Toadie
Hallo, kann mir vielleicht jemand helfen? Es geht um den Aufenthaltsbestimmungsort. Die Angelegenheit war bei einer Psychologin. Die hat nun ihre Arbeit abgeschlossen und einen Bericht erstellt. Dieser Bericht ging auch an eine Gutachterin. Diese wird nun auf der Grundlage des Berichtes entscheiden wo die Kinder ihren Aufenthaltsort haben werden. Nun ist dieser Bericht aber fehlerhaft, hat man da noch eine Möglichkeit die Fehler richtig zustellen? Viele Grüße
hierzulande kann man glaube ich gegen alles einspruch erheben , somit auch in diesem fall. aber ,dass hat mich das leben gelehrt, nie ohne anwalt
Eine Gutachterin wird nicht über das ABR entscheiden. Dies kann nur ein Richter / eine Richterin. Die Gutachterin wird lediglich eine Empfehlung aussprechen. Du wirst in so einem Fall ja sicherlich rechtlich vertreten werden. Ich würde meinem RA mitteilen, dass das Gutachten fehlerhaft ist und das er dies an das zuständige Familiengericht weiterleiten soll.
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