Elternforum Rund ums Baby

weiss das wer?

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Mitglied inaktiv

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Meine Nichte(13) bekam via Facebook Nachrichten von dem Nachbarn(23), der darin drohte, wenn er sie erwische, sei sie fällig. Er beschuldigte sie, seinen Roller "zerstört" zu haben, in dem sie den Bautenzug kaputt gemachte haben soll. Fakt ist, sie weiß nicht einmal was ein Bautenzug ist, wo dieser bei einem Roller sitzt auch nicht. Und der Roller stand tagelang woanders. Bei der Polizei waren sie, wollten ihn wegen Bedrohung anzeigen. Wurde abgeschmettert, sei keine Bedrohung. Mein Schwager hat es ausgedruckt und vorgelegt. Auch die zweite Mail, in der er sie übelst beleidigte und sie aufforderte, sich seinen Vorwürfen zu stellen. Laut Polizei erfülle dies den Strafbestand der Bedrohung nicht. Irgendwie müssen wir dem doch die Schranken weisen können?! Das geht seit Monaten schon, dass er mutwillig Gegenstände zerstört und die Hausbewohner bedroht. Doch weder die Polizei noch die Hausverwaltung sehen Handlungsbedarf. So geht es doch aber auch nicht weiter... Habt ihr einen Rat oder Tipp? LG


Charly80

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Ganz ehrlich? Da wäre ich als Vater schon längst an seiner Tür und hätte dem was erzählt.


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Antwort auf Beitrag von Charly80

Waren sie ja. Der hat schlicht die Tür nicht geöffnet >.< Als der Polizist meinte, dass sei nicht strafbar, klappte meiner Schwester die Kinnlade runter. Als sie meinte, sie könne dann auch sagen, wenn sie ihn erwische, sei er fällig, hies es das ginge nicht. Dann würde er sie in Gewahrsam nehmen


Sternenstrahl84

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Am besten einen Anwalt nehmen, diesen einen gesalzenen Brief schreiben lassen mit Unterlassungsaufforderung. Vllt schreckt das den Typen ab. LG


katsix2903

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Das Problem ist, das eine genaue Handlung angegeben werden muss, bevor man jemanden dafür anzeigen kann. Leider! Wenn er sie beschuldigt und sie es nicht war kann sie ihn anzeigen wegen Verleumdung Paragraph 187 Stgb


kati1976

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Antwort auf Beitrag von katsix2903

Ich würde mir einen Anwalt suchen Bedroht er auch andere? Sich zusammen schließen und zur Polizei gehen? Verstehe nicht warum nicht gehandelt wird, immerhin ist sie minderjährig


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Antwort auf Beitrag von kati1976

Er bedroht/droht den ganzen Mietern dort. Zusammenschliessen und dann zur Polizei kann ich auch mal vorschlagen. Ja eben, weil sie, laut Gesetzt noch als Kind gehandelt wird, ist mir das auch unverständlich.


kati1976

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Also ich würde einen Anwalt hinzuziehen, der kennt sich rechtlich aus Ich als Laie würde sagen, sie ist ein Kind, er hat gedroht, es hätte was unternommen werden müssen, aber ich kenne mich nicht aus


Franke

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Den muss man doch einweisen und untersuchen? Selbst Dinge zerstören und andere Leute bedrohen. Zumal ein Kind, das geht ja gar nicht. Ich weiß nur, dass es, wenn denn, um einen Bowdenzug geht.


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Antwort auf Beitrag von Franke

Ich schreib das, was in der Nachricht stand. Ich hab von solchen Dingen keine Ahnung. Oh ja, die Aussenklingeln der Nachbarn zweimal im Suff zerstört, jedes Wochenende Party, seine 3 jährige Tochter mitten unter den besoffenen und bekifften Leuten, Jugendamt wurde informiert, ist aber(noch) nicht eingeschritten, auch die Polizei sieht keine Veranlassung, das ans Jugendamt weiter zu geben. Die sind regelmässig da, um die Partys zu beenden. Er zerstört die Fahrräder meiner Schwester und meiner Nichte, lässt seine Kumpels ein Rad "aussuchen" und mitnehmen. Der Fahrradkeller ist stets abgeschlossen, vorher kam da nie ein Rad weg, jetzt ist dauernd was. Die Hausverwaltung macht gar nicht, trotz dessen dass sämtliche Mieter sich bereits mehrfach wegen Lärmbelästigung und auch wegen seiner Drohungen, allen auf die Schnauze zu hauen, dort beschwert haben. Und jetzt das! Okay, dann werden wir Montag mal einen Anwalt aufsuchen. Das Geld fürbein Beratungsgespräch hab ich auch noch. Dem zeigen wirs, auf unsere Art. Nicht wie er...


