Ninaaa
...wenn sie berufsbedingt gleich bei Feststellen der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten dürfen? Z.B. Berufsverbot Tiermed. Fachangestellte Zahlt es dann der Arbeitgeber weiter oder die Krankenkasse? LG, Nina
Ja, der AG... normalerweise haben die meisten Arbeitgeber eine Versicherung, die denen dann das Geld zurückzahlt.
Ich würde jetzt spontan sagen, der Arbeitgeber. Ist ja keine Krankschrift sondern ein Berufsverbot.
Chef! Der holt es sich dann vob anderer Stelle wieder!
Wo holt er sich das denn wieder? Meine Chefin muss ja dann für 2 Leute zahlen, die gar nicht mehr arbeiten...oh je...
In den ersten 6 Wochen der Krankschreibung zahlt der AG (Entgeldfortzahlung), danach müsste es die KK übernehmen (Antrag stellen oder vorher nachfragen)
Bei Berufsverbot zahlt der AG und holt es sich von der KK wieder.
LG
Ist denn Krankschreibung und Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft das Gleiche?
Also bekommt sie es ja doch wieder. Ist ne kleine Praxis bei uns, da wäre es ja heftig, wenn sie so viele bezahlen muss. LG, Nina
Es ist keine Krankschreibung! Bei BV zahlt der Chef das volle Gehalt, bei der KK muss er sich das dann wieder holen.
nee Bei einigen Berufen darf man ab Feststellen der Schwangerschaft gar nicht mehr weiterarbeiten. egal wie gut oder schlecht es einem geht. Bei einer Krankschreibung ist man gesundheitlich nicht dazu in der Lage, also muss man eine Krankschreibung vom Arzt haben. Als ich mit dem ersten Kind schwanger war, durfte ich von heute auf Morgen auch nicht mehr arbeiten. Wir hatten aber Büroarbeit in der Klinik, die ich dann machen "durfte" LG, Nina
Während eines allgemeinen oder individuellen Beschäftigungsverbotes vor, während oder nach der Schutzfrist muss die Arbeitnehmerin keine finanziellen Einbußen befürchten: Sie erhält von ihrem Arbeitgeber mindestens ihren bisherigen Lohn, der dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate entspricht, in denen die Frau abgabenpflichtig gearbeitet hat. Übrigens: Auch wenn der Arbeitgeber der werdenden Mutter wegen eines Beschäftigungsverbotes einen anderen (zumutbaren) Arbeitsplatz zuweist, darf er ihr Gehalt nicht kürzen. Finanzieller Ausgleich für den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist für beide Fälle basierend auf dem Aufwendungsausgleichsgesetz (novelliert zum 01.01.2006) finanziell (teil-)abgesichert Für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall existiert das „U1“ Ausgleichsverfahren. Danach werden ihm umlagefinanziert je nach an gebotener und versicherter Absicherungsquote 50 bis 85% der Lohnfortzahlungskosten erstattet. Bei einer Lohnfortzahlung durch mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote kommt das „U2“-Ausgleichsverfahren zum Zuge. Hiernach werden dem Arbeitgeber 100% der Lohnfortzahlungskosten (zuzüglich des Arbeitgeberan teils an den Sozialversicherungsbeiträgen) erstattet. Seit Anfang 2006 ist das „U2“-Verfahren nicht mehr auf Betriebe bis 20 Mitarbeiter beschränkt, so dass alle Arbeitgeber hiervon profitieren
Ja danke...ich weiß das....mir ging es damals in meiner ersten Schwangerschaft ähnlich...ich hatte aber ein partielles Beschäftigungsverbot. Ich dachte Zero weiß es nicht.
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