Kathleen2611
muss er die vor der Geburt beim Arbeitgeber beantragen oder reicht es wenn das kind da ist???
"Beantragen" (Elternzeit wird nicht beantragt, sondern mitgeteilt) kann man Elternzeit generell nur für ein geborenes Kind. Was er machen kann: dem Chef seine Absicht mitteilen, dann kann der sich ev. schon mal nach Ersatz umschauen.
elternzeit muß er 7 wochen vorher beantragen.kommt dann halt drauf wann er die nehmen will, gleich nach der geburt? dann müsste er seinem arbeitgeber schon vorher bescheid geben
reicht auch später....mein schatz hätte nämlich einen arbeitsplatzwechsel und wir hatten nach der probezeit gefragt und bis zur elternzeitw aren da nur noch 3 monate dazwischen. kein problem. es sollte nicht zu kurzfristig sein, dass aber eher wegen dem ag.
lg diana ![]()
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