Franke

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Was für eine heruntergekommene überschuldete Stadt ist das denn, dass das Jugendamt da nicht einschreitet?


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Antwort auf Beitrag von Franke

Das Problem ist wohl, dass die sich anmelden müssen, wenn keine Gefahr in Verzug ist. Haben sie auch, waren da haben es sich angeschaut und es war da(logisch) alles okay. Die Polizei gibt auch keine Meldung weiter, weil wir am Wochenenden nur eine Notbesetzung haben, welche auch mal 10-20km weiter weg herkommen kann. Also am WE dann hier her muss. Ich weiss nicht, inwieweit Filmen bzw. eine Tonaufnahme etwas bringen würden. In der Woche ist alles in Ordnung, daher sieht das JA keinen Handlungsbedarf und am Wochenende wird bekanntlich nicht gearbeitet... Wirklich verstehen tut es keiner...


Franke

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Wurde denn dem Jugendamt schon mal unter der Woche in aller Deutlichkeit geschildert, was am Wochenende los ist? Und dass es bei der Polizei Erkenntnisse gibt, über die man einem Amt ja wohl zumindest auf Nachfrage Auskunft geben wird, wenn ein Kind betroffen ist?


Sonja

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Also ganz sicher sieht man doch den Nachbarn irgendwann mal, der muss ja mal das Haus verlassen. Meine Mann würde sich doch sicher eingehend mit dem unterhalten. Eine andere Möglichkeit wäre, einfach zurückzuschreiben als Eltern. Davon abgesehen, wieso kann jeder Hinz und Kunz ein 13-jähriges Mädchen anschreiben? Und das sogar mehrere Male? Die Einstellungen sollten bei FB so sein, dass KEINE "Nicht-Freunde" Nachrichten schicken können. Sollte das nicht so eingestellt gewesen sein von vornherein, muss das doch spätestens nach so einer ersten Schwachsinnsnachricht passieren, um das Wohl des Kindes zu schützen, wenn er das Kind übel beschimpft und bedroht... LG


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Antwort auf Beitrag von Sonja

Ist so eingestellt. Ob jetzt erst oder vorher, weiss ich nicht. Sie hat ihn blockiert, genau wie meine Schwester und mein Schwager auch. Heute war er nicht zu fassen zu kriegen. Vielleicht haben sie morgen mehr Glück.


lastunicorn

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und nicht selten bekommen solche Figuren sogar nach tätlichen Angriffen nicht selten "Mengenrabatt", weil sie schon wegen diverser einschlägiger Delikte verurteilt wurden und eine Sache mehr das Strafmaß nicht mehr deutlich erhöhen würde. Vor einigen Jahren habe ich einmal in einer ansich recht aufgeräumten Wohnanlage gelebt. Da wohnte ein Fascho, der die anderen Mieter traktierte und tyrannisierte. Er hatte nicht nur seine Wohnung "wunderbar" dekoriert, sondern feierte auch fast jede Nacht im Sommer sehr laut bei offenen Fenstern, sodass alle Mieter etwas davon hatten. Ich bin auch etwas mit ihm "kollidiert", als er auf dem Parkplatz Gas gab, um ein 2-jähriges Kind einer polnischen Mutter "anzupeilen"... jede Anzeige gegen ihn wurde schnell dem Mengenrabatt zugeschoben. Bis die Hausverwaltung etwas unternahm und ihn rausklagen wollte. Ich war auch als Zeugin geladen... musste aber nicht mehr aussagen, weil er vor Gericht eh seinen "Auszug" ankündigte: er war kurz zuvor zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er und seine Kumpane eine Gruppe kurdischer Jugendliche auf die Intensivstation geprügelt hatten. Ich weiß nicht, ob die Klage der Hausverwaltung ihn sonst heraus bekommen hätte...


maryplysch

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Antwort auf Beitrag von lastunicorn

würde ihr Vater (mein Ex) den besagten Nachbarn aufsuchen und ihm ordentlich die Leviten lesen. Ich glaube, ihr wisst was ich damit andeuten will Für seine Kinder würde er alles tun - und bei so einem Idioten von Nachbarn, mit dem man sicher nicht mal normal reden kann, sowieso.


