dir eigentlich nicht viel passieren, wenn Du nun nicht unterschreibst. Ein "Ich würde mich freuen" ist nicht bindend. Da gehört mehr dazu. Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub. Insbesondere der Beginn... Persönliche Meinung. Ich würde aktuell nicht wechseln bei der Ausgangslage mit Telearbeit und geschlossener Kita... Bist sonst bestimmt bald Kunde in der Agentur für Arbeit. Wer zuletzt kommt, geht zuerst... BG
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