lukko34
Hätte mal eine Frage zu einem Gesetz.
ich aber mit GEsetzen kenn ich mich nicht wirklich aus...
Frag mal, ich weiß nur nicht, ob ich es wirklich beantworten kann. LG Bettina
Mein Mann, aber wir leben hier. Also whrscheinlich keine Ahnung zum Gesetzt.
Geht um Organspende. Ist es richtig, das jeder Einwohner in Österreich automatisch Organspender ist? Was passiert wenn ich als Deutscher im Skiurlaub einen tödlichen Unfall erleide. Bin ich dann auch automatisch Organspender in Ö.?
Das erstere stimmt soviel ich weis Zweiteres denke ich dass deine Nationalität anhand von Personalien festgestellt wird und die Heimat überführt wird und du dort nach den Rechten und Gesetzen beerdigt wirst.
Also, ja, in Österreich Verstorbene, egal ob Österreicher oder Ausländer sind potentielle Organspender. Wer das nicht möchte, muss ein dementsprechendes Schreiben mit sich führen oder sich ins Widerspruchsregister eintragen lassen: Gesetzliche Regelung der Organspende in Österreich § 62a. Entnahme von Organen oder Organteilen Verstorbener zum Zweck der Transplantation. (1) Es ist zulässig, Verstorbenen einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wiederherzustellen. Die Entnahme ist unzulässig, wenn den Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der der Verstorbene, oder, vor dessen Tod, sein gesetzlicher Vertreter, eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat. Die Entnahme darf nicht zu einer die Pietät verletzenden Verunstaltung der Leiche führen. (2) Die Entnahme darf erst dann durchgeführt werden, wenn ein zur selbständigen Berufsausübung berechtigter Arzt den eingetretenen Tod festgestellt hat. Dieser Arzt darf weder die Entnahme noch die Transplantation durchführen. Er darf an diesen Eingriffen auch sonst nicht beteiligt oder durch sie betroffen sein. (3) Die Entnahme darf nur in Krankenanstalten vorgenommen werden, die die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 lit. a und c bis g erfüllen. (4) Organe oder Organteile Verstorbener dürfen nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften sein, die auf Gewinn gerichtet sind. § 62b. Angaben über die Person von Spendern bzw. Empfängern sind vom Auskunftsrecht gemäß § 11 Datenschutzgesetz, BGBl.Nr. 565/1978, ausgenommen. Anmerkung Vor dem Jahr 1982 wurde die Organentnahme nach allgemeinen Straf- und zivilrechtlichen Grundsätzen beurteilt. Und: In Österreich wird die Widerspruchsregelung durch eine Eintragung im Widerspruchsregister durch das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen geregelt. Für Staatsbürger anderer Nationen, die in Österreich sterben, gilt unabhängig von der gesetzlichen Regelung des Heimatlandes das österreichische Transplantationsgesetz. Das bedeutet, dass Personen ohne gültigen Widerspruch als potenzielle Organspender infrage kommen. Daher können sich auch ausländische Einwohner im österreichischen Widerspruchsregister aufnehmen lassen. Häufig wird in diesen Fällen sehr sensibel vorgegangen und im Zweifel auf eine Transplantation verzichtet. LG Bettina
Reicht es, einen deutschen Organspendeausweis mit verbotener Organentnahme mit sich zu führen?
Meiner Meinung nach ja. Es muss nur unmissverständlich klar daraus hervorgehen, dass KEINE Organentnahme gewünscht ist! LG Bettina
Bei den deutschen Organspendeausweisen kann man auf der Rückseite Kreuze für oder gegen Transplantationen machen. So sieht der Ausweis in D aus http://www.organspendeausweis.org/
Das muss wirklich reichen! Da ist der Wille unmissverständlich angegeben! LG Bettina
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