Kater Keks

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Wenn ich sehe was bei uns alles vor Gericht landet und ja ursprünglich mal bei der Polizei angezeigt wurde, kann ich über die Aussage des Polizisten bei euch nur den Kopf schütteln! Ich denke, da war einer zu faul die Anzeige entgegen zu nehmen! Man kann aber auch online eine Anzeige machen! Das würde ich tun! Dann habt ihr eine Eingangsbestätigung und die müssen tätig werden!


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Antwort auf Beitrag von lastunicorn

Montag wird nun Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatt. Der Vogel hat meiner Schwester einen Autoreifen zerstochen. Da hätte sie wohl gute Chancen, da sie ihn kurz bevor sie ins Bett ging noch Heim kommen sah. Betrunken natürlich. Gespräch wäre somit zwecklos gewesen. Autoreifen war zu der Zeit noch heile, er selbst wuselte da aber rum. Sie dachte noch, ihm wäre der Schuh aufgegangen... Naja, Reifen heute morgen platt, zweimal hat er reingestochen. Und Montag, bevor sie Anzeige erstattet, gehen wir zum Anwalt. Irgendwann ist das Maß einfach voll.


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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Er hat, so die Polizei, lediglich gesagt, wenn er sie erwischt, ist sie fällig. Dies kann aber auch bedeuten, dass er vielleicht nur mit ihr reden will. Wenn er konkreter geschrieben hätte, bspw. er wolle sie verprügeln, umbringen oder vergewaltigen, DANN wäre es eine Straftat. So ist sein Text nur wischiwaschi und kann alles mögliche bedeuten. Aber Montag ist er fällig. Und: Meine Schwester hatte Mühe, meinen Schwager zurück zu halten. Der hätte dem Kerl am liebsten ordentlich eine verpasst. Nur dann ist mein Schwager nicht besser wie der Kerl oder? Muss ja auch nicht sein. Meine Schwester will sich vom Anwalt beraten lassen und dann sehen wir weiter. Wenn er Ärger haben will, kann er den kriegen! Aber auf unsere Art!


Mitglied inaktiv

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In Deutschland und dessen Kuscheljustizsystem muss das Kind erst in den Brunnen gefallen sein, bevor etwas passiert. Es ist ein Wunder, dass vor wenigen Jahren erst das Anti-Stalking Gesetz in Kraft trat, kein Wunder ist es, dass es in D bisher eher schlecht als recht greift. http://www.sueddeutsche.de/panorama/anti-stalking-gesetz-schatten-und-licht-1.295891 Versucht es vorab auch mal beim Weißen Ring, eventuell haben die bessere Strategien und Tipps auf Lager.


taram

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Als erstes würde ich jetzt die Hausverwaltung nochmal anschreiben - keine Reaktion - nochmal schreiben mit Androhung der Mietkürzung, wenn keine Abhilfe geschaffen wird - dann rigeros die Mietkürzung durchziehen - wenn nötig mit Anwalt - dann würde ich auf doof, die Anzeige wegen Bedrohung einfach online aufgeben. Von Selbstjustiz halte ich nicht viel - der große Papa ist dann wieder weg und das Kind oder andere müssen seine Wut ausbaden


Häsle

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Antwort auf Beitrag von taram

"Du bist fällig" ist nicht unbedigt eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinn. "Ich bringe dich um" z.B. schon. Daher würde ich eher die Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede oder sowas anzeigen. Belest euch vorher im Internet und geht dann bei der Anzeige auf die Tatbestandsmerkmale ein. Mehr Erfolg werdet ihr aber vermutlich auf zivilrechtlichem Weg haben. Wenn er gegen eine Abmahnung oder sowas verstößt, kostet das richtig Geld. Da kommt das Strafgesetz nicht mit. Der Hausverwaltung würde ich auch die Hölle heiß machen, zusammen mit den Nachbarn und evtl. dem Mieterschutzverein.


Littlecreek

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Du könntest nochmal zur Polizei gehen und darauf hinweisen, dass Du das für Strafvereitelung im Amt hältst und die Anschrift der nächsthöheren Dienststelle möchtest. Dann wird er vermutlich die Anzeige aufnehmen. Denn der Typ bedroht sie ja nicht nur, er belästigt als Erwachsener eine Minderjährige in unangemessener Weise. Der Polizist wird kein Disziplinarverfahren riskieren wollen. Letztendlich entscheidet das der Staatsanwalt nicht der Polizist. Der soll zwar " aussortieren" das kein Pillepalle vorm Staatsanwalt landet, aber Pillepalle ist das ja nicht. Dass die Hausverwaltung sich da raushält ist normal. Es betrifft die Mietsache an sich ja nicht.