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Wer kennt sich aus im Arbeitsrecht?

Wer kennt sich aus im Arbeitsrecht?

Jade488

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Guten Morgen zusammen! Ich habe nach der Elternzeit eine neue Stelle begonnen, 19,5 Stunden pro Woche. Ich wusste, dass die tägliche und die wöchentliche Arbeitszeit nicht immer gleich aussehen, da verschiedene Dienste und auch Bereitschaftsdienste vor Ort anfallen. Ich werde aber leider völlig willkürlich eingeteilt. Ich möchte gern wissen, ob es wöchentliche Grenzen gibt, in der sich die Arbeitszeit bewegen muss, wenn man Teilzeit vereinbart hat. Derzeit bewegt sich meine wöchentliche Arbeitszeit irgendwo zwischen 8 und 60 Stunden, was natürlich bei der Kinderbetreuung echt problematisch ist. Entsprechend meiner Arbeitszeit bekomme ich nur 25 Stunden pro Woche Betreuung in der Kita und muss den Rest irgendwie mit der Familie auffangen. Wer kennt sich aus? Gerne weiteres auch per pn. Vielen Dank


bellis123

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Antwort auf Beitrag von Jade488

Die wichtigste Frage ist, was im Arbeitsvertrag dazu vereinbart ist.


Jade488

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Dort steht nur: durchschnittlich 19,5 Stunden pro Woche.


Monroe

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Antwort auf Beitrag von Jade488

Arbeitest du bei einer großen Firma ohne persönlichen Kontakt zu deinem Vorgestezten? Wenn nicht, frag doch einfach nach. Man kann auch mit Vorgesetzten über sowas reden und du kannst dein Problem schildern. Wenn du nichts sagst, wie sollen die wissen,dass dich daran was stört? Vielleicht lässt sich eine unkomplizierte Lösung finden ohne gleich mit der "Arbeitsrecht Keule" zu kommen. Einen Versuch wäre es wert.


Jade488

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Antwort auf Beitrag von Monroe

Natürlich habe ich das Gespräch schon gesucht, allerdings ohne Ergebnis...Man beruft sich auf den Ausgleichszeitraum für anfallende Plusstunden, der 12 Monate beträgt. Dadurch, dass ich in manchen Wochen nur einen Tag oder auch gar nicht eingeteilt bin, ist die Gesamtstundenzahl natürlich einigermaßen ausgeglichen. 20 Überstunden bleiben bisher pro Monat trotzdem hängen. Trotzdem kann das so nicht richtig sein, normalerweise gilt doch bei Vollarbeit eine wöchentliche höchstarbeitszeit von 48 Stunden? Gelten für mich als 50% Kraft dann nicht 24 Stunden? Aber 60 Stunden und auch mehr pro Woche, auch wenn das irgendwann mal ausgeglichen wird, erscheint mir irgendwie nicht korrekt.


Schru

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Antwort auf Beitrag von Jade488

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Wenn sich Dein AG an diese Vorgabe hält, wirst du nicht viel tun können. Ich hab jetzt auch auf die Schnelle nichts gelesen, dass Teilzeitbeschäftigte anders behandelt werden müssen.


Jade488

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Antwort auf Beitrag von Schru

Also dürfte ein Vollzeit Arbeitnehmer maximal 70 Stunden pro Woche arbeiten?


kirshinka

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Wie kommst du auf 70?????? 40 plus 5*2=50!!!!!!!!


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von kirshinka

Nein, 60 Stunden max. Werktäglich ist Mo bis Sa also 6 Tage.


Mephis

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Antwort auf Beitrag von Jade488

Guten Morgen, Hat der Betrieb einen Betriebsrat? Bist du Gewerkschaftsmitglied? Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Das alles sind Anlaufstellen die dir helfen könnten. Ich selbst bin Betriebsrat, auf anhieb fällt mir da aber auch nur das ein, was du bereits weißt. Eventuell steht im teilzeit und befristungsgesetz noch näheres dazu.


