fiveyears
Und zwar möchte ich für unser Altersheim Kekse backen und die dort verkaufen wer sie will. Jetzt die Frage muss ich mich da an irgendwas halten? Haben ja immer wieder Feste wo auch Mehlspeisen verkauft werden. Oder muss ich da bestimmte Vorschriften einhalten?
Heimleitung fragen ob du das darfst.. Ansosnten würd ich normale Kekse backen und welche für Diabetiker
Ja klar die Heimleitung frage ich schon. Aber muss ich da Auflagen erfüllen? Oder brauch ich nur das Eiverständnis.Haben im Ort auch eine DAme die Kekse an Privatpersonen verkauft einfach so.
Wenn du offiziell Kekse verkaufst musst du die Inhaltsstoffe aufschlüsseln. Wegen Unverträglichkeiten. Wenn sie nicht eingepackt sind musst du einen Spuckschutz an deinem Stand anbringen damit deine Kunden die Kekse nicht anfassen können. Der Hygiene wegen. Wenn du es öfter machst musst du wohl ein Kleingewerbe anmelden. LG
Ich würde sie in Dosen oder Gläser füllen.Inhaltsstoffe werde ich draufschreiben.Soll ich einen Stand machen?Bekommen Probekekse das sie wissen was sie kaufen. Hatte eher an eine Liste gedacht wo die sich eintragen für wann und wen und ich backe sie dann.Würde das für andere Anlässe auch gerne machen . Torten und Kuchen usw. Hätte kein Thema ein Gewerbe anzumelden.
wegen der hygiene und so, weil die ja angst haben das deine eier die du verwendest mit salmonellen belegt sind und so(ist nichts gegen dich,aber so ist das gesetz halt)es muss halt alles astrein sein. ansonsten frag mal nach. denn unsere lebensmittelverordnung ist heftig,ich selber besitze einen kiosk mit stehcafe und kann dir sagen,was ich alles an auflagen bekommen habe um überhaupt brötchen schmieren zudürfen(das ist mein hauptgeschäft) ich darf mir z.b.nicht die hände in dem becken waschen wo ich auh spüle,es könnte ja eine bazille rüberspringen und so...... wie gesagt frag lieber nach. lg silke http://de.wikipedia.org/wiki/Hazard_Analysis_and_Critical_Control_Points
Hi! Ich würde mal beim Gesundheitsamt/Veterinäramt(je nachdem wer bei euch für die Lebensmittelüberwachung zustandig ist.) auch Rücksprache halten,denn wenn du das Ganze sagen wir mal gewerbsmäßig machst,dann musst du bestimmte Hygienevorschriften einhalten(sollte so natürlich auch selbstverständlich sein) und dann darfst du das Ganze normalerweise nicht mehr in deiner eigenen Küche machen und du brauchst eine eigene Küche dafür. lg
Moment..... sie will es ja nicht riesig auf ziehen. Da die Eier verbacken werden gilt dafür eine andere Verordnung als für frisch verwendete Lebensmittel wie Eier, Butter, Wurst, Sahne usw. Beim Backen werden die Erreger, sollten welche vorhanden sein, abgetötet. Da du ja am Stand nur zu bestimmten Gelegenheiten verkaufst reicht ein Wandergewerbe, du kannst dann aber keine MWST ausweisen. Geht nach einem bestimmen Paragraphen....der fällt mir grad nicht ein. LG
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