momoundlea.
Eine gute Freundin von mir will sich von Ihrem Mann trennen, da sie mit bei seinen Eltern im Haus wohnen, will sie mit den drei Kindern ausziehen in eine andere Wohnung. Die Frage ist nun was steht ihr an Geld zu: Unterhalt für die Kinder (2,9und12Jahre alt) vom Mann, bekommt sie für sich selber auch unterhalt, kann sie Gelder vom Amt bekommen? Sie geht bereits wieder teilzeit arbeiten und will dann auch aufstocken an Stunden. Nur sie würde sich jetzt gerne schon mal einen Überblick verschaffen was sie an Geld zu verfügung hat dann. Lg Monique
naja sie hätte noch das Kindergeld für die Kinder eventuell wohngeld
zählt das dann zum nettoeinkommen der frau dazu? Ist dieser Unterhaltsrechner verlässlich? Ist das so richtig was der ausrechnet? http://www.n-heydorn.de/unterhaltsrechner.html
wie unterhalt berechnet wird mit kindergeld habe ich keine ahnung da kannst ja mal im Alleinerziehenden-forum fragen, die wissen das bestimmt
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle gestaffelt. LG, onlyboys
Erstmal muss man wissen wieviel Miete sie in der neuen Wohnung zahlen wird. Ohne den Betrag wäre weder Wohngeld noch evtl. aufstockend Hartz4 zu errechnen. Unterhalt für die Kinder wird sie je nach Einkommen des Mannes erhalten. Für sich wird sie (vielleicht) Trennungsunterhalt bekommen bis zur Scheidung. Pauschal kann man dazu nichts sagen.
Dazu hätt ich auch mal ne Frage...... beinhaltet der "notwendige Eigenbedarf" auch Miete.......?
Du meinst, ob es beim Vater berücksichtigt wird? Ja... im Rahmen natürlich... wen er 150m² mieten muss kratzt das keinen.
Sprich also, bei nem Eigenbedarf von 950 € is die Miete drin, versteh ich das richtig.......?
?
ja klar... 950€ für eine Person "zum verballern" wäre ja auch zu toll um wahr zu sein da würde wohl kaum ein Kind Unterhalt sehen
in die Unterhaltsberechnung für die Kinder zählt das hinein das halbe KG wird vom UH bei der Berechnung immer abgezogen
*lol* genau das dacht ich mir nämlich auch.......
Seine Miete (im Rahmen) und evtl. nötige Aufwendungen für den Job werden berücksichtigt.
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