NadineLT
was brauch ich da? weiss das jemand? Das auto ist auf meinen Mann zugelassen, kann ich da mit dem fahrzeugschein einfach hin und es abmelden? guten morgen erstmal^^
Ich glaube nicht. Also bei mir sind alle Fahrzeuge auf meinen Mann zugelassen und da kann ich sowas nicht alleine machen. Der Fahrzeughändler darf es auch nur mit gültigem Kaufvertrag. Vielleicht vorher dort anrufen und nachfragen.
okay, dann probier ich weiter dort anzurufen, ist dauerbesetzt *grummel*. Aber danke :-)
ab und anmelden kannst auch du machen, einfach personalausweis, fahzeugpapiere , die nummernschilder und e.v.t. eine erlaubnis vom mann mit nehmen und abmelden. ein kaufvertrag brauchst du eigendlich nicht , das ist glaube nur bei der anmeldung. lg
so ungefähr war mir auch, das ich das auch machen könnt.
abmelden hat glaube immer mein mann gemacht , aber hat mich nie dafür gebraucht. wenn ich mich nicht täusche , brauchst du wirklich nur die vollmacht beim anmelden , oder wars doch abmelden , ich weiss es nicht mehr. aber mit vollmachten sowie die ganzen papiere wird dein auto auch abgemeldet dürfte keine probleme geben. auf alle fälle brauchst du keinen kaufvertrag , das du das auto verkauft hast, denn viele autos stehen beim besitzer und sind abgemeldet. viele glück
nee nen kaufvertrag brauch ich nciht, das weiss ich, woher denn auch, es ist ja noch nciht verkauft, grins.
für eine abmeldung brauchst du noch nicht mal eine erlaubnis. denn wer im besitz des fahrzeugbriefes ist, ist automatisch eigentümer! und den brief brauchst du ja auch zum abmelden. (ich hab das jahrelang gemacht, da ich bei einer versicherung gearbeitet habe)
danke euch
bitte
Also, zum abmelden musst du den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und die Kennzeichen mitnehmen. Mehr nicht, abmelden kann jeder wenn er die obigen Unterlagen mit hat. Beim Anmelden ist es anders. Da brauchst du auch den Fahrzeugbrief (ZB II) und - sofern kein Neufahrzeug - den entwerteten - oder wenn noch angemeldet den gültigen - Fahrzeugschein (ZB I), den Ausweis desjenigen auf den zugelassen werden soll, eine "elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer" der Versicherung (7-stellig, meist aus Buchstaben + Zahlen), sofern älter als 3 Jahre, Belege für gültige Haupt- und Abgasuntersuchung und eine Vollmacht. In den meisten Bundesländern ist es heutzutage so, dass man eine Vollmacht vorlegen muß mit Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer und einer Einverständniserklärung, dass dem Überbringer Auskunft über eventuelle Steuerschulden gegeben werden darf. Die Formulare kann man im Normalfall aus dem Internet runterlagen. Ob deine zuständige Zulassungsstelle noch andere Unterlagen fordert kannst du auch im Internet nachsehen. Einfach auf die Seite vom Landratsamt gehen und da die Kfz-Zulassungsstelle suchen. Und auf die Zulassungsstelle viel Zeit und eventuell ein Buch zum lesen mitnehmen.
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