Mephis

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Antwort auf Beitrag von Mephis

Das hier klingt doch eigentlich genau nach deinem Fall. Und für mich sieht die Lage da klar aus. Die Arbeitszeiten muss wöchentlich klar festgesetzt sein. https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html


Felica

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Antwort auf Beitrag von Jade488

wenn es Überstunden sind welche dauerhaft, also regelmäßig anfallen, dann sind diese nicht zulässig. Du musst auch mit einer halben Stelle nicht dauernd in VZ arbeiten. Zumal du mit TZ eigentlich gar keine leisten musst. Auch das ist nicht zulässig. Schau mal hier: https://www.roberthalf.de/unsere-zusammenarbeit/news-info-center/karriere-tipps/arbeitsrecht/ueberstunden Aber, die eigentliche Frage ist doch die, was nutzt es dir? Ich würde mit dem AG sprechen. Auch darüber ob man nicht besser den vertrag dauerhaft erhöht damit du eben die Kinderbetreuung entsprechend regeln lassen kannst. Sofern das überhaupt so kurzfristig möglich ist. Auch eine Option, der AG bezahlt dir einen Zuschuss zu den Betreuungskosten, was für euch beide wegen geldwertem Vorteil positive Aspekte mit sich bringt. Alternativ, wenn AG blockt, kein Verständnis hat, bleibt nur der Wechsel der Arbeitsstelle. den es wird wohl kaum förderlich sein wenn du dich weigerst Überstunden zu machen.


Jade488

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Antwort auf Beitrag von Felica

Ich bin durchaus bereit, Überstunden zu leisten, aber eben auch in dem Rahmen, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Und ich bin auch der Meinung, dass der Arbeitgeber geltende Gestze einhalten muss.


Caot

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Antwort auf Beitrag von Jade488

Das ist ja alles gut und schön. Das Problem was ich auch sehe ist, dass dein AG das nicht interessiert. Du bist ja schon bei ihm gesessen. Du kannst Dich jetzt nur noch einmal zu ihm setzen und dein Problem erklären. Wenn ihr da zu keiner Einigung kommt, egal dabei was dein Recht ist oder nicht, hast du eh verloren. Entweder er kündigt Dir oder Du ihm.


Jade488

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Antwort auf Beitrag von Caot

Darauf wird es wohl hinauslaufen, leider


Tessi0802

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Antwort auf Beitrag von Jade488

Meines Wissens nach darf die wöchentliche Arbeitszeit während der EZ im monatlichen Schnitt nicht mehr als 30h betragen: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/kann-ich-waehrend-der-elternzeit-teilzeit-arbeiten-/124794


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tessi0802

Sie arbeitet aber nicht IN Elternzeit sondern NACH Elternzeit


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Jade488

Unabhängig vom Arbeitsrecht würde ich mir eine andere Stelle suchen mit familienfreundlicheren Chefs. Wie wird so einer reagieren, Wenn dein Kind mal aus der Kita geholt werden muss. Sicher auch mit Achselzucken und "Tja, aber ich brauche Sie x Stunden hier. Wer so viel Flexibilität einfordert, muss auch in Flexibilität entgegen kommen. Und das bedeutet für mich, dass Eltern kleiner Kinder nicht bis zu 60 Stunden arbeiten müssen trotz Teilzeitstelle. Arbeite selber im Wechselschichtdienst und da ist es ungeschriebenes Gesetz, dass bei jungen Eltern wirklich alles beim wöchentlichen Durchschnitt bleiben soll.


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von Jade488

Bei mir was es auch so,da ich im Dreischichtsystem in der Pflege gearbeitet habe. Das JA hat das Prinzip des Arbeitszeitkontos nicht verstanden. Mein AG sollte mir erneut die Wochenatbeitszeit bescheinigen wie es der Regeldienstplan hergab zB 1.woche Mo Di Mi Do Nachtdienst 36h 2.Woche Mo Di Tagesdienst 10h Usw. Dann haben wir die Kitazeiten angepasst


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Jade488

Versteh ich nicht, ich hatte Januar bis Juli auch nur auf 450€ Basis gearbeitet bevor mein Vertrag erhöht wurde und ich habe mein Kind trotzdem ganz normal für 8h angemeldet obwohl die Kita wusste das ich nur wenig arbeite. Wieso machen die das bei euch anders?